Beiträge von Thomas201

    Hallo,


    ich habe bei Google Maps einige Favoriten gespeichert (Gelbes Sternchen)
    Ich würde diese Favoriten gerne umbenennen oder einen Zusatz bzw. Kommentar ergänzen (z.B. bei ausländischen Adressen).


    z.B: "Unser Lieblingsstrand" oder eine deutsche Erläuterung bzw. Übersetzung bei Orten im Ausland.


    Gibt es da eine Möglichkeit?


    Unter https://www.google.com/bookmarks/ kann man seine Favoriten umbenennen oder Labels und Kommentare hinzufügen - die werden bei mir aber weder im Browser noch in der App angezeigt.


    Falls jemand einen anderen Vorschlag hat - gerne her damit!


    Danke schon jetzt!

    Ich kündige auch am liebsten per Fax - aber bei Web und GMX funktioniert das auch sehr gut am Telefon (ist - wenn sich nichts geändert hat - auch nach den AGB so vorgesehen).
    Warteschleife ist zeitlich ok und die fragen natürlich nochmal, ob man WIIIIIIIIIIIIIIIIIIRKLIIIIIIIIIIIIICH kündigen will - aber wenn man dann einfach darauf beharrt, dass man endgültig kündigen will, bestätigen die das auch sofort per Email.
    Also probiert das ruhig mal aus!

    Gibt es zu diesen Betrugsfällen eigentlich irgendwo Zahlen? (Klar, die tatsächliche Zahl wird höher sein).
    Als Außenstehender würde ich jetzt vermuten, dass die Verwaltungskosten für diese Bildergeschichte 1000x höher sind als die Verluste durch irgendwelche Betrugsfälle. Oder täusche ich mich?

    Zitat

    Original geschrieben von mumpel


    Mal davon abgesehen trifft mein Spruch auf meinen Arbeitgeber zu. Es gibt Krankheiten (z.B. Diabetes), über die ich meinem Arbeitgeber informieren müsste wenn ich sie bekommen sollte. Das liegt an meiner besonderen Tätigkeit im "Sicherheitsbereich". Ob diese Meldepflicht wirklich gerechtfertigt ist steht auf einem anderen Blatt.


    Wer sagt, dass du das tun musst? Eine solche Offenbarungspflicht wird mWn nur angenommen, wenn du durch die Krankheit für die Tätigkeit vollkommen ungeeignet bist oder die Tätigkeit unmöglich wird. Das würde ich bei Diabetes eindeutig verneinen. [ Nichtjuristische Quelle ]



    Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    ich lese hier ganz viel davon, warum es nicht schlimm ist, wenn es diese Karte und die Speicherung gibt. Aber ich lese nichts vom Nutzen dieser Karte. Was habe ich als Patient denn davon? :confused:


    Mir gehts genauso. Das ist der GRund, warum ich den Thread eröffnet habe. Ich bin gerne offen für sinnvolle Änderungen - aber im Moment erschließt sich mir nicht, welchen Vorteil ich durch die neue Karte oder den Aufdruck eines Bildes habe. Und da es laut den Aussagen hier im Thread keine Probleme geben wird, werde ich auch meine alte Karte weiternutzen.

    Hallo,


    ich war mir eigentlich sicher, dass das Thema schonmal diskutiert wurde, konnte aber über die Suche nichts finden.
    Falls ein Mod es findet, verschiebt meine Anfrage bitte.


    Wie steht ihr zum Thema Elektronische Gesundheitskarte?
    Habt ihr alle ein Foto bei der Kasse abgegeben?


    Ab 2014 soll die EGK Pflicht sein. Zwar soll man die alte Karte angeblich weiter benutzen können, allerdings muss man dann dem Arzt gegenüber innerhalb von x Tagen einen Nachweis erbringen, ansonsten muss man privat zahlen.


    So ist es zumindest teilweise im Internet zu lesen.


    Hat da einer von euch konkretere Informationen? Oder kann man die alte Karte ohne Einschränkungen weiter verwenden? Zumindest dieser Nachweis würde für mich dazu führen, trotz Bedenken auf die neue Karte zu wechseln.

    Zitat

    Original geschrieben von Tob


    Soetwas sieht das StGB aber nicht vor. Mir wäre persönlich auch derjenige lieber, der einen Zettel hinterlässt auch wenn das nicht StGB-konform ist, als derjenige der flüchtig ist und nicht ermittelt werden kann.


    Auch im StGB gibt es eine - wenn auch recht niedrige - Bagatellgrenze. Aber mir gings eher um das Prinzip "Wo kein Kläger, da kein Richter" - übertragen also darum, dass es (hier) kein Ermittlungsverfahren gibt, wenn keine Anzeige erstattet wird. Aber ansonsten sind wir uns ja grundsätzlich einig glaube ich ;)

    Zitat

    stellte eine leichte Delle im Kennzeichen und in der Stoßstange fest


    Die erste Frage ist, ob das überhaupt ein Schaden ist, bei dem sich eine Reparatur lohnt. Wenn das Kennzeichen (!) nur eine leichte Delle hat und du eine wirkliche Stoßstange hast, die nur leicht verbogen ist, dann würde ich da nichts machen lassen. In dem Fall den anderen anrufen und anbieten, dass für dich die ganze Geschichte gegen Zahlung von 50 € erledigt ist. Wahrscheinlich ist der andere wirklich davon ausgegangen, dass der leichte Anstoß wegen Stoßstangen ohne Folgen blieb.


    Wenn es wirklich ein größerer Schaden ist: KV von der Werkstatt und entweder bei der gegnerischen Versicherung (über Kennzeichen und Zentralruf der Autoversicherer) einreichen oder mit Gegner direkt (sofern der mit sich reden lässt) abrechnen.


    Sollte es sich wirklich nur um einen Bagatellschaden handeln und der Gegner sich nicht irgendwie patzig verhalten, würde ich in solch einem Fall NIE auf die Idee kommen, den anderen wegen Fahrerflucht anzuzeigen. Jeder macht mal Fehler (gerade im Straßenverkehr) und wenn mir selber mal sowas passiert, bin ich auch froh, wenn ich deswegen nicht gleich nen Ermittlungsverfahren am Hals habe...

    Gibt es eigentlich irgendwelche zuverlässigen Quellen, inwiefern sich die Ausgaben von Mediamarkt und Amazon tatsächlich unterscheiden?


    Das lässt sich wahrscheinlich schwer vergleichen - aber Amazon hat ja auch diverse Ausgaben für die Mitarbeiter im Support, Logistikzentren, Versandkosten (klar, die sind gedeckelt o.ä.), Bearbeitung der Retouren und Abschlag, wenn die Waren als B-Ware verkauft werden müssen, Zahlungsausfälle bei Kauf auf Rechnung, Kosten für Programmierung Technik Server der Homepage etc. pp.


    Also anders gefragt: Welcher prozentuale Aufschlag wäre gerechtfertig, um den Aufpreis von MM gegenüber Amazon zu rechtfertigen?

    Sehe ich es richtig, dass der Ebay bzw. Paypal Käuferschutz beim Kauf von Konzerttickets NICHT gilt?
    Bei der Auktion wird komischerweise eingeblendet


    Zitat

    Sicherheit: Ebay Käuferschutz
    Bei Bezahlung mit PayPal, Lastschrift oder Kreditkarte


    Oder wird das pauschal bei jeder Auktion angezeigt, auch wenn nach den Käuferschutz AGB kein Käuferschutz gilt?