Beiträge von Thomas201

    Ich verstehe nicht, wieso eine Portierung ohne Ausweis-Kopie möglich ist.


    Beim Vertragsabschluss ist diese doch auch erforderlich - und der abgebende Provider prüft doch anscheinend zumindest, ob die Unterschriften übereinstimmen - dann bedeutet das doch auch quasi 0 Zeitaufwand, noch zu überprüfen, ob auch eine Kopie des Ausweises des rechtmäßigen Inhabers vorliegt.

    Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    ... und das war bei dem urteil das problem. das konnte der empfänger eben nicht nachweisen. mit diesem nachweis wäre das gericht wohl der annahme gefolgt, dass nachnahme-sendungen nur gegen bezahlung ausgehändigt werden.


    ich stelle mir aber generell die frage: wenn ich etwas per nachnahme verschicke, die post händigt das dann ohne zu kassieren aus und ich erhalte mein geld nicht. verklage ich dann nicht eher die post und die müssen dann sehen ob sie das geld noch vom paketempfänger bekommen?


    Das verstehe ich auch nicht. Die Post hat doch idR. auch keinen Nachweis, dass sie das Geld an den Verkäufer ausgezahlt hat. Und da gibt es sicher auch keinen Anscheinsbeweis für.

    Wir haben hier in der Tat viel zu wenige Threads zu politischen Themen! Wir brauchen mehr Politik-Threads! Die sind hier nämlich so furchtbar sinnvoll und konstruktiv und enden nie auf Stammtisch-Niveau und mit Sperren :D

    Re: Re: Re: Nachnahme zweimal zahlen?


    Zitat

    Original geschrieben von 31509
    ganz unten ist eine Ausführung von "Schneeball" die mehr Details enthält. Das Urteil ist heute nicht mehr anwendbar.


    Falls du das meinst was in dem oben verlinkten Messerforum geschrieben wurde: Das ist alles ziemlicher Schwachsinn.


    Das Urteil lässt sich durchaus aufs neue Kaufrecht übertragen und es gibt keinen Grund, warum es nicht mehr gelten sollte.


    Zitat

    Beim DHL-Mann an der Haustür gibt es jedenfalls derzeit keine Quittung bei Nachnahme-Paketen.


    Unter Berücksichtigung des oben genannten Urteils und den geschilderten Erfahrungen über de häufigen Fehler würde ich mir jede Nachnahmezahlung im Zweifel vom Paketboten durch seine Unterschrift auf einem selbst formlos ausgedruckten Schreiben bestätigen lassen.


    Und wie gesagt Andy: Ihr habt hier dich als Zeugen von daher würde ich mir hier an deiner Stelle nicht unbedingt Sorgen machen. Wahrscheinlich klärt sich das ganze sowieso durch den Nachforschungsauftrag auf.