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Original geschrieben von m4rco
So, mein Status ist Folgender: Weder Handy noch Stornierung erhalten.
Und diese halbgaren Wirtschaftsrecht-Weisheiten bringen meiner Meinung nach auch keinen weiter.
Es bringt auch keinen weiter, wenn du jeden Tag schreibst, dass du weder Handy noch Email erhalten hast.
Du wirst nichts mehr bekommen. 
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Passt hier ganz gut dazu:
Ich suche Stereo-Lautsprecher mit Subwoofer für den PC.
Preislich hatte ich an unter 100 € gedacht.
Oder lieber gleich ein 5.1 System holen?
Welches Soundsystem habt ihr so an euerm PC?
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Ich liebe Threads, die mit "Hilfe[plenk]!" anfangen.
...und jetzt mach ich Platz für qualifizierte Kommentare.
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Original geschrieben von frogg13
nein die mathestudenten müssen die selben bwl vorlesungen hören wie die bwler... die bwler haben eigene mathevorlesungen, sitzen also nicht bei uns ( halt einfacher für die Bwler weil ja sonst keiner von denen weiterkommt
)
naja und so richtige mathevorlesungen haben bwler eh nicht.. höchstens bissel pseudomathe.. bisschen statistik, ableiten
Aha. Sehr interessant.
Wäre gut, wenn man hier im Forum PN verschicken könnte 
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Also wenn die es ganz richtig machen wollen, schicken sie ein "Einschreiben einwurf".
Und du denkst, dass sie das nicht machen werden?
Außerdem möchte ich mal sehen, wer von den Leuten hier einem Richter ins Gesicht lügt, dass er keine Email erhalten hat. Da fängt der Schweiß dann plötzlich an zu fließen 
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flatty: Auch wenn ich sonst fast immer deiner Meinung bin, kann ich dir in diesem Fall nicht zustimmen.
Nach Angabe von Unimall wurde die Lücke am 06.01. entdeckt - die Anfechtung erfolgte am 08.01 (deine Variante B)
Ich kann mir nicht vorstellen, dass darin ein schuldhaftes Zögern zu sehen ist.
Als Maximalfrist sind sogar 14 Tage vom BGH anerkannt - Streiten könnte man wohl bei 7 Tagen. Bei 2 Tagen ist die Anfechtung bestimmt noch unverzüglich.
Wenn man dann dein vorgefasstes Schreiben zurückschickt, ist auch bewiesen, dass man die Anfechtungserklärung per Email erhalten hat.
Fraglich ist lediglich, ob Unimall ihren Anspruch dann wirklich auch gerichtlich durchsetzen wird.
Illuminatus:
Zu der von dir geposteten Entscheidung des Landgerichts Köln hat der BGH entschieden:
Zitat
Das BerGer. hat auch zutreffend angenommen, dass der bei der Abgabe der invitatio ad offerendum vorliegende Erklärungsirrtum der Kl. im Zeitpunkt ihrer auf den Vertragsschluß gerichteten Annahmeerklärung fortwirkte (ebenso OLG Frankfurt/Main, OLGR 2003, 88 mit Anmerkung von Dümig, EWiR § 119 BGB 1/03, S. 953; anders insoweit, jedoch für eine andere Fallgestaltung, LG Köln, MMR 2003, 481 mit kritischer Anmerkung Mankowski, EWiR § 150 BGB 1/03, S. 853).
Die Entscheidung findest du z.B. hier
In dieser Entscheidung wird auch nochmal der Unterschied zwischen unbeachtlichem Motivirrtum und beachtlichem Erklärungsirrtum beschrieben (Allerdings handelt es sich dort um einen Übermittlungsirrtum)
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7 Monate Web.de Club kostenlos + Maxdome Movie Flat
Ich hol den Beitrag mal wieder hoch...
Wer sich bei seiner web.de Email-Adresse einloggt erhält das Angebot, den web.de Club 7 Monate lang kostenlos zu testen ("7 Jahre web.de - 7 Jahre Club kostenlos")-
Wie immer muss rechtzeitig gekündigt werden, sonst wird das Abo kostenpflichtig!
Das besondere: Für web.de Clubmitglieder gibt es die Maxdome Movie-Flat für die komplette Laufzeit gratis, d.h. 111 ausgewählte Filme, Serien, Comedies, Erotik.
Für diejenigen, die die Angebote der Movie-Flat interessieren, ist es vielleicht ganz interessant - mir persönlich sagen die Filme nicht zu.
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Kann man sich eine DHL-Express-Sendung nochmal kostenlos zustellen lassen oder an eine normale Postfiliale liefern lassen?
Meine Express-Sendung ist in einer "Express Stelle" gelandet - und die ist deutlich weiter weg als die normale Postfiliale.
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Original geschrieben von Windscreen
Ich ersteigere ein Telefon für 130 Euro, klicke auf "Kauf abschließen" und schreibe in das "Nachrichten an den Verkäufer-Feld", er möge das Telefon senden und mit meinem offen stehenden Auftrag aus September 08 verrechnen. Die 20 Euro Differenz kann er behalten. Dann verweise ich auf den 387 BGB und warte ab...
Wenn er hier wirklich noch mitließt wird es schwer
Aber Ebay hat ja ein gutes Bewertungssystem.
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Bringt nun wirklich nichts mehr, TPH zu verfluchen. Ist immer Schade, wenn man nen Schnäppchen verpasst - das kennt jeder. Aber da hilft nur vergessen 
Wer jetzt noch nichts hat, wird wohl auch nichts mehr bekommen (stand hier ja schon öfters).
Die einzige Frage die noch besteht, ist, ob nicht doch noch eine Anfechtung eintrudelt. Ich hoffe mal, dass der Großteil hier Recht behalten wird, der davon ausgeht, dass nichts mehr kommt. Ich glaub mein Glück erst in ner Woche 