Beiträge von Thomas201

    Zitat

    Original geschrieben von m4rco
    So, mein Status ist Folgender: Weder Handy noch Stornierung erhalten.


    Und diese halbgaren Wirtschaftsrecht-Weisheiten bringen meiner Meinung nach auch keinen weiter.


    Es bringt auch keinen weiter, wenn du jeden Tag schreibst, dass du weder Handy noch Email erhalten hast.
    Du wirst nichts mehr bekommen. :(

    Zitat

    Original geschrieben von frogg13
    nein die mathestudenten müssen die selben bwl vorlesungen hören wie die bwler... die bwler haben eigene mathevorlesungen, sitzen also nicht bei uns ( halt einfacher für die Bwler weil ja sonst keiner von denen weiterkommt ;) )
    naja und so richtige mathevorlesungen haben bwler eh nicht.. höchstens bissel pseudomathe.. bisschen statistik, ableiten


    Aha. Sehr interessant.
    Wäre gut, wenn man hier im Forum PN verschicken könnte :rolleyes:

    Zitat

    Also wenn die es ganz richtig machen wollen, schicken sie ein "Einschreiben einwurf".


    Und du denkst, dass sie das nicht machen werden?
    Außerdem möchte ich mal sehen, wer von den Leuten hier einem Richter ins Gesicht lügt, dass er keine Email erhalten hat. Da fängt der Schweiß dann plötzlich an zu fließen ;)

    flatty: Auch wenn ich sonst fast immer deiner Meinung bin, kann ich dir in diesem Fall nicht zustimmen.


    Nach Angabe von Unimall wurde die Lücke am 06.01. entdeckt - die Anfechtung erfolgte am 08.01 (deine Variante B)
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass darin ein schuldhaftes Zögern zu sehen ist.
    Als Maximalfrist sind sogar 14 Tage vom BGH anerkannt - Streiten könnte man wohl bei 7 Tagen. Bei 2 Tagen ist die Anfechtung bestimmt noch unverzüglich.
    Wenn man dann dein vorgefasstes Schreiben zurückschickt, ist auch bewiesen, dass man die Anfechtungserklärung per Email erhalten hat.


    Fraglich ist lediglich, ob Unimall ihren Anspruch dann wirklich auch gerichtlich durchsetzen wird.


    Illuminatus:
    Zu der von dir geposteten Entscheidung des Landgerichts Köln hat der BGH entschieden:


    Zitat

    Das BerGer. hat auch zutreffend angenommen, dass der bei der Abgabe der invitatio ad offerendum vorliegende Erklärungsirrtum der Kl. im Zeitpunkt ihrer auf den Vertragsschluß gerichteten Annahmeerklärung fortwirkte (ebenso OLG Frankfurt/Main, OLGR 2003, 88 mit Anmerkung von Dümig, EWiR § 119 BGB 1/03, S. 953; anders insoweit, jedoch für eine andere Fallgestaltung, LG Köln, MMR 2003, 481 mit kritischer Anmerkung Mankowski, EWiR § 150 BGB 1/03, S. 853).


    Die Entscheidung findest du z.B. hier


    In dieser Entscheidung wird auch nochmal der Unterschied zwischen unbeachtlichem Motivirrtum und beachtlichem Erklärungsirrtum beschrieben (Allerdings handelt es sich dort um einen Übermittlungsirrtum)

    7 Monate Web.de Club kostenlos + Maxdome Movie Flat


    Ich hol den Beitrag mal wieder hoch...
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    Für diejenigen, die die Angebote der Movie-Flat interessieren, ist es vielleicht ganz interessant - mir persönlich sagen die Filme nicht zu.

    Zitat

    Original geschrieben von Windscreen
    Ich ersteigere ein Telefon für 130 Euro, klicke auf "Kauf abschließen" und schreibe in das "Nachrichten an den Verkäufer-Feld", er möge das Telefon senden und mit meinem offen stehenden Auftrag aus September 08 verrechnen. Die 20 Euro Differenz kann er behalten. Dann verweise ich auf den 387 BGB und warte ab...


    Wenn er hier wirklich noch mitließt wird es schwer :D
    Aber Ebay hat ja ein gutes Bewertungssystem.

    Bringt nun wirklich nichts mehr, TPH zu verfluchen. Ist immer Schade, wenn man nen Schnäppchen verpasst - das kennt jeder. Aber da hilft nur vergessen ;)
    Wer jetzt noch nichts hat, wird wohl auch nichts mehr bekommen (stand hier ja schon öfters).
    Die einzige Frage die noch besteht, ist, ob nicht doch noch eine Anfechtung eintrudelt. Ich hoffe mal, dass der Großteil hier Recht behalten wird, der davon ausgeht, dass nichts mehr kommt. Ich glaub mein Glück erst in ner Woche ;)