Beiträge von Thomas201

    Prepaid-Karte: Du lädst die Karte auf und kannst dann abtelefonieren.
    Postpaid-Karte: Du telefonierst erst und zahlst dann das, was du vertelefoniert hast.


    Die Tatsache, dass du bei Klarmobil ein "Startguthaben" hast, ändert nichts daran, dass es sich bei Klarmobil hinsichtlich der normalen Abrechnung um eine Postpaid-Karte handelt.
    Der Unterschied besteht also in der regelmäßigen Abrechnung.


    Theoretisch wäre es auch möglich, dass Prepaid-Karten nicht automatisch nach X Monaten ablaufen (Gibt es wohl in der Praxis einfach nicht, weil die Unternehmen wollen, dass die Kunden brav aufladen).

    Zitat

    Original geschrieben von puntigamer
    scheinbar wurde mein erster dada-sale nun bestätigt, bzw. kann ich mir meinen um genau 5€ höheren Kontostand nicht erklären. Wie sooft kann ich den Sale nirgends mehr finden. Kann das jemand bestätigen, dass die langsam freigegen wurden, oder muss ich weiter suchen was da jetzt bestätigt wurde. Die anderen Dada Sales sind immer noch nur freigegeben.


    War bei mir auch schon mal der Fall.
    Wie hier schon ein paar mal geschrieben wurde, "hängt" der Kontostand der Statistik einige Tage hinterher.
    Bei mir ist dann wohl folgendes passiert:
    Bestellung wurde als Lead/Sale registriert, aber dann komplett ohne Information wieder "herausgelöscht". Deswegen taucht sie auch nicht mehr in der Statistik auf.
    Da der "Kontostand" allerdings wie gesagt einige Tage hinterherhängt, ist darin noch die Bestellung enthalten.
    Der Grund war meistens, dass ich die Bestellung teilweise widerrufen hatten (also einen Teil der Bestellung zurückgeschickt hatte). Ich könnte mir aber auch gut vorstellen, dass bei Eigenbestellungen seitens Zanox genauso verfahren wird (also sofortige Löschung der Bestellung).

    Ich will doch gar nicht klagen ;)
    Ich wollte nur mal wissen, wie die Situation aussieht, da bei Bankkonten eine solche Gebühr eben nicht zulässig ist. Und die Bank hat mit der Kontoauflösung auch Aufwand, die sie ja dem Kunden auch in Rechnung stellen könnte.
    Bei Bankkonten wäre eine solche Regelung jedoch nach meinen Recherchen AGB-rechtlich unzulässig.
    Mich interessiert es darum eben, warum eine solche Regelung in einem Mobilfunkvertrag AGB-rechtlich zulässig ist.