-
Zitat
zu1) habe meine E-Mails mit den Bestellbestätigungen alle kurz vor 12 Uhr bekommen, das sollte als Beweis genügen Bei denjenigen die erst 2-3 Minuten vor 12 bestellt haben, weiss ich nicht, was man da tun kann
Bei mir ist der Zusatz zu der Aktion auch in der Bestellbestätigung enthalten.Auf die Mail, die bisher nicht kam, kann es daher meiner Ansicht nach nicht ankommen...
-
-
Wenn ich mir meine Bestellung so anschaue fällt auf:
1. Die Bestellung wurde auf zwei Rechnungen aufgeteilt.
2. Voraussichtliche Lieferung ist jeweils Ende Dezember
3. Und das Beste: Als Rechnungsdatum wird dort schon jetzt der 27.12.2010 angegeben!
Edit: Jetzt ist die Bestellübersicht plötzlich nicht mehr erreichbar!?!
-
-
-
Der Tiel sagt es ja bereits:
Ich würde gerne ein neuwertiges Nokia 6303i, knapp eine Woche alt, kein Branding, gegen ein Gerät mit Symbian tauschen. Das Tauschgerät sollte in einem guten Zustand sein, (rest-)Garantie wäre schön. Persönlicher Tausch in und um 46238 Bottrop wird bevorzugt, eine Zuzahlung ist kein Problem.
Ich stehe 37mal in der Vertrauensliste und habe ein 100%iges eBay-Konto mit 600 Bewertungen. Keine Garantie oder Gewährleistung meinerseits.
-
Hoch damit!
Preisupdate: 100€ inkl. Versand
-
Ich biete ein neues Nokia 5250 in schwarz/grau (dark grey). Das Handy ist unbeutzt und OVP. Die Rechnung vom 10.12.2010 liegt bei. Das Zubehör ist komplett. Es ist frei für alle Karten. Es handelt sich um ein o2-Gerät, wobei das Branding nur aus den Netzbetreibereinstellungen besteht (keine Startanimation, andere Icons, etc...)
Festpreis: 100€ zzgl. Versand
Eine 4GB MicroSD lege ich auf Wunsch gegen 6€ Aufpreis dazu.
Ich stehe 37mal in der Vertrauensliste und habe ein 100%iges eBay-Konto mit 600 Bewertungen. Bezahlung mit PayPal ist kein Problem, Abholung ist in 46238 Bottrop möglich. Keine Garantie oder Gewährleistung meinerseits.
-
Und hoch damit!
Neuer Preis: 199€ + Versand
Edit: VERKAUFT!
-
Das ist zwar grundsätzlich richtig, jedoch ändert eine schriftliche Abtretungserklärung daran nichts. Auch der Erstkäufer muss, wenn der Händler sich darauf beruft, dass die Sache bei Gefahrübergang nicht mangelhaft war und § 476 BGB nicht greift, die Mangelhaftigkeit bei Übergabe beweisen.
Vor Gericht ist diese Dreierkonstellation sogar besser, da man den Erstkäufer als Zeugen benennen könnte, auch wenn sich die Frage, ob der Mangel verdeckt bereits bei Gefahrübergang vorlag, in der Regel nur mittels eines Sachverständigengutachtens klären lassen wird.
Letztlich ist es so:
Der Hersteller kann die Garantie für den Fall des Weiterverkaufs ausschließen (so aktuell zum Beispiel auch Opel mit seiner lebenslangen Garantie bis 160.000 km für den Erstkäufer). Der Händler wird durch den Weiterverkauf nicht von seiner Gewährleistungspflicht frei, da bei dem Kaufvertrag regelmäßig auch die Gewährleistungsansprüche stillschweigend übertragen werden. Es mag mit manchen Händlern Probleme geben, aber dafür spart man regelmäßig bem Kaufpreis. Als Zweitkäufer sollte man im Zweifel einfach darauf achten, dass das Gerät ursprünglich bei einem seriösen Händler erworben wurde.