CDomin
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Klingt doch schon einmal ganz gut! Wie wäre denn jeweils der Preis mit der 10€ Internet Flat inklusive und einer Base Flat?
Suche einen MeinBase mit Baseflat und Internetflat in Verbindung mit einem Samsung S8500 oder einem Samsung I9000. Wer hat ein gutes Angebot für mich?
Hat jemand einen Überblick über die Preise in den Shops? Mit den Preisen auf der Homepage von TPH ergeben sich ja ein paar recht gute Angebote. Daher wäre es interessant zu wissen, ob die Preise in den Shops denen aus dem Netz entsprechen, oder ob die Geräte dort teurer sind.
@ Timba69:
Im schönen NRW bekommt man zumindest bereits mit entsprechender anwaltlicher Versicherung / eidesstattlicher Versicherung eine Wiedereinsetzung, wenn bei der Post mal was daneben geht...
Wenn das im Zweifel nicht reicht, muss man halt mal einen Boten bemühen, der direkt zur Geschäftsstelle marschiert. Kommt vor, ist aber selten. Die "normale" Post verlässt alle Kanzleien die ich kenne auf dem regulären Postweg.
ZitatFür eine detailierte Prüfung vollstreckungsrechtlicher Rechtsbehelfe sind die Infos zu dünn, aber spontan würde ich sagen, dass nur eine Vollstreckungsabwehrklage in Betracht käme, die in § 796 ZPO für Vollstreckungsbescheide besonders geregelt ist. Nach Abs. 2 der Vorschrift wäre diese hier jedoch unzulässig, da das Vorbringen zu spät kommt.
Fristwahrend ist allein der Zugang, die Beweisbarkeit des Zugangs ist eine andere Sache. Die Kenntnisnahme kann auch später erfolgen, was in vielen Bereichen sogar der Regelfall ist. Einfachstes Beispiel wäre der Einwurf in letzter Sekunde in den Nachtbriefkasten.
Bei einem Mahnbescheid findet in der Tat eine gerichtliche Prüfung nur dahingehend statt, ob die Forderung überhaupt vollstreckbar ist und im Mahnverfahren verfolgt werden kann, solange sich der Schuldner nicht (fristgerecht) durch Einspruch oder Widerspruch wehrt. Ich wollte mit meiner Aussage nur verdeutlichen, dass hier nach den bekannten Informationen ein wirksamer Titel in der Welt ist, aus dem natürlich auch bereits jetzt vollstreckt werden kann.
Entweder sind die Infos nicht komplett / falsch, oder hier ist mächtig was schief gelaufen, das steht fest. Dennoch gibt es einen Titel, den der Gläubiger auch vollstrecken lassen kann. Dessen sollte man sich durchaus bewusst sein, denn eine Gehalts- oder Kontenpfändung kann einiges an Ärger bedeuten...
ZitatMir ging es aber primär auch nur um die Aussage von J-P dass fristgerechter Widerspruch gegen den Mahnbescheid einem Volkstreckungsbescheid nicht entgegen steht.
Das habe ich nie behauptet. Wenn das Gericht jedoch trotzdem fälschlicherweise einen Titel ausfertigt, so ist dieser vollstreckbar. Das Vollstreckungsorgan prüft grundssätzlich nicht wie der Titel zu Stande gekommen ist. Wie sollte das auch funktionieren, wenn demnächst Gerichtsvollzieher die Entscheidungen unserer Gerichte, womöglich noch des BGH, kontrollieren...
ZitatFristgemäß bedeutet, dass das Gericht den Inhalt zur Kenntnis nimmt, entsprechend handelt und dieses auch bestätigt.
Fristgerecht bedeutet: Eingang in der vorgeschriebenen Form beim Erklärungsempfänger. Ob der die Erklärung zur Kenntnis nimmt und / oder danach handelt ist für die Wahrung der Frist egal.
ZitatMeiner Meinung nach dürfte kein vollstreckbarer Titel / Vollstreckungsbescheid vorliegen, da ja gegen den Mahnbescheid fristgerecht Widerspruch eingelegt wurde.
Steht der Vollstreckbarkeit nicht entgegen. Das deutsche Zwangsvollstreckungsrecht ist streng formalistisch. Solange ein Titel in der Welt ist, kann der Glaubiger auch eine Pfändung beauftragen. Geprüft wird dann nicht mehr, ob der Titel rechtmäßig entstanden ist, sondern nur, ob sich aus dem Titel selbst offensichtliche Fehler ergeben (fehlende Unterschriften, ungenaue Bezeichnung einer zu pfändenden Sache). Gegen den Titel hätte man sich ja vorher wehren können.