-
Zitat
Original geschrieben von Dauerposter
Erfolgt auf Gefahr des Verkäufers. Leistung muss nachgewiesen werden.
Dass heißt er muss sich selbst um den Abliefernachweis kümmern und mir schnellstmöglich den Kaufpreis erstatten?
Der Verkäufer meint, dass ich den Abliefernachweis beantragen müsste.
Also soll ich ihm ein Fax schicken mit einer Frist? Was für eine Mitwirkungspflicht habe eigentlich (Kopie des Einlieferungsbeleg hab ich ihm schon zugeschickt).
-
Zitat
Original geschrieben von Dauerposter
Mal Details.
Gewerblicher Verkäufer? Widerruf?
Sorry, ist ein gewerblicher Verkäufer innerhalb der Widerrufsfrist habe ich ihm die Ware zurück geschickt.
-
Kann mir jemand das mit dem Versandrisiko nochmal erklären?
Wenn ich etwas dem Käufer zurückschicke und die Ware bei dem Verkäufer nicht ankommt, wie gehts dann weiter? Muss ich mich dann um einen Abliefernachweis kümmern oder muss dass der Verkäufer und bis wann muss er mir den Kaufpreis erstatten?
-
Davon kann ich hier nichts erkennen...
/edit: Vodafone sollte mal ihre Website überarbeiten. Erst wenn man das Paket ordern will, sieht man das Angebot mit den 5 Freimonaten...
Ich bin mal gespannt, wie sich die Preise entwickeln werden, wenn Alice verkauft wurde...
-
Ich danke euch für eure Postings. In meiner ersten und alten wohnung hatte ich keinen eigenen Stromzähler von daher musste ich mich mit der Problematik nicht auseinandersetzen. Bevor ich einzog habe ich schon einen Vertrag bei Flexstrom abgeschlossen (ja, ich weiß ;)) und habe kurz darauf widerrufen und bei EnergieGut! einen Vertrag abgeschlossen (17,6Cent/kwh & 3,58€ GG).
Da Flexstrom schon innerhalb der zweiwöchigen widerrufsfrist schon mit "liefern" begann und die nicht auf meinen widerruf vor Lieferbeginn reagierten, schickten die mir jetzt zuerst zwei Rechnungen, dann zwei Mahnungen und dann knapp drei wochen nach dem widerruf bekam ich ein Schreiben, dass man zum 30.04.09 den Vertrag kündigt, sich für die verzögerte Bearbeitung entschuldigt und nach dem denen der Zählerstand vorliegt man eine Schlussrechnung bekommt.
Das witzige dabei ist, dass ab 01.04.09 der EnergieGut! Vertrag anlief, die natürlich jetzt den Zählerstand vom 01.04. wissen wollen. So müsste ich ja dann für den April doppelt zahlen?!
Oder darf überhaupt Flexstrom mit der Lieferung schon beginnen während man noch in der widerrufsfrist sich befindet? Und vorallem, kann Flexstrom das Vertragsende solange nach hinten Verschieben?
-
Zitat
Original geschrieben von Jochen
Was soll uns dieser Beitrag sagen?
Das es praktisch wäre, wenn Ihr die Löschfunktion eines Beitrags auch für den Ersteller freigeben würdest, zumindest solange niemand darauf geantwortet hat 
Eigentlich wollte ich auf einen Beitrag antworten, aber dann ist mir aufgefallen, dass der schon 3 Jahre alt ist...
-
....
/edit: war ein versehen
-
wie ist das eigentlich wenn man in ne neue wohnung einzieht? Schließt man dann automatisch nen Vertrag bei den Stadtwerken ab? Ich bin mitte März hier eingezogen und hab von keinem Stromanbieter irgendwas schriftliches bekommen.
-
Auf den kleinen Dingern sieht man doch nichts, hast Du nicht was größeres? :p 
Spass beiseite, kannst Du evtl. auch den LE40B5xx anbieten?
-
Zitat
Original geschrieben von Seitz
Der Flug!
Ich hätte jetzt gesagt das Reiseziel :p