Ich finde das Verhalten von Simyo, die Mindestaufladung ohne die Kunden zu informieren nicht korrekt und auch nicht Kundenorientiert. Es wäre schön, wenn Simyo dies wieder rückgängig machen würde.
Beiträge von Chefkoch85
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Original geschrieben von ChickenHawk
Das eine hat aber mit dem anderen nichts zu tun.
Wenn du Deine Rechnung nicht zahlst müssen die der Kohle eben hinterherrennen und das kostet Dich dann halt mehr.Dass ist mir auch klar. Ich wollte ja nur wissen, ob es gerechtfertigt ist, ohne Mahnung gleich einen Vollzugsbeamten zu schicken, der dann 26€ kassiert...
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Was hat das mit einem gestörten Verhalten zu tun?
Ich find Herbert1960 hat schon recht, auf der einen Seite, wenn es um das Bezahlen geht, kann es der Stadt nicht schnell genug gehen, anderseits wenn man Geld von Stadt/Staat bekommen sollte (BAföG, Kindergeld etc.), braucht es ewig (ich warte schon mehr als 2 Monate auf o.g.)... -
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Original geschrieben von Siemensanier
Da er als Lakai ein warer Goldesel für diese sein kann. Siehe die 26€ Gebühr.Und das ist so rechtens?
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Also nicht dass ich da was verwechsle, ein Gerichtsvollzieher ist doch ein Vollstreckungsbeamter? Der hat mir nur son Zettel mit einem Überweisungsträger in den Briefkasten geworfen, mit dem Vermerk ich solle mich dringen mit ihm in Verbindung setzen.
Des weiteren steht auf dem letzten Schreiben des Entsorgungsbetriebes, dass man binnen einem Monat Widerspruch einlegen kann, dass aber am Fälligkeitsdatum (sofort) nichts ändert. -
Hallo,
ist das eigentlich so rechtens, dass man ohne Mahnung gleich den Gerichtsvollzieher schicken kann? Ich hab meine Müllgebührenrechnung verdrängt und hatte heute gleich nen Zettel vom Gerichtsvollzieher im Briefkasten und muss 26€ zusätzliche Gebühren zahlen. Ist das so rechtens? Ich dachte immer, man muss den Schuldner immer zuerst mahnen bevor man den Gerichtsvollzieher schicken kann?! -
Wenn Du im Einheitstarif bist, kannst ja auch auf Postpaid umstellen, dann musst Du nichts vorstrecken

Ich find zwar die Titulierung, dass sie sich den Kundenbedürfnissen anpassen, dreist, aber schluss endlich ist man dem Provider hilflos ausgeliefert.
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Hallo,
ich habe ein Problem mit "meinem" Anwalt der meine BAföG Interessen eigentlich vertreten sollte. Vor ca. 13 Monaten beauftrage ich damals einen anderen Anwalt, der kurze Zeit darauf die Kanzlei verlies und mein Mandat einem anderen Übergab. Der andere hat jedoch entweder keine Ahnung oder kein Interesse an meinem Fall. Er informierte mich nicht über sein Vorgehen und sonst tat er eigentlich auch nichts, mein Fall ist bei den Behörden auf dem Stand vor genau einem Jahr, als der vorhergehende Anwalt einen Widerspruch gegenüber dem BAföG Bescheid einlegte.
Kann ich, wenn er sein Mandat niederlegt, für diese Sache einen neuen Beratunsschein beantragen? -
Ah.. ok.. ich danke für die Informationen

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Wie? Bei nem Tarifwechsel hat man jetzt neuerdings ne MVL von 24 Monate?
Seit wann ist dass denn so?