Käufer ist abgesprungen - Preisupdate.
Beiträge von maximumhandy
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applecookie
die Homezone ist auf für den Angerufenen interessant wenn erkostengünstig erreichbar sein möchteDie Homezone kannst Du übrigens an einen beliebigen Ort legen lassen
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Endlich auch Antivir für Vista 32 Bit - http://www.avira.de
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Knappe rechtl. Einschätzung:
Rechtlich gesehen hat Deine Mutter Mist gebaut. Sie hat unterschrieben in Vollmacht des eigentl. Anschlussinhabers zu handeln ohne diese Vollmacht zu haben. Arcor könnte sich an Deine Mutter wenden (Anspruchsgrundlage wäre § 179 I BGB.§ 179
Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht(1) Wer als Vertreter einen Vertrag geschlossen hat, ist, sofern er nicht seine Vertretungsmacht nachweist, dem anderen Teil nach dessen Wahl zur Erfüllung oder zum Schadensersatz verpflichtet, wenn der Vertretene die Genehmigung des Vertrags verweigert.
Gegen DICH hat Arcor wohl keinen Anspruch. In einem Prozess (zu dem es wahrscheinlich wegen des geringen Wertes nicht kommen wird) würde Arcor gleich gegen Euch beide vorgehen und zumindest Deine Mutter würde eine Urteil kassieren.
Mein Tip: Schreibe der Inkasso-Firma hilfsweise widerrufen Du und Deine Mutter sämtl. Erklärungen (Das Schreiben sollte von Euch beiden unterschrieben werden!)
Eine ordentliche Belehrung (Haustürgeschäft) hat sicherlich nicht stattgefunden.
Das Wort Haustürgeschäft ist der juristische Fachbegriff für Verträge, die in bestimmten Situationen geschlossen werden, hauptsächlich bei einem Vertreterbesuch (siehe dazu Handelsvertreter, Reisender und Hausierer) oder auf einer Kaffeefahrt.Das Deutsche Recht definiert diesen Begriff in § 312 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) als einen Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der eine entgeltliche Leistung zum Gegenstand hat, und zu dessen Abschluss der Verbraucher
* mündlich an seinem Arbeitsplatz oder in einer Wohnung (aber nicht bei vorhergehender Bestellung)
* anlässlich einer Freizeitveranstaltung
* im Anschluss an ein überraschendes Ansprechen in Verkehrsmitteln oder im Bereich öffentlich zugänglicher VerkehrsflächenQuelle: Wikipedia
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Da strahlt man als Mannheimer den ganzen Tag

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Kennt einer von Euch Öttinger persönlich? hatte mal politisch mit ihm zu tun (hinter den Türen und auch nur sehr unbedeutend - gehöre auch nicht seinem Lager an). Er kann recht cool reagieren (auch mit der anderen Seite) - er weiß aber immer und auch wirklich immer was er sagt und welche Bedeutung es haben kann. Die Äußerungen auf der Trauerfeier waren ganz klar kaluliert. Nur hat er den Mut der CDU-Spitze verkalkuliert.
Bezüglich Frisur:

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Nein. Der Anspruch kann von Monat zu Monat variieren bzw. bezieht er sich bezügl. der Freigrenze ja auf ein Jahr.
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Noe
Meinst du wirklich? EGAL aus welchem Grund?
habe schon etliche Sachen über ebay gekauft. Wenn NEU in der Artikelbeschreibung steht, gehe ich immer davon aus, dass eine Rechnung mitgeliefert wird. War auch immer so (auch wenn es nicht explizit dabei stand).
Ich meine warum sollte ich eine neue Sache kaufen, wenn ich keine Garantieanspüche habe ... 250 Euro für ein K800i ohne Garantie ist doch schwachsinnig. Ausserdem besteht die Gefahr dass es gestohlene Ware sein könnte. Indem ich mehrfach nach der Rechnung fragte bin ich nicht mehr gutgläubig
§ 932 II BGB
Der Erwerber ist nicht in gutem Glauben, wenn ihm bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass die Sache nicht dem Veräußerer gehört.Grob fahrlässig ist es Neuware ohne Rechnung zu kaufen - mehrfach durch Urteile bestätigt. Dass ist auch der Grund warum man bei Fahrzeugen immer den Brief verlangen sollte ... Tut man es nicht, kann man sich nicht auf Gutgläubigkeit berufen - weil man eben grob fahrlässig war.
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Eben - dazu forderte ich den Verkäufer ja auf. Sollte eigentlich kein Problem sein.
Er hat sich jedenfalls nicht mehr gemeldet ...
Habe mich jetzt entschlossen die Ware nicht ohne Rechnungsnachweis abzunehmen. Er hat nicht mal Gewährleistung als Privatverkäufer ausgeschlossen.
Bei 250 Euro ist mir das einfach zu doof, ein solches Risiko einzugehen.