die CDU Baden-Württemberg hat die Filbinger-Geschichte noch nie richtig verarbeitet. Egal ob Filbinger jetzt ein echter Nazi war oder nicht - allein die Aussage: Was damals Recht war, kann heute kein Unrecht sein (als Ministerpräsident!!!) genügt als Rücktrittsgrund. Öttinger hat mit seinen Aussagen in meinen Augen eher den rechten Flügel seiner Partei befriedigt.
Beiträge von maximumhandy
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Ja.
Was mich halt ärgert:
Geht das Ding kaputt, gehe ich das Risiko ein, dass SonyEricsson sich weigert Service zu leisten. Einen Verkäufer habe ich dann eh nicht ...
In der Auktion kein Wort davon
Weigere ich mich jetzt die Ware anzunehmen, riskiere ich eine Negativbewertung.
Die Juristenkeule möchte ich nur ungern nutzen.
Ich warte jetzt immer noch auf eine Begründung. habe dem Käufer geschrieben er könne ja von seinem Verkäufer eine neue Rechnung verlangen.
er wird das Ding ja nicht morgens vor seiner haustüre gefunden haben ... -
Hallo Leute,
bitte euch mal kurz um Eure Meinung:
habe bei ebay ein K800i ersteigert - absichtlich 10 km von hier, damit persönl. Abholung möglich ist.
Gerät wurde als neu deklariert. Der Käufer mail mir, er habe keine Rechnung mehr (Profil 77 positive Bewertungen = 100%).Als Paragraphenreiter kommen mir da einfach bedenken:
wie groß schätzt ihr das praktische Risiko ein, dass da was faul ist. Ich meine wer machte eine VVL, will das Gerät über ebay verklopfen und schmeißt die Rechnung weg???Sollte es sich um geklaute Ware handeln weiß ich schon dass ein gutgläubiger Erwerb ausscheidet wenn die Rechnung nicht mitgeliefert wird und ich der Geklackmeierte wäre - nur wie hoch schätzt ihr das tatsächliche Risiko ein? hatte sowas bei ebay noch nicht.
Danke
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dg2mst
da hast du aber ein geschultes Adlerauge (zumindest die was die Hemmer-Skripte angeht, die roten sind ja offensichtlich ...). -
Ich glaube er meint den Yankee Doodle
http://www.contemplator.com/america/ydoodle.html -
In Nesebar waren wir vor 3 Jahren - PERFEKT!
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Dann am besten wirklich die Annahme verweigern und kurze Email oder Fax an den VErkäufer mit dem Hinweis auf das ausgeübte Widerrufsrecht. Dann gehst Du überhaupt kein Risiko ein, weder rechtlich noch tatsächlich.
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Habe währed der Schulzeit und den ersten Semestern auch in einem Handyladen gearbeitet - wir haben damals insbesondere Dplus vermarketet (später wurde Dplus von Cellway gekauft und schließlich Cellway von mobilcom). DAMALS war ein Hauptverkaufsargument der bessere Service und kleine Extras gegenüber den Netzbetreibern. Das stimmte auch - wir hatten zum damaligen Vergleich super Tarife und der Service war auch schneller wie bei den Direktvermarktern - insbesondere Geschäftskunden gegenüber. Seit Cellway wurde aber nur noch Mist vertrieben. Mein ehemaliger Chef wandert seitdem von einem Provider zum nächsten (VictorVox, Telco, Talkline, Mobilcom - einfach ALLES). Eine Filliale musste auch schon dicht gemacht werden, weil die Masse endlich so halbwegs checkt, dass Provider heutzutage fast nur noch Mist anbieten. Sich endlich durchzuringen und mit den Netzbetreibern zusammenzuarbeiten, konnte er bis heute nicht. Klar sind dort die Anfangsprovisionen recht schmal, wenn man aber erst mal einen gewissen Punkt überschritten hat, kann man damit wirklich gut verdienen. Ich selbst mache dort auch keine Verträge mehr, obwohl ich noch gute Konditionen angeboten bekomme - aber gegen Handy-Sascha (u.a.) hier im Forum kommt Mogelcom nicht an ...
Fazit ist wirklich: Service-Provider haben nur dann eine Überlebenschance wenn sie einen merkbaren MEHRWERT verkaufen.
Die anderen Strategien wie extreme Zielgruppenorientierung oder Fachhandelsausrichtung (bei dem unqualifizierten Personal was sich in den Läden tummelt ...) haben schon fehlgeschlagen.Interessant könnte aber der Drillisch-Angriff auf den Service-Provider-Markt werden. Den Markt aufzukaufen und dann gesund zu schrumpfen wäre wohl eine betriebswirtschaftlich interessante Analyse, zumal man dann noch stille Reserven der ehemaligen Konkurrenz verklopfen kann.
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Sittenwidrig nicht unbedingt. Aber § 309 Nr. 9 BGB stellt mich bei diesen vorzeitigen Verlängerungen immer vor ein Rätsel:
9. (Laufzeit bei Dauerschuldverhältnissen)bei einem Vertragsverhältnis, das die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen durch den Verwender zum Gegenstand hat,
a) eine den anderen Vertragsteil länger als zwei Jahre bindende Laufzeit des Vertrags,In meinen Augen ist diese Regelung etwas unglücklich gefasst, denn der Zeitraum, ab dem verlängert werden kann ist nur schwer zu interpretieren ... Wenn ich Zeit habe, beschäftige ich mich mal etwas länger damit.