Schonmal überlegt, warum alle E-Plus-Shops als Internrufnummern Primzahlen haben?
Beiträge von maximumhandy
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Handelt es sich um gebrandete Ware?
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Das mit den 169 Euro ist auch falsch (ware nett, wenn Martyn mal EIN Beispiel liefern könnte).
Nicht mal Internetpreis liegt bei 169. Auf der Straße eher bei 220 - 250 Euronen !!!Das Angebot ist wirklich nicht ganz schlecht. Allerdings sollte man zur Zeit bei T&M wirklich bis zu den neuen Tarifen warten.
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Ja die Upgrade-Aktion läuft bis 1.3.
Mein Kreditkartenkonto wurde mit 6,55 Euro belastet.
Cool. Ich rechnete ja mit 20 Euro mehr
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Konkret ausgedrückt: Gaaaanz früüher TMG, dann umbenannt in D-Plus, aufgekauft von Cellway welche wiederum von Mobilcom aufgekauft wurden. Mobilcom ist daher Rechtsnachfolger der D-Plus (kenne den Laden von früher ganz gut).
Einfach mal eine substantiierte (=durch Tatsachen belegte) Forderungsaufstellung verlangen beim Inkassobüro. Vorher auf keinen fall blechen

Wenn es sich um eine D-Plus-Forderung handlelt und Du vorher nix gehört hast, ist das Ding wahrscheinlich eh schon verjährt.
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Flip
leider kein Prädikat
(mündliche ist erst ne Woche her und Verbesserungsversuch ist im Herbst ...). -
In Punkto Verpflichtung zur Herstellung von Verbindungen zu Sonderrufnummern:
Wie kommen die drauf dass keine Verpflichtung zur Herstellung solcher Verbindungen besteht???
Wenn die Sache vor Gericht geht, dann ist das Amtsgericht zuständig (Streitwert wird wohl maximal 24 x Grundgebühr/Monatspreis sein und unter 5000 Euro liegen). Dort denken die Richter noch in halbwegs vernünftigen Bahnen.Bei Vertragsschluß ist lt. O2 AGB die Aktuelle Preisliste zuständig. Dort werden Sonderrufnummern ausgewiesen und nicht als Nebenleistung deklariert.
Ich weiß nicht woher o2 seine Rechtsabteilung holt, aber diese Argumentation ist so dünn, dass die Chancen wohl unter 20% liegen damit durchzukommen.
Im worst case sind alle Verträge vor dem 27.11 berechtigt zu einer Sonderkündigung was für o2 in den 3stelligen Millionenbereich gehen kann (Umsatz/Gewinnverluste).Die o2-Juristen hätten besser dazu geraten, bei Widerspruch den Alttarif zu schalten.
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Angemerkt sei noch, dass 3 Monate wörtlich zu nehmen sind und 3 Monate + 1 Tag halt auch 1 Tag zu lang ist. Früher gab es ja immer diese "3 Monate zum Quartalsende-Klauseln" z.b. bei Buchclubverträgen. Alles nicht mehr haltbar.
Und wie mannesman schon korrekt sagte, sind Abweichungen zuungunsten des Verbrauchers (=Käufer) unzulässig, auch wenn er einverstanden war.
-->§ 306a
UmgehungsverbotDie Vorschriften dieses Abschnitts finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.
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Absolut unzulässig --> § 309 Nr. 9 BGB.
OT: Kam zufälligerweise auch bei mir im Examen dran