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@ dasie
schlag halt noch mal im Schulbuch nach
Sorry, aber die vorherigen Posts sind recht ausführlich ...
Steffie
diese Konstellation kenne ich von E-Plus nicht. Die wäre natürlich rechtlich einwandfrei. Bei meinen Verlängerungen war das nicht so formuliert.
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@ Steffi
bei E-Plus ist es aber so dass kein neuer Vertrag geschlossen wird sondern der bestehende verlängert wird.
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Mmh. Ich sagte, dass es mal näher betrachtet worden müsste. Ein Kollege hier aus dem Forum und ich haben schon mal drüber diskutiert und sind auch auf kein definitives Ergebnis gekommen. Kurz gefasst:
Es geht nicht, einen Vertrag auf 2 Jahre zu schließen und am nächsten Tag wieder um 2 Jahre zu verlängern. Dass wäre eine eindeutige Umgehung von § 309 Nr. 9 BGB und daher unzulässig.
Es kann aber auch nicht sein, dass erst am letzten Tag der Vertragsdauer verlängert werden kann. Kommentare und Literatur habe ich in den letzten Monaten noch nicht gefunden. Wäre aber wirklich mal einen kleinen Aufsatz wert 
Wirsam wäre jedenfalls die vorzeitige Erlassung der Restvertragslaufzeit bei vorzeitiger Verlängerung. Dieses Modell gibt es ja anscheinend bei T-Mobile (meine jedenfalls so etwas hier schon mal gelesen zu haben).
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OTT:
Da lach ich mir ja einen Ast. Wusste gar nicht dass man so was als LK belegen kann. Da wird also UWG behandelt und nicht mal elementares AGB-Recht. Zweifelhaft ...
BTT:
noch deutlicher kann ich es eigentlich nicht formulieren. Dieses Vorgehen von E-Plus ist im zweifel nicht wirksam. Schon die Möglichkeit der vorzeitigen Vertragsverlängerung nach 12 Monaten wäre eine nähere rechtliche Betrachtung wert. Es gibt schon Gründe weshalb das die anderen nicht machen.
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Wi/Re LK ????
Naja ganz einfach, dass Verträge mit Verbrauchern bezüglich Dauerschuldverhältnissen nicht länger wie 2 Jahre (= exakt 24 Monate) geschlossen werden dürfen.
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§ 309 BGB (Auszug)
9. (Laufzeit bei Dauerschuldverhältnissen)
bei einem Vertragsverhältnis, das die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen durch den Verwender zum Gegenstand hat,
a) eine den anderen Vertragsteil länger als zwei Jahre bindende Laufzeit des Vertrags,
b) eine den anderen Vertragsteil bindende stillschweigende Verlängerung des Vertragsverhältnisses um jeweils mehr als ein Jahr oder
c) zu Lasten des anderen Vertragsteils eine längere Kündigungsfrist als drei Monate vor Ablauf der zunächst vorgesehenen oder stillschweigend verlängerten Vertragsdauer;
dies gilt nicht für Verträge über die Lieferung als zusammengehörig verkaufter Sachen, für Versicherungsverträge sowie für Verträge zwischen den Inhabern urheberrechtlicher Rechte und Ansprüche und Verwertungsgesellschaften im Sinne des Gesetzes über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten;
Falls das mal aus dem UWG abgeleitet wurde ist es schon lange lange her und vor meiner Zeit gewesen 
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Habe gestern auch mal eine ausserordentliche Kündigung losgeschickt weil ich dieses Verhalten von o2 mehr wie nur unmöglich finde.
Rechtlich ist wirklich entscheidend, ob eine Nebenleistung vorliegt oder nicht. Ich habe das vorhin mal am Lehrstuhl durchgesprochen (keine Praktiker!). Wir konnten wirklich keine handfeste Begründung finden weshalb 0180X-Anrufe nur Nebenleistungen sein sollen. Eine Roaming-Option vielleicht schon eher. Aber die Möglichkeit die heute so wichtigen Service-Nummern anzurufen als Nebenleistung zu deklarieren fällt schon sehr schwer. Bei der doch sehr am Verbraucherschutz orientierten Rechtsprechung hätte o2 wohl keine Aussicht auf Erfolg in einem Prozess.
Ob ich persönlich Lust auf eine solche Schlacht habe, weiß ich noch nicht. Aber ich bin gespannt welch banales Antwortschreiben ich erhalten werde.
Meiner Einschätzung nach wäre o2 gut beraten, Altkunden wieder in die bisherigen Tarife zurückzustellen und evlt. bereits erfolgte Anrufe anteilig zu erstatten, sowie sich höflich zu entschuldigen. Anderenfalls bestünde die Wahrscheinlichkeit, dass alle Verträge vor dem Umstellungsdatum (November ?) die Möglichkeit zur ausserordentlichen Kündigung hätten 
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E-Plus hat mir für eine Portierung IN den Vertrag während der Laufzeit nichts berechnet. Im Gegenteil: es wurden mir letzte Woche noch die Portierungsgebühren des ehemaligen Netzanbieters erstattet nachdem ich eine Kopie der Rechnung gefaxt habe.
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Na dann ist es ja auch noch eindeutig.
Und was sagt panky56 dazu?
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CO L wäre schon wesentlich interessanter bei einem MU von 35 Euro. Festnetz und E-Plus für 1 Cent ist ja eine Quasi-Flat ...
CO L mit 15 Euro MU ist schon utopisch.