Beiträge von maximumhandy

    Bindungswille ist gegeben. Man erklärt sich bereit einen Vertrag zu übernehmen und erhält diesen aus. Erklärungsirrtum scheidet ohnehin aus.


    Inhaltsirrtum? Da müsstest DU beweisen, dass bei Vertragsübernahmerklärung deine Erklärung auf der Annahme beruhte, der Vertrag würde bereits gekündigt sein.
    Aber: Selbst wenn Du eine Anfechtung durchbekommst, musst DU nach § 122 BGB den Vertrauensschaden zahlen. In diesem Fall die restliche (verlängerte) Vertragslaufzeit). Grund: E-Plus kann ja nicht in Deinen Kopf kucken und sehen was DU dir zusätzlich zu Deiner Erklärung vorstellst ...


    Sorry, rechtlich no way.


    Im Gegenteil könnte man in der Vertragsübernahmeerklärung eine konkludente Erklärung sehen, die ausgesprochene Kündigung zurückzunehmen. Wenn man Verträge übernimmt, sollte man sich halt auch immer gleich die Übernahmebedingungen vom Vertragspartner (hier E-Plus) bestätigen lassen.

    Hallo,


    habe ein kleines Problem: seit letzter Woche teilen wir uns im Haus einen 16 Mbit DSL-Anschluß. Mein eigener Festnetzanschluß ist entsprechend weg (das DSL läuft über einen WLAN-Router beim Nachbarn).


    Problem: habe jetzt auch keine Möglichkeit mehr über den PC per Modem zu faxen, was ich so 2-3 Mal pro Woche gemacht habe und auch machen müsste. Dachte eigentlich dass beim Speedport 701V auch die AVM Software läuft, bei der man über WLAN faxen kann - ist aber nicht so :-(


    Die Möglichkeit bei web.de zu faxen kenne ich, allerdings kann man da ja nur den Text schreiben und nicht beispielsweise einen Briefkopf (Word) nutzen oder ein Formular einscannen etc.


    Hat jemand eine Lösung für mich?


    Die Möglichkeit per Mobilfunk zu faxen kenne ich natürlich. Aber leider haben alle modernen Nokias kein Faxmodem mehr drin (6233, E61) ...