Beiträge von maximumhandy

    Service bei momp stimmt nicht nur beim normalen Vertragsschluss, sondern auch wenn mal Probleme danach auftreten!
    Kann nur sagen TOP TOP TOP. Mein Problem wurde innerhalb von 24 Stunden gelöst und dass auf eine Art und Weise, die wahrscheinlich von 100 Händlern höchstens 3 schaffen.

    OT:
    Die 0177 7007737 (ist ja auch ganz hübsch) ist im Lauf der nächsten Monate wieder verfügbar (war ein Vertrag von mir, der am 17. November ausgelaufen ist). Weiß jetzt nicht wie lange die Nummern zurückgehalten werden, aber ich denke nicht länger wie 6 Monate.


    BTT:
    Am besten ist es immer noch man spricht mit den Mitarbeitern an der Wunschrufnummernhotline. Die helfen einem beim suchen und schlagen Nummern vor, wenn man mal sagt wo es ungefähr hin soll. Nach ein paar Fehlversuchen bei der 1175 wird man da automatisch umgestellt.

    Es handelt sich noch um keine Klage, sondern und das gerichtliche Mahnverfahren. Bin in der ZPO nicht so fit, aber ich meine da genügt eine Glaubhaftmachung des Anspruchs (beispielsweise eine selbtgeschriebene Forderungsaufstellung). Grund: Das Mahnverfahren hat keine weiteren Konsequenzen wenn ein Widerspruch eingelegt wird. Im Prozess muss er natürlich wirklich eine Forderung beweisen und da wird dann schon sehr genau hingeschaut.

    @ Hightower und The Masta
    Aufkündbarkeit des Gesellschaftsvertrages durch jeden Gesellschafter ergibt sich aus § 723 I S. 1 BGB.
    Die Vertragsbeziehungen im Aussenverhältnis sind entsprechend aufzulösen. Stimmt der andere Gesellschafter nicht zu, kann dessen Zustimmung durch Urteil ersetzt werden. Auf diese Zustimmung besteht nämlich ein Anspruch. Dieser steht nicht explizit im Gesellschaftsrecht, besteht aber als Annex zu §§ 709, 723 BGB.


    Denkt doch mal in die andere Richtung: gäbe es diesen Auflösungsanspruch nicht, könnte man die persönliche Haftung bei Verträgen, die die Gesellschaft geschlossen hat, nicht mehr beseitigen, weil der andere Teil einen ewig blockieren könnte ... Etwas anderes gilt natürlich bei Verträgen, die die Gesellschaft auf bestimmte Zeit geschlossen hat-

    Zum einen wird man sicher noch sehen müssen, wo es noch hin geht.
    Einen deutlichen Netzausbau kann ich persönlich schon feststellen. Die Neckartal-Strecke Heidelberg Richtung Odenwald wurde von Eplus schon sehr sehr gut ausgebaut in den letzten Monaten. Unter dem Strich ist das Netz da jetzt besser als T-Mobile ausgebaut (habe den direkten Vergleich am Zweitgerät).