Ganz normal über die Acer-Seite beim 5610 (welches ja die Treiber für das 5611 hat ...):
http://support.acer-euro.com/d…_5610_5630_5650_5680.html
Da ist alles drin was man braucht.
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
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Ganz normal über die Acer-Seite beim 5610 (welches ja die Treiber für das 5611 hat ...):
http://support.acer-euro.com/d…_5610_5630_5650_5680.html
Da ist alles drin was man braucht.
Das Bios-Update habe ich gemacht. Noch keine Unterschiede festgestellt ...
NOKIA N90 fast ohne Gebrauchsspuren und incl. 1 GB Speicherkarte
Festpreis 195 Euro incl. versicherter DHL-Versand.
Abholung auch in Mannheim möglich.
Bitte um Angebote
Service bei momp stimmt nicht nur beim normalen Vertragsschluss, sondern auch wenn mal Probleme danach auftreten!
Kann nur sagen TOP TOP TOP. Mein Problem wurde innerhalb von 24 Stunden gelöst und dass auf eine Art und Weise, die wahrscheinlich von 100 Händlern höchstens 3 schaffen.
OT:
Die 0177 7007737 (ist ja auch ganz hübsch) ist im Lauf der nächsten Monate wieder verfügbar (war ein Vertrag von mir, der am 17. November ausgelaufen ist). Weiß jetzt nicht wie lange die Nummern zurückgehalten werden, aber ich denke nicht länger wie 6 Monate.
BTT:
Am besten ist es immer noch man spricht mit den Mitarbeitern an der Wunschrufnummernhotline. Die helfen einem beim suchen und schlagen Nummern vor, wenn man mal sagt wo es ungefähr hin soll. Nach ein paar Fehlversuchen bei der 1175 wird man da automatisch umgestellt.
Bei meinen Eltern haben wir auch nur DSL-light. Mit einer AVM FritzBox 7170 habe ich sehr gute Erfahrungen gesammelt. Auch bei meinem besten Kumpel geht nur light. Bei einem Gespräch von 30 Minuten hat man mal eine abgehackte Sekunde. Also im akzeptablen Bereich.
Aber nur 1 Gespräch möglich und QOS aktivieren!
Es handelt sich noch um keine Klage, sondern und das gerichtliche Mahnverfahren. Bin in der ZPO nicht so fit, aber ich meine da genügt eine Glaubhaftmachung des Anspruchs (beispielsweise eine selbtgeschriebene Forderungsaufstellung). Grund: Das Mahnverfahren hat keine weiteren Konsequenzen wenn ein Widerspruch eingelegt wird. Im Prozess muss er natürlich wirklich eine Forderung beweisen und da wird dann schon sehr genau hingeschaut.
@ Hightower und The Masta
Aufkündbarkeit des Gesellschaftsvertrages durch jeden Gesellschafter ergibt sich aus § 723 I S. 1 BGB.
Die Vertragsbeziehungen im Aussenverhältnis sind entsprechend aufzulösen. Stimmt der andere Gesellschafter nicht zu, kann dessen Zustimmung durch Urteil ersetzt werden. Auf diese Zustimmung besteht nämlich ein Anspruch. Dieser steht nicht explizit im Gesellschaftsrecht, besteht aber als Annex zu §§ 709, 723 BGB.
Denkt doch mal in die andere Richtung: gäbe es diesen Auflösungsanspruch nicht, könnte man die persönliche Haftung bei Verträgen, die die Gesellschaft geschlossen hat, nicht mehr beseitigen, weil der andere Teil einen ewig blockieren könnte ... Etwas anderes gilt natürlich bei Verträgen, die die Gesellschaft auf bestimmte Zeit geschlossen hat-
Zum einen wird man sicher noch sehen müssen, wo es noch hin geht.
Einen deutlichen Netzausbau kann ich persönlich schon feststellen. Die Neckartal-Strecke Heidelberg Richtung Odenwald wurde von Eplus schon sehr sehr gut ausgebaut in den letzten Monaten. Unter dem Strich ist das Netz da jetzt besser als T-Mobile ausgebaut (habe den direkten Vergleich am Zweitgerät).