Nein o2 lockt seine Prepaidgeräte so, dass nur Loop-Karten funktionieren (und zwar alle) --> Loop-Lock. Ausnahmen sind mir nicht bekannt.
Beiträge von maximumhandy
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Ich hab eine E-Mail von E-Plus von letzter Woche, die mir die Möglichkeit des Wechsels in den Webtarif unmittelbar nach Vertragsschluss zusichert. Hast Du Deine Anfrage auch korrekt formuliert?
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Ist definitiv möglich. Habe einen für meinen Vater und einen für meine Mutter. Verträge laufen auf mich (Studi-Bonus). Rechnung wird von deren Konto eingezogen. 1 x O2 direkt; 1 x E-Plus direkt.
Wo soll denn das Problem dabei liegen? Dass man den Vertrag nicht selbst nutzt? Das wird den Netzanbietern im Zweifel egal sein.
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Nein. Das mit dem Zubehör ist was anderes. Dort kann man die gesetzliche Gewährleistung generell auf 6 Monate beschränken (vertraglich, auch durch AGB).
Die Gewährleistung ist auch innerhalb der 2 Jahren uneingeschränkt. Es handelt sich nur um eine Frage der Beweislast. Das ist für den juristisch Ungeschulten schwer nachzuvollziehen: Gewährleistung liegt vor, wenn der Sache in Mangel von Anfang an anhaftet (also bei Kauf schon vorhanden war). Auch wenn der Mangel später erst in Erscheinung tritt.
Und dass der Mangel von Anfang an vorhanden war, wird 6 Monate lang (widerlegbar) gesetzlich vermutet (vorausgesetz man ist Verbraucher).
Nach den 6 Monaten hat man als Käufer dann die Beweislast dafür, dass der Mangel von Anfang an vorhanden war. In der Praxis wird dann regelmäßig mit dem Anscheinsbeweis gearbeitet (s.o.).
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No risk - no fun

Ein gewisses (minimales Risiko) ist schon dabei. Wegwerfen muss man das Handy dann aber nicht. Muss dann halt nochmal richtig geflasht werden (bei einem SE-Center oder über Anbieter, über die wir hier nicht reden ...) -
Widerrufsfrist beginnt erst nach Lieferung des Geräts. Wenn noch keines eingetroffen ist, kannst du also problemlos widerrufen (sofern du telefonisch oder online verlängert hast).
Wenn in einem Shop der Vertrag verlängert wurde, musst zu zurücktreten (wegen nicht erbrachter Leistung) und nicht widerrufen.
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Herstellergarantie kann früher bei SE 12 Monate betragen haben.
Gewährleistung gegen Debitel hast du aber definitiv 2 Jahre. Nach 6 Monate musst du (wie oben bereits geschrieben) beweisen, dass der Mangel schon von Anfang an vorhanden war. Bei Software- und Hardwareproblemen ist dies in aller Regel so. Das wird dann wie gesagt üben den sog. Anscheinsbeweis gemacht (Der beweisbelasteten Partei hilft jedoch unter bestimmten Voraussetzungen der sogenannte Anscheinsbeweis (Prima-facie-Beweis). Von einem Prima-facie-Beweis spricht man dann, wenn ein typischer Geschehensablauf vorliegt. Eine Lücke in der Sachverhaltsaufklärung kann dann wegen der Stärke des anzuwendenden Erfahrungsgrundsatzes durch den sogenannten Anscheinsbeweis gefüllt werden.) Soviel zur praktischen Durchsetzung
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An der Hotline und unter "Mein T-Mobile" online.
Du hast übrigens zwei SHIFT-Tasten auf Deiner Tastatur!
Die hast Du ja auch schon beim "Ps" gefunden. Kannst sie auch weiter einsetzen ...