Und wo die Shift-Taste ist, muss man auch erst mal finden ... nervt beim lesen!
VOIP ist halt kein vollwertiger ISDN-Ersatz und wesentlich störungsanfälliger. Musste das jetzt leider selbst feststellen.
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Und wo die Shift-Taste ist, muss man auch erst mal finden ... nervt beim lesen!
VOIP ist halt kein vollwertiger ISDN-Ersatz und wesentlich störungsanfälliger. Musste das jetzt leider selbst feststellen.
Gute Überlegung. Und wenn es wirklich die 10 + 10 + 25 Euro Variante sein wird, dann bleibt meine Kündigung auch bestehen.
Aber o2 will einfach keine echte Tarifoffensive angehen. Die Möglichkeit 100 Minuten für 15 Euro als Pack zu bekommen ist gut. Aber mangels Cost-Control für mich nicht praktikabel. Ich bleibe wohl dabei zu CleverOne L wechseln zu wollen. Festnetznummernersatz gibt es ja massig.
Nein. Kein MU bei Card. Zur Zeit zusätzlich eher 5 Euro Gesprächsguthaben ...
Hey, wer würde seinen BASE-Vertrag (vorzugsweise Student, muss aber nicht sein) gegen meinen Clever One S Web (150 SMS im Monat incl.) tauschen. Mein Vertrag läuft bis 02/08. 30 Euro Rechnungsguthaben sind auch drauf (2 Monate frei ...).
Rufnummer wurde auch vor zwei Wochen gegen 0177 700 77X7 getauscht.
Müsste doch schon alleine für die interessant sein, die ihre Fixkosten reduzieren wollen.
Fax oder E-Mail an o2 und Paketannahme verweigern ist der 100%ige Weg. Alles andere geht auf Deine Kappe ...
Die Karte wird natürlich nicht heute abgestellt werden. Wird wohl eine Woche Bearbeitungszeit dauern (nach Faxeingang). Weise am besten in Deinem Schreiben darauf hin.
Am schnellsten wohl über die Online-Kundenbetreuung und über die 1414 (wobei ich da nicht mehr genau weiß, welcher Menüpunkt es ist).
Aber die OnlineKB hilft da wohl wirlich am schnellsten und zuverlässigsten.
Diese Kalulation ist doch Quatsch. Wer so wenig zu eplus und ins festnetz telefoniert nimmt diesen Tarif doch nicht!!! Was sollen überhaupt diese blödsinnigen Kalkulationen und so weiter, die doch nur auf Deinen abwegigen Annahmen beruhen??????
Naja die Sachlage ist doch gar nicht soooo schwierig. Eine fristlose Kündigung kann immer nach § 140 BGB (und wir spielen hier aller im BGB ...) in eine Kündigung nach Ende einer Mindestvertragslaufzeit umgedeutet werden. Die vertragsgemäße Kündigung ist als "Minus" in der fristlosen Kündigung enthalten. Die Erklärung muss nach §§ 133, 157 BGB auch objektiv ausgelegt werden. o2 musste also überlegen, was damit wirklich gewollt wurde.
Einer Klage vor dem zuständigen Amtsgericht (Streitwert < 5000 Euro) würde ich daher mal sehr sehr hohe Chancen auf Erfolg prophezeien ![]()
Im Übrigen bin ich mir sicher, dass nach einem sachlichen Fax oder Brief an o2, o2 von sich aus die Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit bestätigen wird.
Das ist richtig. Und auch nicht erst seit gestern so ... (01.01.2002)
Lustig: zur Untersteichung der eigenen Aussage, werden Verteilungsquoten geschätzt ...