Die Regelung in den AGB ist ja letztlich nur eine Beweisverteilung. Der Netzbetreiber fordert schrifltiche AGB um keine umständlichen Diskussionen führen zu müssen. Die Annahme und schriftliche Bestätigung einer Kündigungserklärung am Telefon kommt für den Netzbetreiber auf das selbe hinaus.
Beiträge von maximumhandy
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Kurze Frage am Rande: dann hast du sicherlich auch das o2-Theme drauf. Kannst Du mir das vielleicht per E-Mail schicken?
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Ich hatte die letzten Woche auch verschiedene Gesprächsabbrüche. Und immer bei Gesprächen weit unter 2 Stunden (5 - 40 Minuten). Habe aber bisher gedacht, das wäre ein Problem meines neuen K610.
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Komme auch schon den ganzen Tag nicht rein. Da wird wohl was umgestellt ...
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Hallo Leute,
suche ein SE W550i.
Was könnt ihr anbieten?
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Hätte ein V3 in silber zu verkaufen. Brandingfrei. Keine Gebrauchsspuren. Komplettzubehör (Tasche, Headset, USB-Kabel, Ladekabel. USB-Adapter, Handbuch, CD-ROM). Das Gerät wurde in der besonders schönen ALU-Box gekauft, die auch enthalten ist.
Das Handy weist keine Gebrauchsspuren auf und war nur als Homezone-Handy in der Wohnung in Gebrauch (und das auch nur 2 Monate). Sieht aus wie neu.
Preis: 100 Euro bei Abholung (Mannheim/Heidelberg) - Versand + 3,90 Euro
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Die Freischaltung kann dir nicht angelastet werden, nur eine Nutzung.
Einschreiben ist ok - Vorab per Fax ist noch besser.
Auf das Urteil kannst Du dich nicht "beziehen", weil es glaube ich zumindest noch nicht rechtskräftig ist und die weitere Entwicklung abzuwarten bleibt.
Im Übrigen greift bei Verträgen, die die Lieferung von Waren umfasst auch § 312d II BGB. Die Frist beginnt demnach nicht zu laufen, bevor die Ware beim Käufer ist.
Allerdings hast du ja zum einen einen Mobilfunkvertrag geschlossen (der den Du nicht mehr willst) und den Kaufvertrag.
Schreib einfach unter Hinweis auf die Rechtslage per Fax oder E-Mail an Deinen Verkäufer (vielleicht auch an Mobilcom - aber primär musst Du dich mit dem Verkäufer auseinandersetzten) eine Widerrufserklärung.
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Du hast bei ebay-Verträgen 1 Monat Widerrufsfirst. Die Frist beginnt frühestens mit Übermittlung der Belehrung über das Widerrufsrecht und dessen Folgen.
Allerdings darf die Karte noch nicht benutzt worden sein, also keine SMS und kein Gespräch erfolgt sein.
Das mit dem 1 Monat wird erst seit letztem Monat so gesehen. Ob das eine gefestigte Rechtsprechung wird, bleibt abzuwarten. 14 Tage hast du definitiv - die sind aber schon vorüber - es sei, denn du hast erst gestern eine Widerrufsbelehrung erhalten ...
Übrigens hat Deine Tastatur, mit der DU auch korrekt schreiben kannst. Das "Hallo" und den AGB-Auszug hast du ja auch groß geschrieben.
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Entbündlet bedeutet in diesem Zusammenhang, dass man das eine ohne des andern haben kann. Du kannste aber in aller Regel keinen DSL-Anschluß von einem anderen Anbieter haben, ohne überhaupt einen T-Com Telefonanschluß zu haben.
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wrywindfall
Perfekte Abwicklung