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Hallo
würde eine 1 GB RS-MMC DV (wurde im E60 genutzt) gegen eine Sony Memory Stick Micro Karte tauschen oder die MMC gegen bares veäußern.
Marte: extrememory, Adapter ist dabei, Rechnung für Garantie auch. Karte wurde fast nicht benutzt, noch 21 Monate Garantie.
Bitte realistische Kauf/Tauschangebote.
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Erwischt!
Naja was soll´s - Ich glaube ich schreib das manchmal so und manchmal so ...
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Nun ich würde dir raten, dass du dich nicht an den beliebigen Anwalt von der Ecke wendest, sondern an einen in diesem Bereich "fiten". Anwalt ist nicht gleich Anwalt (bin ja auch fast aus dem Topf). Also vielleicht nochmal einen aufsuchen, der im Zivilrecht/Telekommunikationsrecht nicht nur Standart macht und auch weiß, was genau ein MobilfunkEVN und 0900er-Nummern sind.
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Zitat
Original geschrieben von Teddie_Neubert
Ganz falsch,
mir wurde das schon ca. 30mal berechnet, immer nur ein paar Cent.
Nur wenn der Indikator aus ist, dann kostets nix.
Hugh - ich habe gesprochen !
Eben nicht. Dann hast du bestimmt jemand angerufen der diese unsinnigen Benachrichtigungsdienste aktiviert hatte, die der Anrufer zu zahlen hat.
Ansonsten ist das ein Fall für eine Rechnungsüberprüfung ...
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Ich würde sagen ja, aber nur, wenn Du am Rechner mit einem WAP-Browser surfst. Ansonsten ist das ja eine ganz normale GPRS-Verbindung.
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Naja war ja auch nur eine Hoffnung - Genion passt nicht mehr zu meinem Nutzungsverhalten und Active ist nicht so ganz mein Fall.
Wollte zu E-Plus und CleverOne (L). Auf die Mobilfunknummer kann ich aber leider nicht verzichten. Und als Festnetzersatznummer habe ich noch 2 KabelBW-Leitungen. Dann wird im Mai halt portiert (Mobil zu Eplus und Festnetz zu KabelBW)
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Hallo Leute, hätte da mal eine Frage:
Wenn ich bei o2 bei einem laufenden Vertrag (Restlaufzeit bis Mai 2007) einen Rufnummerntausch durchführen lasse (kostet ja 12,50 Euro und ist problemlos möglich) - kann dann die "alte Rufnummer" zu einem anderen Anbieter portiert werden?
Hat das schon mal einer hinbekommen?
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Ja ohne Probleme. Der Begriff Partnerkarte ist da etwas irreführend.
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@ klara korn
Klar besteht Spielraum: Alles zwischen 1 Tag und 2 Jahre.
§ 309 BGB begrenzt die Freiheit der Vertragsgestaltung ... UNTER der genannten Grenze können die Vertragslaufzeiten beliebig ausgehandelt werden.