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@ David27
hier wollte jemand ernsthafte Tips haben und keine Anleitung zum Betrug (und das wäre es !!!). Wenn ich im TT-Forum ein Frage stellt, erwarte ich grundsätzlich seriöse Antworten. Bei Fragen zum illegalen Abzocken von Netzbetreibern (oder Händlern) wendet man sich besser an eines der anderen Foren.
Außerdem ist so ein Tip schon leicht fahrlässig: Wenn das Gerät überprüft wird und der Wasserschaden festgestellt wird, kann ohne weiteres auf den Kunden zurückgegriffen werden, dern nicht nur den Neupreis zahlen muss, sondern auch noch Post vom Staasanwalt bekommen wird. Es handelt sich sich dabei um vorsätzlichen Erfüllungsbetrug (=Verbrechen) und nicht um ein Kavalliersdelikt!
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Saheke72:
§ 309 Nr. 9 a BGB
Allerdings sind die AGB-Vorschriften des BGB in einem Gesamtkontext zu sehen und von Nichtjuristen nur schwer nachzuvollziehen. Mobilfunkverträge sind im Übrigen Dauerschuldverhältnisse
Aus 309 Nr. 9 a -c BGB ergeben sich im Übrigen auch die Vertragsdauer- und Kündiungsfristmodalitäten bei Mobilfunkverträgen. Die Netzbetreiber (und Serviceprovider) nutzen einfach den Maximalspielraum des Zulässigen aus ...
Und falls jetzt noch einer mit dem alten AGB-Gesetz kommen sollte: dieses wurde 2002 in das BGB integriert 
Was Mobilcom angeht haste übrigens vollkommen recht!
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Das stimmt allerdings vollkommen. Ich bin sogar fest der Ansicht, dass es der Fall ist. Genauso überzeugt bin ich aber auch, dass der einzelne Händler nie davon erfährt und der Kunde erst recht nicht gewarnt wird ...
Details wissen wahrscheinlich nur die oberen Etagen und die Programmierer der FPP-Software bzw. der Boni-Checks der einzelnen TK-Unternehmen -
und wahrscheinlich auch Günter Netzer - der bekanntermaßen hinter ALLEM steckt 
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Eine Datenbank aus der auf ein konkretes Nutzungsverhalten geschlossen werden kann ist definitiv nicht zulässig. Es wurde ja schon auf das BDSG hingewiesen. Schufa ist was ganz anderes.
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Naja du hast nicht geschrieben welches Gerät du willst und was dir da angeboten wurde. Bei den Fixkosten hast du schon richtig gerechnet. Nur Bei eplus rechnest du ja mit 12 Euro, also Student oder < 25. Falls Student, kannst Du auch 5 Euro Packpreisermäßigung haben. Allerdings ob dann noch Frei-SMS rausspringen ist fraglich.
Bei eplus kannst du ja auch noch ein Monatspaket in den nächsten Monat übertragen. Ist auch was wert. Ausserdem hat eplus eine echt gute cost-control. o2 leider noch gar keine ...
Ich würde also nochmal am Gerätepreis verhandeln.
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bin anscheinend doch nicht der einzig betroffene
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Hab jetzt auch ewig mit denen wegen meiner VVL verhandelt. Mache auf der o2 Karte nur 20 euro Umsatz (GG + Flat) - vielleicht aml 1 Euro aus Versehen mehr
Der T&M fängt den Rest auf. Auf jeden Fall wären sie trotzdem recht großzügig. XDA neo für 15 Euro, 3 mal keine GG und 25 Euro Gesprächsguthaben.
Der erste Preis für den XDA waren 99 Euro (!!!). Da hab ich gesagt, dass es sich damit erledit habe und ich erst gar nicht weiter verhandlen wollte, worauf die hotlinerin halt meinte das würde das System ausspucken und noch was zu machen sei ...
Also stur bleiben und denen auf den Zahn fühlen.
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Handyjunkie
Die Briefe kamen auf die Reaktion eines Anrufs und eines ausführlichen Briefs an Eplus. Ob die Rechnung so abgebucht werden wird, wird sich erst noch rausstellen. Die Rechnungm müsste in den nächsten Tagen abgebucht werden. Tja bei mir waren es 113, so dass es nicht ganz so schlimm ist.
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Auf diese Entscheidung warten alle vier Netzbetreiber inklusive sämtlicher Betreiber.
Die connect soll mittlerweile auch schon recherchieren, für welchen Tarif und welches Netz sich Martyn entscheiden wird.
Wir werden es wohl als erste erfahren ...
Martyn
ist ja nicht böse gemeint 
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Gestern sind 3 Briefe von eplus gekommen.
Darin wird der Rechnungsfehler gutgeschrieben und eine Gutschrift für die 113 Euro erteilt, die zuviel berechnet wurden.
Wie gesagt, wurden E-Plus-Gespräche von den Inklusivminuten abgezogen ...
Aber anscheinend hat das nur unsere Rechnung betroffen ... woher dieser Mist kam, weiß ich also nicht.