Zitat
Snapdragon S4 heißt ein ganzer Haufen an SoCs: http://en.wikipedia.org/wiki/S…em_on_chip)#Snapdragon_S4 ![]()
Meilow hatte auch schon die 8225 als Modellbezeichnung beim Nokia X im Thread genannt/verlinkt.
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Snapdragon S4 heißt ein ganzer Haufen an SoCs: http://en.wikipedia.org/wiki/S…em_on_chip)#Snapdragon_S4 ![]()
Meilow hatte auch schon die 8225 als Modellbezeichnung beim Nokia X im Thread genannt/verlinkt.
ZitatOriginal geschrieben von harlekyn
Wenn mich nicht alles taeuscht, ist die Hardware des 520 hoechstens genauso leistungsfaehig wie die des X. Das X ruckelt, waehrend das 520 fluessig laeuft. Und da soll noch weiter an der Sparschraube gedreht werden?
:confused: Du hast anscheinend die Specs nicht richtig gelesen. Das Nokia X hat einen Snapdragon (200?) mit Cortex-A5 Core und Adreno 203 an Bord, das Nokia 520 einen Snapdragon mit Krait Core und Adreno 305. Ein Krait hat allein gut doppelt so viel Integer-'Wumms' wie ein ein Cortex-A5...
ZitatOriginal geschrieben von harlekyn
"Ohne viel" ist aber immer noch deutlich mehr als "kein". Und dann muss man sich schon die Frage stellen, fuer welche Zielgruppe man den Aufwand betreibt, und ob sich das ueberhaupt lohnt.
Vorallem steht im Raum ob bzw wie lange Microsoft den Store für Android Apps dann weiterbetreibt. Da ist ein Entwickler beim Amazon oder Yandex Store eher auf der sicheren Seite...
ZitatOriginal geschrieben von nappi
[...]denn bis 2015 müssen alle Europa Mobil Betreiber die roaming kosten für ankommende anrufe auf 0 cent setzen.
Nochmal: Quelle?
Bisher gibt es nur entsprechende Pläne der EU Kommission (und starken Widerstand der Mitgliedsländer dagegen), aber noch keinerlei Beschlüsse...
ZitatOriginal geschrieben von BlueSkyX
Jemand eine Idee woran das liegen könnte? Provider ist Telekom.
AFAIR bieten den Netzdienst in Deutschland weiterhin nur o2 an.
ZitatOriginal geschrieben von Nokiahandyfan
Die Beitragspflicht bezieht sich auch nur auf das Innehaben einer Wohnung. Das habe ich in dem angegeben Monat auch nicht.
Ja, aber es wird/soll doch durch §7 gerade deine Beitragspflicht für die Wohnung über das tatsächliche Ende des Innehabens hinaus verlängert (werden)- wofür sollte denn sonst eine Beitragspflicht durch §7 entstehen/konstruiert werden?
ZitatOriginal geschrieben von SiemensmasterXXX
Nur, dass ich dich richtig verstehe:
Ich addiere das Einkommen meiner Frau und mein eigenes und schaue mit dem Nettorechner, was bei Steuerklasse 3 raus kommt. Danach lasse ich das Einkommen meiner Frau mit Steuerklasse 5 durch den Rechner laufen und dann meines mit Steuerklasse 3 und vergleiche, was bei der Summe der beiden Berechnungen im Vergleich zu der ersten Berechnung raus kommt?
Genau. Bis auf 'Kleinigkeiten' (z.B. die Werbungskostenpauschale deiner Frau bleibt beim Gesamteinkommen mit Steuerklasse 3 unberücksichtig) ist das näherungsweise genau bzw. für die Bestimmung der Größenordnung brauchbar.
ZitatOriginal geschrieben von Nokiahandyfan
Unabhängig davon richtet sich die Forderung nicht speziell auf die Wohnung sondern nach § 7 Abs. 2 RSTV. Also bin ich nicht dadurch aus dem Scheider, indem ich an den Nachmieter verweise.
Warum kommst du zu dem Schluß? Die Beitragspflicht kann sich doch nur auf die Wohnung beziehen.
So wie du in der neuen Wohnung aus dem Schneider bist, da schon ein Beitragszahler vorhanden ist, sollte es doch auch bei der alten Wohnung sein, wenn du auf den neuen Wohungsinhaber verweisen kannst (insofern der neue Mieter nicht zufällig vom Beitrag befreit ist/wird). Die AZDB kann schließlich nicht für die Altwohnung zweimal kassieren, das sollte auch in der Logik des AZDB berücksichtigt sein. Zumindest halte ich es für einen Versuch wert, der ggf. schnell erfolgreich sein könnte. Die AZDB könnte einzig argumentieren, daß du und der Neumieter für den einen Monat Gesamtschuldner für den Beitrag seid und sie halt gerne/zufällig/weiterhin von dir den Beitrag überwiesen bekommen möchten.
ZitatOriginal geschrieben von BertiK
Hatte gestern diesen Prospekt von Marktkauf (siehe letzte Seite!) im Briefkasten.
-> Für mich sieht das nach einem Geschenk-Angebot aus, das NUR in Verbindung mit dem Kauf eines Eierphones4S für 349 Euronen gilt ... :confused:
Der Code ist offensichtlich unterschiedlich je nach Edekaregion, vielleicht gelten da für die jeweiligen Codes bzw. Angebote auch andere Bedingungen...
Beim verlinkten Marktkauf Prospekt aus Rhein-Ruhr ist es "341101RR", beim von mir genannten E-Center Prospekt aus der NordBayern Region ist es "341102NB".
ZitatOriginal geschrieben von SiemensmasterXXX
Nun habe ich etwas Sorge, dass nach der nächsten Steuererklärung für 2013 erneut eine Nachzahlung auf uns zu kommt und wollte daher mal Fragen, ob man in irgendeiner Art pauschal sagen kann, ab wann sich 5 und 3 "lohnen".Ich verdiene etwas mehr als drei mal so viel wie sie mit ihrem Halbtagsjob. Außer Ausgaben für den Kindergarten und Fahrtkosten zur Arbeitsstelle haben wir im Grunde nichts, was wir auf der Steuererklärung geltend machen könnten.
Mit ist klar, dass ich keine Steuern sparen kann, da es in der Summe im Jahr immer auf die selbe Steuer hinaus läuft. Das Ziel soll halt sein, dass im Monat vom Brutto das meiste Netto übrig bleibt, ohne eine (hohe) Nachzahlung zu befürchten. Ist dies nur durch die Steuerklasse IV Faktor zu erreichen? Oder gibt es Situationen, in denen auch bei Steuerklasse 3 und 5 keine (hohe) Nachzahlung droht, obwohl die Frau auch halbtags arbeitet?
Du kannst einfach mit einem Nettolohnrechner die zu erwartende Steuerdifferenz ausrechnen bzw. die Größenordnung bestimmen: wirf einfach das Gesamteinkommen (beide Ehepartner) mit Steuerklasse 3 in den Rechner und ziehe ab, was für die Einzeleinkommen in den verschiedenen Steuerklassenkombinationen jeweils anfällt.
Es kommt halt auch auf die Höhe der Einkommen (und damit wie stark die Steuerprogression durch die Klasse 3 abgeschwächt wird) an, vergl. z.B. http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=4810648#post4810648
ZitatOriginal geschrieben von Tob
kann es sein, dass o2 Business-Kunden noch web-SMS nutzen können?
[schnipp...]
Oder ist web-to-sms etwas anderes?
Auch bei Privatkunden gibt es doch noch entsprechende Bezeichnungen mit "Email & Web-to-SMS". Verschicken kann ich aber nichts mehr.
Dafür ist jetzt anscheinend die Umstellung komplett oder so ähnlich, denn unter https://gomail.o2online.de findet sich auch noch das "Control Panel" wo man die email-Aliase verwalten kann (neue nur "@o2online.de"). Das "Control Panel" ist aber mal wieder typisch o2 unübersichtlich, kompliziert und geht Richtung Unzumutbarkeit... :mad: :flop: