Beiträge von kues

    Was für ne Frist?
    So wie ich dich verstanden habe handelt es sich um den Widerruf eines Kaufvertrages - für die Rücksendung gibt es keinerlei Frist (auch wenn Amazon sich diesbezüglich eigene Regeln geschrieben hat, die deutschen Gesetze stehen grundsätzlich über den Amazonregeln)

    Wieso sollte es keine Frist für die Rücksendung bei Widerruf geben?

    §357 BGB Absatz 1 ist da ziemlich eindeutig

    Zitat

    Die empfangenen Leistungen sind spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren.

    Wobei eben nach §355 gilt „Ein Verbraucher wahrt diese Frist durch die rechtzeitige Absendung der Waren.“

    Kannst du dir ja ausrechnen aus der Zeit, die das Auto ruht und der typischen Nutzung.

    Wenn du nicht regelmäßig mehr verfährst als in der Ruhezeit nachgeladen werden kann, reicht das aus. Für die meisten Autofahrer trifft das zu.

    Jetzt im Winter dürften es schon mindestens 50 kWh pro Woche sein. Wenn ich mal 2kW als effektive Ladeleistung annehme, dann wäre das schon sehr lang. Erst mal schauen, ob nach ein paar Stunden an Dose oder Stecker thermisch was zu merken ist…

    Zu §14a kenn ich mich zugegebenermaßen nicht mehr im Detail aus, da wir das noch vor dem ganzen Kram umgesetzt haben und Bestandsschutz haben. Ich könnte freiwillig in die Regelung wechseln, würde ca. 100-150 EUR pro Jahr bringen, allerdings ist das ganze Drumherum, naja, nennen wir es "anstregend". Daher habe ich das verworfen.


    Doch, natürlich geht das noch. Warum auch nicht? Die Dose selber ist ja noch kein Verbraucher. Du kannst diese ja auch für ortsveränderliche, kleine Verbraucher nutzen. Kleiner Motor, Holzspalter, Betonmaschine, Kompressor...


    §14a zielt explizit auf Verbraucher ("Verbrauchseinrichtungen") ab, z.B. Wärmepumpe, Wallbox, Speicher...

    Aber rechtlich darf man -trotz CEE Dose- dann eben die (mobile) Wallbox trotzdem nicht einfach in Betrieb nehmen. Ich kann höchstens nach dem Motto handeln „was der Netzbetreiber nicht weiß bzw. beweisen kann“… Aber von einem seriösen Elektriker würde ich auch die Frage erwarten, wozu die CEE Dose denn gut sein soll. Letztendlich dürften die auch rechtlich „cover my ass“ spielen…


    Zitat

    Wie ist die Umsetzung denn konkret geplant? Elektriker? Unserer Erfahrung nach war es recht hilfreich, das Gespräch mit dem Elektriker zu suchen, ggf. liegen hier schon Erfahrungswerte vor. Erleichtert auch die Kommunikaton zum EVU hin, für dich als auch das EVU selber, da die sich nicht mit Endkunden(fragen) rumschlagen dürfen. Ich würde dort mal nachfragen, zwecks generellem Procedere.

    Wie ursprünglich geschrieben, kommt die Sanierung der Garage (Dach neu mit PV, Putz, Garagenelektrik etc). Wobei höchstwahrscheinlich auch die Elektroleitung aus dem Haus zur Garage erneuert werden müsste. Insofern fragen wir natürlich beim Elektriker (der auch die Hauselektrik neu gemacht hatte) an. Da aber nun der E-Auto Kauf vorgezogen wurde (eigentlich auch erst für 2027 geplant), ist/war halt die Frage was ad hoc (oder mit weniger Aufwand) kurzfristig möglich ist.


    Jetzt haben wir eine go-e 11kw und den Q4 hier und probieren am Wochenende mal aus wie Nachladen aus der Schukodose funktioniert.

    Ansonsten kommt Donnerstag wohl das ersten Laden per DC bei Kaufland, Aldi oder Audi dran. Mal schauen wie lange das (vermutlich irgendwo 10-20% bis auf 80%) dauert. Kostet bei allen Grundgebührfrei etwas unter 50ct/kWh. Die örtliche N-Ergie hat die Stadt (P+R und sonstige Parkplätze) mit 22kW zugepflastert (auch 48ct/kWh per App), aber das dauert natürlich dann mit 11kW ein paar Stunden.

    Laut Google-KI geben bei der Gruppe bis 45000€ Haushaltseinkommen, welche die höchste Förderung erhalten könnten, rund die Hälfte keine Steuererklärung ab, haben folglich keinen Steuerbescheid, und werden somit von der Förderung ausgeschlossen, während bei höheren Einkommen bis zu 90% eine Steuererklärung abgeben. Das haben sich die die Unionsparteien, die traditionell Politik für "Besserverdiener" machen, mal wieder "clever" ausgedacht.

    Also es geht nicht um Haushaltseinkommen, sondern für die Grenzen wird das „zu versteuernde Jahreseinkommen“ herangezogen. Zum Bruttoeinkommen ist da ein weiter Abstand, zum einen der Grundfreibetrag (>12000 Euro) kommt hinzu, bei Ehepartnern natürlich doppelt. Zum anderen alles was sonst noch steuerlich absetztbar ist. Mindestens was an Sozialversicherungsbeiträgen abgesetzt werden kann, wo ich mal ganz grob von 10% des Bruttoverdienstes ausgehen würde. Bei Singles wäre die unterste Bruttoeinkommensgrenze daher ganz grob geschätzt bei über 63000€ (45000+12000+6000), bei Ehepaaren bei über 76000€ (45000+24000+7000).


    Richtig „clever“ wird es erst für wohlhabende vermietende (mehrfach) Immobilienbesitzer, die dank Abschreibungen auf die Immobilien ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen oft problemlos unter die Einkommensgrenzen drücken können dürften…


    Umgekehrt verschenken die Meisten ‚Geringverdiener‘ (oberhalb der Aufstocker) mindestens ein paar Euro, wenn sie keine Steuererklärung abgeben und nicht mindestens die in den Mietnebenkosten enthaltenen Handwerker- und haushaltsnahe Dienstleistungskosten absetzen.

    Kenne ich von meiner S22ultra Lieferung

    Wenn da steht Nachverpackt dann kannst gleich wenn es ein handy ist gleich schon bei Zustellung verweigern

    Leider war ich nicht zuhause meine Mutter hatte es angenommen ich selber hätte es verweigert

    Bei DHL kann man inzwischen direkt online „Annahme verweigern“- bevor die Sendung in die Zustellung geht und wenn der Absender das nicht blockiert hat: https://www.dhl.de/de/geschaef…-annahmeverweigerung.html

    Ein Vertrag mit ankommenden und Sipgate-internen ausgehenden Telefonaten wurde mit dem bekannten Text gekündigt.

    Ich frage einfach mal frech nach…

    a) Guthaben auf dem Vertrag vorhanden?

    b) früher schon mal monatliche Kosten (Flatrate etc pp) angefallen und dementsprechend Rechnungen im Vertrag?

    c) wieviele ankommende Minuten/Gespräche denn etwa?


    Hier ein Vertrag nur mit VoIP (keine SIM), um 2 Stunden eingehende Telefonate im Monat, <9€ Guthaben, letzte Rechnungen 2019/20, reinportierte Festnetznummer, ist (noch) aktiv. Da müssten sonst die Festnetznummern umgezogen werden (dus.net wäre schon vorhanden).

    Ein zweiter Vertrag mit SIM, reinportierte Festnetznummer, aber mit minimalen eingehenden Minuten, <6€ Guthaben, letzte Aufladung 2013, ist auch noch aktiv. Auch da müsse die FN rausgeholt werden.

    Ein dritter läuft beim Einloggen ins Nirvana, da gehe ich mal von Abschaltung aus. Email oder ähnliches als Ankündigung ist jedoch nicht zu finden.

    Oh, die „14a“ Anforderungen hätte ich übersehen. Also kann auch nicht mehr einfach eine CEE (400V) Dose installiert werden, sondern auch da ist dann schon eine schaltbare Lösung fällig. Zudem sollen in den kommenden Jahren noch Photovoltaik, Batteriespeicher und irgendwann Wärmepumpe dazukommen und sollten entsprechend eingeplant werden.


    Einzig einen blaue CEE Dose wäre dann ggf. noch als (relativ einfache) Übergangslösung (mit 3,6kW) möglich. Aber auch da könnte der Netzbetreiber (oder Elektriker) auf die Idee kommen, dass die mobile Wallbox ja mehr kann und eine 14a Steuermöglichkeit eingerichtet werden müsste.


    Mal anders gefragt zur Abwägung 11kW zu 22kW:

    Da beide vom Netzbetreiber schaltbar sein müssen, gäbe es ja wenig Begründungen mit denen 22kW vom Netzbetreiber abgelehnt werden könnten. Laut automatischer Abfrage sollten 22kW auch möglich sein. Die Vorbesitzer hatten zuletzt mit Strom geheizt (7 oder 9 kW Ofen im Wohnzimmer plus vermutlich Radiatoren), weshalb der Stromübergabepunkt auch nach 2000 komplett neu gemacht wurde. Zudem kann der Q4 auch nur 11kW.

    Aber ist dann eventuell ein 32A CEE Anschluss nicht thermisch/physikalisch sicherer (auch wenn nur 11kW genutzt werden) als ein kleinerer 16A CEE Anschluss? Und von daher könnte die 22kW Version der Go-e Box mit 32A Stecker zweckmäßig sein? Oder machen die Steckerverbindungen bei maximal 4 bis 6 Stunden 11kW Ladeleistung keinen relevanten Unterschied?

    Die New York Times hat mitunter schon einen feinsinnigen Humor. Im Aktuellen „Flashback: Your Weekly History Quiz“ wird folgendes geschichtliche Ereignis vorgegeben

    Zitat

    1917

    To buy the Virgin Islands from Denmark, the U.S. agrees not to make any claims on Greenland

    https://www.nytimes.com/intera…/09/upshot/flashback.html

    https://www.govinfo.gov/conten…pdf/STATUTE-39-Pg1706.pdf

    Zitat

    In proceeding this day to the signature of the Convention respect- ing the cession of the Danish West-Indian Islands to the United States of America, the undersigned Secretary of State of the United States of America, duly authorized by his Government, has the honor to declare that the Government of the United States of America will not object to the Danish Government extending their political and economic interests to the whole of Greenland.