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Die SPD sollte mal wieder an ihre frühere Hauptwählerschaft denken, und das sind die arbeitenden Leute. Es kann nicht sein, dass man, sobald man mindestens 2 Kinder hat, als Arbeiter weniger Geld zur Verfügung hat als ein Empfänger von Bürgergeld.
Beim Bürgergeld (wie zuvor beim ALG 2/Hartz IV, als auch der der Grundsicherung jetzt) ist die Grundkonstruktion, dass auch Arbeitnehmer komplementär (aufstockend) die Leistung in Anspruch nehmen können. Und ebenso gehört zur Grundkonstruktion, dass Aufstocker mehr Geld zur Verfügung haben als arbeitslose Leistungsbezieher(gemeinschaften).
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Wenn du als Mieter eine Wallbox installieren lässt kannst du die Handwerkerkosten nach § 35a absetzen, also 20% des Arbeitslohns.
Die Ersparnis ist aber bei deinem mutmaßlichen Spitzensteuersatz von Anfang 30% überschaubar so dass das kein No-Brainer ist sondern für die die das eh machen wollen eine kleine Kostenreduzierung darstellt.
Die 20% vom §35a sind eine direkte Ermäßigung der fälligen Einkommenssteuer (jeweils gedeckelt nach Absatz 1, 2 und 3). Es ist nicht wie bei Spenden, Sonderausgaben etc. ein Abzug vom zu versteuernden Einkommen, wo quasi erst der individuelle Steuersatz die gesparte Steuer bestimmt.
Man muss also nur ausreichend Steuern zahlen, um die 20% nach §35a absetzen zu können.
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Mir haben die gerade mitgeteilt, dass T-Phone 3 verschickt wurde. Am 1.2. Mit dem Code aus Magenta Moments bestellt.
Hier ist auch gerade eine email der Telekom mit Versandmitteilung und in der DHL App die Trackingankündigung angekommen.
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Die Preisauzeichnung im Supermarkt stellt rechtlich lediglich Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar, der Preis an der Kasse ist entscheidend.
Du kannst aber auch deinerseits an der Kasse ein Preisangebot unterbreiten und bist nicht zum Kauf der Ware verpflichtet wenn die Kassierin das ablehnt.
Bei systematischen Abweichngen kann ggf. ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorliegen, dagegen können aber nur Wettbewerber klagen, nicht Kunden.
Nach Preisangabenverordnung müssen die Preisauszeichnungen im Supermarkt aber auch richtig und vollständig sein. Schon fahrlässige Preisauszeichnungen können eine Ordnungswidrigkeit sein. Systematische Abweichungen dürften wohl den Tatbestand der vorsätzlichen Falschauszeichnung erfüllen…
https://www.gesetze-im-internet.de/pangv_2022/index.html
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Die Gesetzesänderung besagt nur, dass Du als eingestellter Vollzeitmitarbeiter nicht einfach zu Deinem Chef gehen kannst, und dann ab morgen nur noch 20h/Woche arbeitest.
Ermöglicht das aktuelle Gesetz so auch nicht. Mindestens 3 Monate vorher muss der Arbeiternehmer (länger als 6 Monate muss dabei das Arbeitsverhältnis bestehen) seinen Wunsch anmelden und sich grundsätzlich dann mit dem Arbeitgeber einigen.
Und hat der Arbeitgeber nicht mehr als 15 Mitarbeiter hat der AN keinen Anspruch. Zudem kann der AG betriebliche Gründe angeben, warum dem Teilzeitwunsch nicht entsprochen werden kann.
„Einfach“ geht da einfach erstmal nicht viel…
https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__8.html
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Was für ne Frist?
So wie ich dich verstanden habe handelt es sich um den Widerruf eines Kaufvertrages - für die Rücksendung gibt es keinerlei Frist (auch wenn Amazon sich diesbezüglich eigene Regeln geschrieben hat, die deutschen Gesetze stehen grundsätzlich über den Amazonregeln)
Wieso sollte es keine Frist für die Rücksendung bei Widerruf geben?
§357 BGB Absatz 1 ist da ziemlich eindeutig
Zitat
Die empfangenen Leistungen sind spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren.
Wobei eben nach §355 gilt „Ein Verbraucher wahrt diese Frist durch die rechtzeitige Absendung der Waren.“
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Kannst du dir ja ausrechnen aus der Zeit, die das Auto ruht und der typischen Nutzung.
Wenn du nicht regelmäßig mehr verfährst als in der Ruhezeit nachgeladen werden kann, reicht das aus. Für die meisten Autofahrer trifft das zu.
Jetzt im Winter dürften es schon mindestens 50 kWh pro Woche sein. Wenn ich mal 2kW als effektive Ladeleistung annehme, dann wäre das schon sehr lang. Erst mal schauen, ob nach ein paar Stunden an Dose oder Stecker thermisch was zu merken ist…
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Zu §14a kenn ich mich zugegebenermaßen nicht mehr im Detail aus, da wir das noch vor dem ganzen Kram umgesetzt haben und Bestandsschutz haben. Ich könnte freiwillig in die Regelung wechseln, würde ca. 100-150 EUR pro Jahr bringen, allerdings ist das ganze Drumherum, naja, nennen wir es "anstregend". Daher habe ich das verworfen.
Doch, natürlich geht das noch. Warum auch nicht? Die Dose selber ist ja noch kein Verbraucher. Du kannst diese ja auch für ortsveränderliche, kleine Verbraucher nutzen. Kleiner Motor, Holzspalter, Betonmaschine, Kompressor...
§14a zielt explizit auf Verbraucher ("Verbrauchseinrichtungen") ab, z.B. Wärmepumpe, Wallbox, Speicher...
Aber rechtlich darf man -trotz CEE Dose- dann eben die (mobile) Wallbox trotzdem nicht einfach in Betrieb nehmen. Ich kann höchstens nach dem Motto handeln „was der Netzbetreiber nicht weiß bzw. beweisen kann“… Aber von einem seriösen Elektriker würde ich auch die Frage erwarten, wozu die CEE Dose denn gut sein soll. Letztendlich dürften die auch rechtlich „cover my ass“ spielen…
Zitat
Wie ist die Umsetzung denn konkret geplant? Elektriker? Unserer Erfahrung nach war es recht hilfreich, das Gespräch mit dem Elektriker zu suchen, ggf. liegen hier schon Erfahrungswerte vor. Erleichtert auch die Kommunikaton zum EVU hin, für dich als auch das EVU selber, da die sich nicht mit Endkunden(fragen) rumschlagen dürfen. Ich würde dort mal nachfragen, zwecks generellem Procedere.
Wie ursprünglich geschrieben, kommt die Sanierung der Garage (Dach neu mit PV, Putz, Garagenelektrik etc). Wobei höchstwahrscheinlich auch die Elektroleitung aus dem Haus zur Garage erneuert werden müsste. Insofern fragen wir natürlich beim Elektriker (der auch die Hauselektrik neu gemacht hatte) an. Da aber nun der E-Auto Kauf vorgezogen wurde (eigentlich auch erst für 2027 geplant), ist/war halt die Frage was ad hoc (oder mit weniger Aufwand) kurzfristig möglich ist.
Jetzt haben wir eine go-e 11kw und den Q4 hier und probieren am Wochenende mal aus wie Nachladen aus der Schukodose funktioniert.
Ansonsten kommt Donnerstag wohl das ersten Laden per DC bei Kaufland, Aldi oder Audi dran. Mal schauen wie lange das (vermutlich irgendwo 10-20% bis auf 80%) dauert. Kostet bei allen Grundgebührfrei etwas unter 50ct/kWh. Die örtliche N-Ergie hat die Stadt (P+R und sonstige Parkplätze) mit 22kW zugepflastert (auch 48ct/kWh per App), aber das dauert natürlich dann mit 11kW ein paar Stunden.
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Einfach Hotline anrufen und beschweren, dass nicht aus der Packstation nicht mitgenommen wurde. Spätestens am nächsten Tag dürfte dann geleert werden.
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Laut Google-KI geben bei der Gruppe bis 45000€ Haushaltseinkommen, welche die höchste Förderung erhalten könnten, rund die Hälfte keine Steuererklärung ab, haben folglich keinen Steuerbescheid, und werden somit von der Förderung ausgeschlossen, während bei höheren Einkommen bis zu 90% eine Steuererklärung abgeben. Das haben sich die die Unionsparteien, die traditionell Politik für "Besserverdiener" machen, mal wieder "clever" ausgedacht.
Also es geht nicht um Haushaltseinkommen, sondern für die Grenzen wird das „zu versteuernde Jahreseinkommen“ herangezogen. Zum Bruttoeinkommen ist da ein weiter Abstand, zum einen der Grundfreibetrag (>12000 Euro) kommt hinzu, bei Ehepartnern natürlich doppelt. Zum anderen alles was sonst noch steuerlich absetztbar ist. Mindestens was an Sozialversicherungsbeiträgen abgesetzt werden kann, wo ich mal ganz grob von 10% des Bruttoverdienstes ausgehen würde. Bei Singles wäre die unterste Bruttoeinkommensgrenze daher ganz grob geschätzt bei über 63000€ (45000+12000+6000), bei Ehepaaren bei über 76000€ (45000+24000+7000).
Richtig „clever“ wird es erst für wohlhabende vermietende (mehrfach) Immobilienbesitzer, die dank Abschreibungen auf die Immobilien ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen oft problemlos unter die Einkommensgrenzen drücken können dürften…
Umgekehrt verschenken die Meisten ‚Geringverdiener‘ (oberhalb der Aufstocker) mindestens ein paar Euro, wenn sie keine Steuererklärung abgeben und nicht mindestens die in den Mietnebenkosten enthaltenen Handwerker- und haushaltsnahe Dienstleistungskosten absetzen.