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Original geschrieben von faker
ich hab mir bei Amazon die Logitech MK300 Tastatur + Maus bestellt. Funktoniert gut und ich konnte endlich wieder Duke Nukem 3D spielen!
Aber die MK300 Kombination kann doch gar kein Bluetooth- wie finden sich dann N8 und MK300? Oder hab ich einen :gpaul:
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Original geschrieben von BlackPit
Meine Frage ist jetzt, ob es mit anfallen der Zinsen nach dieser Zeit auch direkt Mahngebühren gibt.
Warum sollte es so sein? Die Zinsen sind ja hoch genug. 
Und was ist an
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Original geschrieben von Eldschi
Die Mahngebühr fällt an, wenn der auf der Rechnung angegebene Mindestrückzahlbetrag nicht bis zum ebenfalls auf der Rechnung genannten Stichtag eingegangen ist.
so unverständlich?
Und der Mindestbetrag ist eben nach AGB
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Sie haben innerhalb der in der Rechnung genannten Frist einen Teilbetrag von mind. 3% des Gesamtbetrages bzw. mind. € 30 zu zahlen.
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Original geschrieben von happyue
das Zinsen entstehen ist ja auch vollkommen in Ordnung
aber direkt 10 Euro Mahngebühren weil man 7 Tag drüber ist finde ich schon unverschämt
Zudem sind ja keine generellen Mahngebühren vereinbart- es gibt nichts dazu in der 'Preisliste'.
Insofern sehe ich erstmal nur, daß Schadensersatz geltend gemacht werden kann von Advanzia. Die Höhe kannst du bestreiten. Ich würde Advanzia mal nett schreiben. Und -falls nicht schon geschehen- den unstrittigen Betrag inklusive Zinsen überweisen.
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Hat schon jemand eine externe Bluetooth Tastatur und/oder Maus erfolgreich ausprobiert?
Zur guten alten Nokia SU-8W und einer nicht näher bezeichneten Logitech Maus habe ich ein Video bzw. einen Blogeintrag gefunden: http://www.mobiflip.de/2010/06…tastatur-und-maus-nutzen/ 
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Original geschrieben von GigaTom
Das nenn ich mal richtig günstig. 
Selbst 3ct in alle Netze würde ich sofort nehmen

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Original geschrieben von Chris
Kann man den Zweiten von rechts bedenkenlos kaufen, wenn man vor allem Fotos bearbeiten will und einen fixen Desktop-Ersatz sucht?
http://www1.euro.dell.com/de/d…0&s=bsd&cs=debsdt1&~ck=mn
Ich sehe nichts was dagegen spricht.
Dank für den Hinweis auf das nette Modell. 
Kennt zufällig jemand den Dell Proservice, der dazu -recht günstig- angeboten wird, aus eigener Erfahrung?
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3 Jahre ProSupport für Endbenutzer und Vor-Ort-Service am nächsten Arbeitstag
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Original geschrieben von ElaHü
Vermutlich nicht, aber Datenpakete würden mir gar nichts nützen, denn ich habe an meinem Wohnort kein UMTS (auch dort, wo ich im vergangene Sommer im Urlaub ein Datenpaket hätte nutzen wollen auch nicht)
Der UMTS/HSPA Netzausbau von eplus läuft doch, da kann man doch hoffen- und schauen, ob sich in den persönlich wichtigen Gegenden was tut. 
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Original geschrieben von namorico
Wieviele Verträge darf man bei o2 haben?
Mindestens 5 Mobilfunkverträge -für maximal so viele gilt die "Family&Partner Flatrate" von o2 DSL (unter einem/r Kundenkonto/-nummer). Aber natürlich gibt es Leute mit (deutlich) mehr Verträgen. Letztlich kommt es bei jedem Vertragsantrag wieder drauf an, ob die Bonitätsalgorithmen von o2 etwas dagegen haben.
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Re: o2 Versorgung in Hannover
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Original geschrieben von webtalk
Ich war gestern in 2 verschiedenen Wohnungen in Hannover in der Sallstr. (Südstadt).
In keiner der Wohnungen war es überhaupt möglich mit o2 zu telefonieren bzw. ins Internet zu gehen. Das Signal in GSM war grottenschlecht und UMTS ging erst gar nicht. Ständig sprach der Blackberry in Netzsuche.
Also ich hätte nicht gedacht, dass man in Hannover noch solche Funklöcher mit o2 findet. :flop:
Angesichts der 'kartographierten' Senderdichte in Hannover (http://gsm.yz.to/karte.php?x=3…&resy=600&ehz=&ghz=1&kr=1) muss entweder eine Störung vorgelegen haben oder die Häuser sind echte Bunker...
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Original geschrieben von Roadrunner0778
Man darf gespannt sein,vermutlich nur ein mini-Update bei dem man keinerlei veränderungen bemerkt wie schon beim letzten.
Ich hätte da eine Wunschliste für die FW: 
Java ME Aktualisierung (http://betalabs.nokia.com/apps/java-runtime-for-Symbian)
Neuere Ovi Maps Version in die FW
Qt gleich mit in die FW
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Original geschrieben von g-town-andreas
Jedes Handy - da Radioempfänger - und jedes Radio, sowie jeder PC müssen seperat angegeben werden.
Letzteres geht aber nicht konform mit dem RGebStV, fallen PCs unter die Zweitgerätebefreiung (§5 Absatz 3) gibt es für sie auch keine Anzeigepflicht (§3). Aber das interessiert die GEZ in der Praxis bisweilen nicht mal bei Privatleuten...