Axelchen
Ja, umbringen wird es wohl wirklich niemanden bei max. 13€/Monat, aber ich möchte mich trotzdem auf meinen Vertragspartner einigermaßen verlassen können. Auch wenn ich nicht direkt betroffen bin, gibt es mir eben zu denken, weil es logisch genauso auf alle anderen RV anwendbar wäre.
Und juristische Sichten werden wenn es hart auf hart kommt plötzlich sehr relevant auch im realen Leben. Da ich z.B. einmal den Fehler begangen habe juristische Feinheiten nicht zu beachten, bin ich auf dem juristischen Ohr inzwischen sehr aufmerksam.
Und ich habe auch überhaupt kein Problem damit, daß o2 vor Ende der Vertragslaufzeit unter Beachtung der Kündigungsfrist die Leute anschreibt und sagt: "Wenn sier nicht bis x.y eine Bescheinigung vorlegt, dann kündigen wir ihnen zum Ende der Vertragslaufzeit. Alternativ können wir sie auf Wunsch in Tarif yxz umstellen."
zu 1: Wie gesagt, wenn man der Auffassung von o2 im Studentenfalle folgt, dann gilt das für alle RV, eben nicht nur bei Studenten.
Und wie ich auch schon mal sagte, ich finde die Position von o2 ist widersprüchlich. Warum sollten denn die Konditionen erhalten bleiben, wenn man wieder eine IMA-Bescheinigung vorlegt? Schließlich wurden sie vorher sei es nun weil Vertragsbestandteil oder sei es aus Freundlichkeit weiterhin gewährt. Wenn o2 keine Bock mehr hat, könnten sie 2 Monate später wieder kommen und sagen: "So jetzt wollen wir gar keine Sonderkonditionen gewähren, bist selbst schuld, hättest ja aktiv verlängern können. Und wir hatten einfach keine Lust dir mitzuteilen, daß wir die Sonderkonditionen nur aus reiner Nächstenliebe noch weiter gewährt haben."
Zu 2: Warum sollte das so sein? Kann o2 doch auch einfach mal verlangen, wenn die Auffassung von o2 für den 12-Monatigen Verlängerungsfall stimmt.
zu 3: Aber ein Betroffener wird gezwungen entweder eine höher GG zu zahlen oder eben sich weiter 24 Monate an einen konkreten Tarif von o2 zu binden.
Und die fixen Kosten, die eben für 2 Jahre entstehen, sind größer als die erhöhte GG bis zum Ende einer 12-monatigen Laufzeit, da ja meist schon ein paar Monate abgelaufen sind (auch wenn ich im Moment ohne RV im Genion-Card noch eine Gegenleistung/Gesprächsguthaben bekomme)
Auch könnte relevant sein bzw. werden, daß nur 2 Verträge pro Person mit o2 möglich sind.
Und gerade wenn o2 selbst vor passiver Verlängerung die Auskunft gibt es ist keine neue Bescheinigung nötig, finde ich das Vorgehen sehr unfreundlich und juristisch sehr bedenklich.