Zitat
Original geschrieben von Hightower2004
Da steht nicht:
- erhalten Sie bis auf weiteres,
- solange Sie Student sind
- nach Wilkür von o2
Zufällig ist die Dauer der Vergünstigung genau so lang wie die Mindestvertragslaufzeit. Bei anderen Aktionen von o2 gibt es z.B. drei Monate die einen Gutschrift für die Flatrate oder für 12 Monate eine Gutschrift über die halbe Grundgebühr.
Nach Abschluß des Aktionszeitraums ist der volle Betrag fällig.
Nun das sind wohl kaum zufällig so viele Monate wie die Mindestlaufzeit. Es heißt ja auch z.B. beim Genion-Card "Bei Abschluss eines 24-Monats-Vertrages von O2 Germany im Tarif O2 Genion-Card sparen Sie 24 Monate lang 50% der mtl. Grundgebühr im Vergleich zum O2 Genion-Tarif mit mtl. 9,99 Euro" trotzdem ist klar geregelt, daß die GG 4,99 sind und mithin nicht nach passiver Verlängerung 9,99 fällig werden.
Der Punkt ist doch die AGB sind nicht eindeutig, daher ist meiner Ansicht nach 'die Frage' nur durch eine Auslegung des (jeweils) geschlossenen Vertrages zu entscheiden. Da wäre zum einen mal zu klären wie die Werbung/Broschüren 2003 waren. Da kann es ja noch anders formuliert worden sein. Und zum anderen hat sich o2 bisher so verhalten, daß 1) kein neuer Nachweis für einen RV verlangt wird und 2) bei passiver Verlängerung die kompletten Sonderkonditionen weiter gelten. Das ist ein ziemlich starker Hinweis darauf, das der Vertrag eben genauso intendiert war von o2, so wie er z.B. auch von mir verstanden wird bzw. wurde.
Inzwischen mag o2 ja seine Meinung geändert haben und dies ggf. auch durch leichte Veränderung der Wortwahl andeuten (was ich, da es nicht explizit in Absetzung zur bisherigen Praxis betont würde, schon sehr unfreundlich finden würde). Aber wie gesagt, das kann nicht relevant sein für einen Vertrag aus 2003.
Außerdem geht deine Auslegung auch nicht konform mit der Aufforderung von o2. Deiner Ansicht nach würden ja nach 24-Monaten, wenn nicht aktiv verlängert wird, die Sonderkonditionen automatisch wegfallen. Im Ursprungspost heißt es aber zur Aufforderung von o2 :"Heute ist mir ein Schreiben ins Haus geflattert, ich möge O2 bitte bis zum Ende dieses Monats eine gültige Immatrikulationsbescheinigung senden.
Wenn ich dies nicht täte, so steht da, würden die meine Grundgebühr ab dem 1.4.2006 in den Normaltarif wechseln." Also würde o2 mit Ima-Bescheinigung eine passive Verlängerung mit Sonderkonditionen weiterlaufen lassen. Es wird nicht zur aktiven Verlängerung aufgefordert.
Darüberhinaus mal zum Verhalten von o2: Wenn die Hotline falsche Auskünfte gibt, dann ist das bei Vorsatz ne Sauerei und schnell im Bereich von arglistiger Täuschung/Betrug. Und bei einem Versehen hat o2 seine vertraglichen Pflichten verletzt, meiner Ansicht nach ein Grund für den Kunden z.B. den Vertrag zum Zeitpunkt an dem o2 eine Änderung vornehmen will zu kündigen bzw. schlicht Schadenersatz zu verlangen.