Beiträge von kues

    Zitat

    Original geschrieben von andrea80
    wenn deine Frage war "Gilt das alles nur 24 Monate?", dann ist die Antwort von O2 ja. Steht da doch...


    Ok, wenn die Formulierung eine eindeutige Antwort für dich ist: Du meinst also 24 Monate 5€/Monat Gesprächsguthaben und GG ist dauerhaft 4,99€, ja?


    Also ich finde die Antwort ist keine Antwort auf meine Frage, sondern eine Wiederholung dessen, was ich sowieso auf der Webseite lesen kann. Und ich hatte ja um eine Verdeutlichung für meinen begrenzten Verstand gebeten. ;)
    Allerdings frage ich mich dann auch noch, warum für BSW-RV noch bis 29.3 10€/Monat Gesprächsguthaben bei Genion-Card beworben werden. Sind also 5€ davon dauerhaft und nicht nur für 24 Monate? Oder ist es einfach ein Fehler?


    Und der Antwort auf 1) nach würden dann ja alte RV anders behandelt werden, als neue. Denn ich könnte ja den bestehenden "Vertrag in der jetzigen Form" -also mit GG-Ermäßigung, so verstehe ich es- bei einer weiteren stillschweigenden/ passiven Verlängerung beibehalten.
    Und genau dann wäre ja der Fall, was ich in einem vorhergehenden Beitrag kritisiert hatte: das o2 bei fast identischer Werbeaussage jetzt eine andere Auslegung der 24-Monate Aussage intendiert.

    So, jetzt habe ich eine Antwort- bzw. genaugenommen keine von o2 erhalten:


    Frage : "1) Können sie bestätigen, daß die Sonderkonditionen meines BSW-RV, also
    die GG-Ermäßigung, auch nach einer weiteren stillschweigenden
    Vertragsverlängerung von o2 als Vertragsbestandteil angesehen wirden."


    Anwort: "Sie haben die Möglichkeit Ihren Vertrag in der jetzigen Form
    beizubehalten."




    Frage :"2) Ich überlege zur Zeit ggf. eine VVL in einen Genion-Card vorzunehmen.
    Würden nach der neuen Mindestvertragslaufzeit und einer stillschweigenden Vertragsverlängerung auch hier die Sonderkonditionen (GG nur 4,99€, 5€ Gesprächsguthaben/Monat, ggf. Frei-SMS bei Onlinevertrag) von o2 weiterhin als Vertragsbestandteil gesehen? Oder wird ein Teil oder alle dieser Sonderkonditionen von o2 auf nur die 24 Monate Mindestvertragslaufzeit beschränkt gesehen?"
    Anwort: Erst werden die Vorteile einer aktiven Vertragsverlängerung aufgezählt (Hinweis auf nötigen Berechtigungsnachweis u.a. auch) und dann:
    "Für Ihre Vertragsverlängerung um weitere 24 Monate bieten wir Ihnen eine Umstellung in unseren aktuellen Tarif o2 Genion-Card an. Wenn Sie sich für diesen Tarif entscheiden, entfällt Ihr Anspruch auf ein neues Handy oder Gesprächsguthaben.
    Mit dem Tarifwechsel auf o2 Genion-Card akzeptieren Sie die Tarife und Konditionen gemäß unserer aktuellen Preisliste.
    Wenn Sie sich für den o2 Genion-Card Tarif im Zuge der Vertragsverlängerung um 24 Monate entscheiden, erhalten Sie für 24 Monate, monatlich ein Gesprächsguthaben in Höhe von 5,00 EUR (brutto). Ihre Grundgebühr würde im o2 Genion-Card Tarif 4,99 EUR (brutto) betragen."


    Könnte mir das jemand jetzt als Antworten auf meine Fragen interpretieren? ;)


    Mal ganz davon zu schweigen, daß es doch eigentlich zur Zeit 10€ Gesprächsguten bei Genion-Card im RV geben müßte. Das nenne ich mal präzise und Sicherheit schaffende Antworten. Ach........... :rolleyes:

    Zitat

    Original geschrieben von s-elch
    Das scheint bei neueren Card-Verträgen nicht mehr so zu sein. Selbst auf der Rechnung ist die volle Grundgebühr ausgewiesen und der angesprochene Rabatt wird als Gutschrift/Vergünstigung abgezogen.


    Wenn das tatsächlich der Fall ist bzw. sein wird, geht o2 aber ganz schön unglaublich vor. Schließlich steht in der Preistabelle explizit 4,99 drin und auch in der Fußnote dazu (hinter dem von mir schon zitierten Text): "Folgekosten O2 Genion-Card: Anschlusspreis 24,99 €, mtl. Grundgebühr 4,99"


    Na ja, dann könnte o2 in näherer Zukunft an alle RV-Kunden in passiver Verlängerung herantreten und mitteilen, daß ab nächsten Monat die Sonderkonditionen wegfallen. Das nenne ich ein gute Methode Kunden zu verärgern.
    Jedenfalls werde ich jetzt mal o2 auf die Idee bringen und explizit nachfragen, wie ihre Auffassung ist und tatsächlich die Mehrheitsmeinung aus der Diskussion hier vertritt. Dann wäre die 2. passive Verlängerung meines BSW-RV-Duo die letzte gewesen. Das wäre schade, aber wahrscheinlich auch billiger... Oh, keine Sorge ob der Moral- ich bin noch beim BSW Mitglied ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Hightower2004
    Da steht nicht:

    • erhalten Sie bis auf weiteres,
    • solange Sie Student sind
    • nach Wilkür von o2


    Zufällig ist die Dauer der Vergünstigung genau so lang wie die Mindestvertragslaufzeit. Bei anderen Aktionen von o2 gibt es z.B. drei Monate die einen Gutschrift für die Flatrate oder für 12 Monate eine Gutschrift über die halbe Grundgebühr.
    Nach Abschluß des Aktionszeitraums ist der volle Betrag fällig.


    Nun das sind wohl kaum zufällig so viele Monate wie die Mindestlaufzeit. Es heißt ja auch z.B. beim Genion-Card "Bei Abschluss eines 24-Monats-Vertrages von O2 Germany im Tarif O2 Genion-Card sparen Sie 24 Monate lang 50% der mtl. Grundgebühr im Vergleich zum O2 Genion-Tarif mit mtl. 9,99 Euro" trotzdem ist klar geregelt, daß die GG 4,99 sind und mithin nicht nach passiver Verlängerung 9,99 fällig werden.


    Der Punkt ist doch die AGB sind nicht eindeutig, daher ist meiner Ansicht nach 'die Frage' nur durch eine Auslegung des (jeweils) geschlossenen Vertrages zu entscheiden. Da wäre zum einen mal zu klären wie die Werbung/Broschüren 2003 waren. Da kann es ja noch anders formuliert worden sein. Und zum anderen hat sich o2 bisher so verhalten, daß 1) kein neuer Nachweis für einen RV verlangt wird und 2) bei passiver Verlängerung die kompletten Sonderkonditionen weiter gelten. Das ist ein ziemlich starker Hinweis darauf, das der Vertrag eben genauso intendiert war von o2, so wie er z.B. auch von mir verstanden wird bzw. wurde.


    Inzwischen mag o2 ja seine Meinung geändert haben und dies ggf. auch durch leichte Veränderung der Wortwahl andeuten (was ich, da es nicht explizit in Absetzung zur bisherigen Praxis betont würde, schon sehr unfreundlich finden würde). Aber wie gesagt, das kann nicht relevant sein für einen Vertrag aus 2003.


    Außerdem geht deine Auslegung auch nicht konform mit der Aufforderung von o2. Deiner Ansicht nach würden ja nach 24-Monaten, wenn nicht aktiv verlängert wird, die Sonderkonditionen automatisch wegfallen. Im Ursprungspost heißt es aber zur Aufforderung von o2 :"Heute ist mir ein Schreiben ins Haus geflattert, ich möge O2 bitte bis zum Ende dieses Monats eine gültige Immatrikulationsbescheinigung senden.
    Wenn ich dies nicht täte, so steht da, würden die meine Grundgebühr ab dem 1.4.2006 in den Normaltarif wechseln." Also würde o2 mit Ima-Bescheinigung eine passive Verlängerung mit Sonderkonditionen weiterlaufen lassen. Es wird nicht zur aktiven Verlängerung aufgefordert.


    Darüberhinaus mal zum Verhalten von o2: Wenn die Hotline falsche Auskünfte gibt, dann ist das bei Vorsatz ne Sauerei und schnell im Bereich von arglistiger Täuschung/Betrug. Und bei einem Versehen hat o2 seine vertraglichen Pflichten verletzt, meiner Ansicht nach ein Grund für den Kunden z.B. den Vertrag zum Zeitpunkt an dem o2 eine Änderung vornehmen will zu kündigen bzw. schlicht Schadenersatz zu verlangen.

    Zitat


    Ich denke, ein Vertrag wird unbefristet abgeschlossen, läuft aber über die vereinbarte Mindestlaufzeit, welche sich bei Nicht-Kündigung um einen vereinbarten Zeitraum verlängert...
    Das erklärt ja auch, warum man bei "Verlängerung" die alten Konditionen erhalten kann.


    Hmmm, wie genau das juristisch zu sehen ist, weiß ich nicht. Aber auch in den AGB wird ja wechseln von "Mindestvertragslaufzeit" und "24-Monatsvertrag" gesprochen. Im allgemeinen Verständnis handelt es sich aber für mich um einen 24-Monatsvertrag mit Verlängerungsklausel.



    Zitat

    Original geschrieben von Hightower2004
    Ich kann mich eigentlich nur NoNick anschließen. Es gab die Vergünstigung 24 Monate lang. Punkt! o2 hat etwas gewartet ob eine aktive Verlängerung erfolgt und hat freundlicherweise und ohne anerkennung einer Rechtspflicht den Bonus weiter gewährt. Jetzt fragen sie nach ob der Kunde denn noch Student ist und wenn nicht, wird der Bonus auf die Grundgebühr (der ja sowieso nur für 24 Monate gewährt werden sollte) gestrichen. Wenn man Student ist, kann man sicherlich aktiv verlängern und erneut (auf 24 Monate begrenzten) Bonus erhalten (Jetzt auf Gesprächsgebühren und nicht mehr auf die GG).


    Das sehe ich anders. o2 hat ja nicht darauf hingewiesen, daß sie "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" handeln, sondern vielmehr 'sehr' konkludent gehandelt, wie sie es seit Jahren tun. Mithin durch ihr Handeln die Ausfassung bestätigt, daß die Sonderkonditionen Vertragsbestandteil sind und auch bei einer passiven Verlängerung weiterhin gelten.

    Zitat

    Original geschrieben von bibsurfer
    Was die Widerspruchsklausel angeht, so ist eben zu klären, ob eine Veröffentlichung nicht ausreichend ist, um den Kunden in Kenntnis zu setzen.
    Solche finden ja auch im Netz statt.


    Das reicht ja nicht mal gemäß AGB, Zitat: "Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Leistungsbeschreibungen und der Entgelte werden dem Kunden schriftlich rechtzeitig vor der Änderung mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt und werden wirksam, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung widersprochen hat, sofern O2 den Kunden in der Mitteilung der Änderungen ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen hat."


    Zitat

    Am einleuchtesten finde ich jedoch das Argument von NoNick. Daß nämlich die Sonderkondition auf 24 Monate begrenzt war, und bei Verlängerung somit logischerweise ein neuer Nachweis zu erbringen ist.


    Aber der Vertrag ist sowieso auf 24 Monate begrenzt, von daher sind die Vertragskonditionen nur für die Laufzeit gültig. Aber wenn keine Seite kündigt läuft ja der ursprünglich geschlossene Vertrag neu mit 12 Monaten Laufzeit an/weiter.
    Außer es wird eine neue Vereinbarung über einen geänderten Vertrag getroffen (aktive Verlängerung).
    Außerdem hat o2 nicht mal einen Nachweis gefordert oder angemahnt, und sogar die Hotline auf Nachfrage hat gesagt es wäre keiner nötig (auch wenn das vielleicht nur schwer gerichtsverwertbar bewiesen werden kann).


    Und o2 hat es bisher so gehandhabt, daß eben keine Änderungen bei passiver Verlängerung erfolgen. Daran kann man schon sehen, daß es ursprünglich von o2 auch so vorgesehen war. Das mag ja heute anders sein, aber das kann höchstens für neu abgeschlossene bzw. aktiv verlängerte Verträge relevant sein.
    Nur nebenbei bemerkt gibt es ja einige RV, die genau die gleichen Konditionen wie der Studenten-RV bieten, z.B. BSW-RV mit Zielgruppe Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes. Insofern muß ja wohl auch klar sein, daß die Vergünstigungen keine Almosen oder Förderung sozial schwacher Gruppen sind, sondern ein Marketinginstrument mit verschiedenen Zielgruppen.

    Zitat

    Original geschrieben von bibsurfer
    Er verlängert sich in beidseitigem Einvernehmen, denn:
    In den AGB steht, daß sich ein Vertrag verlängert, wenn er nicht durch fristgerechte Kündigung beendet wird (8.2), und zwar zu den jeweils gültigen Bedingungen. Die Bedingung für deinen Vertrag ist der Studentenstatus, den du nicht mehr hast. Also hättest Du wohl kündigen müssen, um Anrecht auf die Kondition zu haben...


    In 8.2 steht nichts von "jeweils gültigen Bedingungen", sondern nur "Wird der Vertrag nicht zu diesem Zeitpunkt gekündigt, verlängert sich der 12-Monatsvertrag jeweils um weitere 6 Monate und der 24-Monatsvertrag jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines jeweiligen Verlängerungszeitraumes gekündigt wird."
    Das kann nichts anderes heißen, als daß er sich so verlängert wie er ursprünglich geschlossen wurde, ggf. eben auch mit einem Gesprächsguthaben oder ermäßigter Grundgebühr.


    Zitat


    Ferner steht in den AGB (12), daß Anpassungen der AGB und Leistungsbeschreibungen widersprechen mußt, damit diese für dich nicht gelten, falls sie sich ändern.
    Deine AGB, die dir vorliegt, hat somit u.U. somit gar keine Relevanz mehr...


    Es steht auch in (12), daß man auf Änderungen schriftlich von o2 hingewiesen werden mußt! Und selbst dann ist noch fraglich, ob die Regelung mit dem unterlassenen Widerspruch wirklich für Privatkunden angemessen ist.
    Dabei fällt mir auch noch ein: Nächstes Jahr wird o2 bestimmt freundlich die Umsatzsteuer-Erhöhung an uns weiter geben :(


    Edit: Noch eine Anmerkung zum strittigen Betrag. Wenn die allgemeine Meinung hier richtig wäre, dann hätte o2 natürlich auch rückwirkend anspruch die GG-Ermäßigung nachzufordern. Also geht es mindestens um 120 €, wenn o2 noch auf die Idee der Umstellung auf neuen Genion kommt, zusätzlich 36€ Duo-rabatt. Und dann ggf. noch weiter zurück pro Monat 10€.


    Aber wo steht denn in den AGB's was drin, daß im laufenden Vertrag automatisch oder nach Aufforderung ein Nachweis für den Verbleib im Rahmenvertrag erbracht werden muß. Ich finde dazu weder in den alten noch in den neuen AGB's von o2 etwas.
    Der Hinweis in der FAQ bezieht sich ja auch offensichtlich auf die aktive Verlängerung, da ja explizit darauf hingewiesen wird, daß die _neuen_ Sonderkonditionen gelten.


    Mithin sehe ich bisher für o2 nur die Möglichkeit eine aktive Verlängerung zu verweigern bzw. ganz normal mit 3-Monatsfrist zum Ende der Vertragslaufzeit zu kündigen. Nicht aber jemanden während der Vertragslaufzeit aus einem Rahmenvertrag zu werfen und in einen normalen zu stecken.
    Abgesehen davon erscheint es mir auch nicht besonders sinnvoll von o2 zu sein so zu handeln, da es ja nur um Kunden mit passiver Verlängerung gehen kann. Und die dürften wenig Probleme und keine (Verlängerungs-)Kosten, aber stabilen Umsatz erzeugen.

    Zitat

    Original geschrieben von tokwa
    Was mich allerdings irritiert, ist die Kennzeichnung von Freitag-Abend-Gesprächen als "WE", also Wochenende. Das Weekend-Pack bezieht sich aber nur auf Sa und So. Folglich werden die Freitag-Abend-Gespräche auch berechnet. Aber wozu die "WE"-Kennzeichnung? Ich vermute, das ist "tarifhistorisch" bedingt, heute aber zumindest irritierend.


    In den alten Genion-Tarifen gibt es ja den 7ct WE-Festnetzpreis ab Freitag 20 Uhr. Vielleicht taucht deshalb noch das WE auch in neuen Verträgen auf.


    In meiner aktuellen Rechnung sind von 3 Duo-Gesprächen 2 falsch berechnet worden, hab ich nur durch Zufall bemerkt. Da wurden statt 6,03 ct, 6,9 ct ohne MwSt, also 6,9948 und 8,004 ct mit MwSt berechnet. Die Hotline meine sie könnten meinen EVN nicht einsehen und das Problem deshalb nicht nachvollziehen. Hab jetzt einen Scan des EVN per email geschickt (hatte keine lust 12ct für ein fax auszugeben ;) ).
    Merkwürdig ist nur, daß bei Roaming-Abrechnungsproblemen im letzten Sommer (mal 1-2 ct zuviel, mal zu wenig) der Hotliner behauptete die einzelnen Abrechnungen sehen zu können. :confused:
    Insgesamt stärkt das jedenfalls nicht mein Vertrauen in das o2-Abrechnungssystem, auch wenn es immer nur um ein paar cent geht. :rolleyes:

    Zitat

    Original geschrieben von onemark
    Du hast bei Vertragsabschluss einen "normalen" Vertrag abgeschlossen und durch die Tatsache, dass Du Student warst einen Bonus / Abschlag bekommen.
    Sobald die Grundlage für die Ermässigung wegfällt, ist dieser Vertrag automatisch in dem zum Vertragsabschluss gültigen Tarif weiterzuführen.
    Der Hinweis auf "Betrug" ist natürlich Blödsinn. Du bist nicht verpflichtet den Wegfall des Ermässigungsgrunds zu melden, somit hast Du auch nichts falsch gemacht. O2 hat natürlich jederzeit die Möglichkeit sich die weitere Gültigkeit belegen zu lassen. Da die dies jetzt gemacht haben, wird der Vertrag ab dem genannten Zetpunkt als "normaler" Vertrag geführt.


    Da wäre ich mir nicht so sicher. Schließlich werden Studenten ja auch in einen Rahmenvertrag gesteckt, haben also keinen normalen Vertrag. So können Studenten verträge ja auch nur zu aktuellen Konditionen aktiv verlängert werden- im Gegensatz zu normalen Verträgen. Von daher würde ich davon ausgehen, daß o2 dir kündigen muß, damit sie dich aus dem RV 'werfen' können. Ich kenne zumindest keinen Passus in den AGB für RV, der erlauben würde innerhalb der Laufzeit des Vertrages die Konditionen ändern zu können. Insofern würde eben die stillschweigende Verlängerung gemäß AGB greifen.


    Zitat


    Aber ich denke auch, dass es genügend interessante Tarifoptionen gibt, den Vertrag - vielleicht sogar besser als vorher - weiterzuführen. Wenn Du viele SMS schreibst wäre der Wechsel in den Online-Tarif z.B. interessant.


    So würde ich auch vorgehen, da bestimmt o2 auf seiner Position besteht. Daher würde ich o2 schreiben, daß sie den Vertrag nicht ordentlich gekündigt haben und daher zu RV-Konditionen weiter zu führen haben. Alternativ würde man aber auch einer Umstellung (nur 12 Monate Laufzeit natürlich) zu Genion-Card-Online (oder was auch immer man sich ausgesucht hat) als Interessenausgleich zustimmen. Ggf. hat man ja auch die Möglichkeit in einen anderen RV (BSW oder was auch immer) zu wechseln.
    Das Problem dabei wird wahrscheinlich sein, daß man in die neuen Genion-Tarif kommt.