Beiträge von kues

    Letzteres ist klar. Wenn deine Ansicht stimmen sollte (halte ich für nicht sinnig, da
    ich dann den Terminus 'Mindestvertragslaufzeit' gleich durch 'Vertragslaufzeit' ersetzen könnte), bitte ich o2 inständig darum sich mal eindeutig und klar auszudrücken :rolleyes: z.B. wie wäre es mit "Der Wechsel von einem anderen Tarif von O2 Germany zu O2 Starter, O2 Genion-Card und O2 Active-Card ist nur im Zuge einer VVL möglich."


    EDIT: Einen letzten muß ich doch noch mal nachlegen :D : Die Anmerkungen können natürlich noch nicht in den für mich gültigen Vertrag enthalten gewesen sein, also müßte ich doch momentan jederzeit in jeden beliebigen Tarif wechseln können ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Axelchen
    Natürlich geht ein Wechsel von einem Tarif mit Handysubvention in "Card" nur im Rahmen einer (aktiven) VVL - was dachtest Du denn? :D Und diese aktive VVL ist ja bei allen betroffenen Kunden jederzeit möglich! Daß schon länger keine Subvention in Anspruch genommen wurde, hat der passiv verlängernde Kunde ja höchstselbst verschuldet bzw. ganz gezielt in Kauf genommen.


    Na, da bin ich nach Lektüre der aktuellen Tarifbroschüre aber nicht so sicher. Seite 65, "in einen Tarif mit niedrigerer Grundgebühr" und die passende Anmerkung 78 : "Der Wechsel von einem anderen Tarif von O2 Germany zu O2 Starter, O2 Genion-Card und O2 Active-Card vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ist nicht möglich." Mithin wäre ein Wechsel nach der Mindestvertragslaufzeit, ergo in passiver Verlängerung, jederzeit für 9,50€ vertraglich zugesichert. Womit ich wieder bei der Frage, nach dem guten Willen von o2 bin. :D
    Mal schauen, vielleicht wird mir, wenn das DSL-Angebot konkret wird, ja mal zur Abwechselung wieder wohlig warm beim Gedanken an o2. :)

    Zitat

    Original geschrieben von Axelchen
    Falsch! Man bindet sich zwar weitere 24 Monate an o2, nicht aber an einen konkreten Tarif, den kann man jederzeit wechseln! Und wenn der Ausgangstarif der Genion Card ist, in den man bei aktiver VVL zunächst hineinwechselt, ist der Wechsel zu Active Card sogar kostenlos. Das Argument zieht daher auch nicht: Der Genion muß ja nicht erst auslaufen, um einen zweiten Active-Vertrag abschließen zu können.


    Dir ist schon klar, daß du auf einen Wechsel des Tarifs kein Anrecht hast nach dem geschlossenen Vertrag. :D Da wäre dann wieder die Frage nach dem guten Willen von o2. ;)
    Und mir wurde z.B. mitgeteilt eine einfache Umstellung meines alten RV in Card-RV (auch normaler Card) wäre nicht möglich (obwohl ja schon Ewigkeiten keine Subventionen geflossen sind), nur bei VVL würde das gehen. Und das obwohl sogar die Fixkosten eben um die berühmten 3€ nach oben gehen würden.
    edit: ups, steht ja doch explizit was in der Tarifbroschüre. Nur scheint das ja auch (siehe Satz oben) etwas kompliziert gehandhabt zu werden -> wieder ein wenig guter Willen von o2 nötig.


    Zitat


    Richtig, aber ich denke, die wenigsten, die ihren Studenten-Genion passiv verlängert haben, haben das wegen der nur 12monatigen Vertragslaufzeit getan, sondern eher, um sich die Altkonditionen und/oder den Studentenvorteil "Grundgebührermäßigung" zu erhalten.
    Wer mit o2 insgesamt unzufrieden war, hätte seinen Genion sicherlich bereits zum Ablauf der 24 Monate gekündigt. Die (passive) VVL läßt aber auf den Wunsch schließen, grundsätzlich bei o2 zu bleiben, so daß eine Bindung um weitere 24 Monate kein Problem sein sollte.


    24 Monate sind schon mehr als 12 Monate und auch wenn ich prinzipiell zufrieden bin mit Genion, möchte ich trotzdem nicht 24 Monate gebunden sein- wenn ich nicht einmal einen wirklichen Vorteil davon habe, sondern mich auch noch mit dem neuen Tarif anfreunden muß. Und wer weiß, ob man nicht in einem Jahr mal länger ins Ausland geht (soll ja bei Akademikern gelegentlich vorkommen ;) ) oder auch zufällig in einer Gegend ohne o2-Netz landet.


    Zitat

    Original geschrieben von Little Cannibal
    Warum regt sich eigentlich keiner auf, das man beim Abschluss und Verlängern von Abos im ÖPNV auch nachweisen muss, dass man Student ist? Der Rabatt hier wird ja auch nur aus Freundlichkeit gewährt und kann eingestellt werden.
    Ich kann doch nicht verlangen, das ein Unternehmen mir einen Rabatt gewähren muss.


    1) Ist es meistens in der AGB des ÖPNV eindeutig geregelt- bei o2 eben nicht. Wobei es im ÖPNV in den AGB meist so geregelt ist, daß auch während der Abo-Zeit ein Wegfall des Sonderstatus zur Anpassung des Vertrages bzw. der Höhe der Kosten führt. Nebenbei: die AGB des ÖPNV sogar vorab genehmigungspflichtig.
    2) Geht es ja nicht um den Fall bei Verlängerung, sondern eben darum, daß mitten im Vertrag umgestellt werden soll. Und es wurde auch noch vor Verlängerung des Vertrages eine andere Auskunft von o2 gegeben.
    3) Nur aus Freundlichkeit wird der Rabatt nicht gewährt, es ist ein Marketinginstrument und Vertragsbestandteil. Und mal so gesagt: Bei mir hat es gewirkt. Hätte es nicht damals den Rabatt gegeben, dann hätte ich niemals einen Genion-Vertrag abgeschlossen. Hätte wohl nie die Annehmlichkeiten kennengelernt, die mich bisher immer dazu bewogen haben den Vertrag weiterlaufen zu lassen.

    Axelchen


    Ja, umbringen wird es wohl wirklich niemanden bei max. 13€/Monat, aber ich möchte mich trotzdem auf meinen Vertragspartner einigermaßen verlassen können. Auch wenn ich nicht direkt betroffen bin, gibt es mir eben zu denken, weil es logisch genauso auf alle anderen RV anwendbar wäre.
    Und juristische Sichten werden wenn es hart auf hart kommt plötzlich sehr relevant auch im realen Leben. Da ich z.B. einmal den Fehler begangen habe juristische Feinheiten nicht zu beachten, bin ich auf dem juristischen Ohr inzwischen sehr aufmerksam.
    Und ich habe auch überhaupt kein Problem damit, daß o2 vor Ende der Vertragslaufzeit unter Beachtung der Kündigungsfrist die Leute anschreibt und sagt: "Wenn sier nicht bis x.y eine Bescheinigung vorlegt, dann kündigen wir ihnen zum Ende der Vertragslaufzeit. Alternativ können wir sie auf Wunsch in Tarif yxz umstellen."


    zu 1: Wie gesagt, wenn man der Auffassung von o2 im Studentenfalle folgt, dann gilt das für alle RV, eben nicht nur bei Studenten.
    Und wie ich auch schon mal sagte, ich finde die Position von o2 ist widersprüchlich. Warum sollten denn die Konditionen erhalten bleiben, wenn man wieder eine IMA-Bescheinigung vorlegt? Schließlich wurden sie vorher sei es nun weil Vertragsbestandteil oder sei es aus Freundlichkeit weiterhin gewährt. Wenn o2 keine Bock mehr hat, könnten sie 2 Monate später wieder kommen und sagen: "So jetzt wollen wir gar keine Sonderkonditionen gewähren, bist selbst schuld, hättest ja aktiv verlängern können. Und wir hatten einfach keine Lust dir mitzuteilen, daß wir die Sonderkonditionen nur aus reiner Nächstenliebe noch weiter gewährt haben."


    Zu 2: Warum sollte das so sein? Kann o2 doch auch einfach mal verlangen, wenn die Auffassung von o2 für den 12-Monatigen Verlängerungsfall stimmt.


    zu 3: Aber ein Betroffener wird gezwungen entweder eine höher GG zu zahlen oder eben sich weiter 24 Monate an einen konkreten Tarif von o2 zu binden.
    Und die fixen Kosten, die eben für 2 Jahre entstehen, sind größer als die erhöhte GG bis zum Ende einer 12-monatigen Laufzeit, da ja meist schon ein paar Monate abgelaufen sind (auch wenn ich im Moment ohne RV im Genion-Card noch eine Gegenleistung/Gesprächsguthaben bekomme)
    Auch könnte relevant sein bzw. werden, daß nur 2 Verträge pro Person mit o2 möglich sind.
    Und gerade wenn o2 selbst vor passiver Verlängerung die Auskunft gibt es ist keine neue Bescheinigung nötig, finde ich das Vorgehen sehr unfreundlich und juristisch sehr bedenklich.

    Zitat

    Original geschrieben von andrea80
    wenn deine Frage war "Gilt das alles nur 24 Monate?", dann ist die Antwort von O2 ja. Steht da doch...


    Ok, wenn die Formulierung eine eindeutige Antwort für dich ist: Du meinst also 24 Monate 5€/Monat Gesprächsguthaben und GG ist dauerhaft 4,99€, ja?


    Also ich finde die Antwort ist keine Antwort auf meine Frage, sondern eine Wiederholung dessen, was ich sowieso auf der Webseite lesen kann. Und ich hatte ja um eine Verdeutlichung für meinen begrenzten Verstand gebeten. ;)
    Allerdings frage ich mich dann auch noch, warum für BSW-RV noch bis 29.3 10€/Monat Gesprächsguthaben bei Genion-Card beworben werden. Sind also 5€ davon dauerhaft und nicht nur für 24 Monate? Oder ist es einfach ein Fehler?


    Und der Antwort auf 1) nach würden dann ja alte RV anders behandelt werden, als neue. Denn ich könnte ja den bestehenden "Vertrag in der jetzigen Form" -also mit GG-Ermäßigung, so verstehe ich es- bei einer weiteren stillschweigenden/ passiven Verlängerung beibehalten.
    Und genau dann wäre ja der Fall, was ich in einem vorhergehenden Beitrag kritisiert hatte: das o2 bei fast identischer Werbeaussage jetzt eine andere Auslegung der 24-Monate Aussage intendiert.

    So, jetzt habe ich eine Antwort- bzw. genaugenommen keine von o2 erhalten:


    Frage : "1) Können sie bestätigen, daß die Sonderkonditionen meines BSW-RV, also
    die GG-Ermäßigung, auch nach einer weiteren stillschweigenden
    Vertragsverlängerung von o2 als Vertragsbestandteil angesehen wirden."


    Anwort: "Sie haben die Möglichkeit Ihren Vertrag in der jetzigen Form
    beizubehalten."




    Frage :"2) Ich überlege zur Zeit ggf. eine VVL in einen Genion-Card vorzunehmen.
    Würden nach der neuen Mindestvertragslaufzeit und einer stillschweigenden Vertragsverlängerung auch hier die Sonderkonditionen (GG nur 4,99€, 5€ Gesprächsguthaben/Monat, ggf. Frei-SMS bei Onlinevertrag) von o2 weiterhin als Vertragsbestandteil gesehen? Oder wird ein Teil oder alle dieser Sonderkonditionen von o2 auf nur die 24 Monate Mindestvertragslaufzeit beschränkt gesehen?"
    Anwort: Erst werden die Vorteile einer aktiven Vertragsverlängerung aufgezählt (Hinweis auf nötigen Berechtigungsnachweis u.a. auch) und dann:
    "Für Ihre Vertragsverlängerung um weitere 24 Monate bieten wir Ihnen eine Umstellung in unseren aktuellen Tarif o2 Genion-Card an. Wenn Sie sich für diesen Tarif entscheiden, entfällt Ihr Anspruch auf ein neues Handy oder Gesprächsguthaben.
    Mit dem Tarifwechsel auf o2 Genion-Card akzeptieren Sie die Tarife und Konditionen gemäß unserer aktuellen Preisliste.
    Wenn Sie sich für den o2 Genion-Card Tarif im Zuge der Vertragsverlängerung um 24 Monate entscheiden, erhalten Sie für 24 Monate, monatlich ein Gesprächsguthaben in Höhe von 5,00 EUR (brutto). Ihre Grundgebühr würde im o2 Genion-Card Tarif 4,99 EUR (brutto) betragen."


    Könnte mir das jemand jetzt als Antworten auf meine Fragen interpretieren? ;)


    Mal ganz davon zu schweigen, daß es doch eigentlich zur Zeit 10€ Gesprächsguten bei Genion-Card im RV geben müßte. Das nenne ich mal präzise und Sicherheit schaffende Antworten. Ach........... :rolleyes:

    Zitat

    Original geschrieben von s-elch
    Das scheint bei neueren Card-Verträgen nicht mehr so zu sein. Selbst auf der Rechnung ist die volle Grundgebühr ausgewiesen und der angesprochene Rabatt wird als Gutschrift/Vergünstigung abgezogen.


    Wenn das tatsächlich der Fall ist bzw. sein wird, geht o2 aber ganz schön unglaublich vor. Schließlich steht in der Preistabelle explizit 4,99 drin und auch in der Fußnote dazu (hinter dem von mir schon zitierten Text): "Folgekosten O2 Genion-Card: Anschlusspreis 24,99 €, mtl. Grundgebühr 4,99"


    Na ja, dann könnte o2 in näherer Zukunft an alle RV-Kunden in passiver Verlängerung herantreten und mitteilen, daß ab nächsten Monat die Sonderkonditionen wegfallen. Das nenne ich ein gute Methode Kunden zu verärgern.
    Jedenfalls werde ich jetzt mal o2 auf die Idee bringen und explizit nachfragen, wie ihre Auffassung ist und tatsächlich die Mehrheitsmeinung aus der Diskussion hier vertritt. Dann wäre die 2. passive Verlängerung meines BSW-RV-Duo die letzte gewesen. Das wäre schade, aber wahrscheinlich auch billiger... Oh, keine Sorge ob der Moral- ich bin noch beim BSW Mitglied ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Hightower2004
    Da steht nicht:

    • erhalten Sie bis auf weiteres,
    • solange Sie Student sind
    • nach Wilkür von o2


    Zufällig ist die Dauer der Vergünstigung genau so lang wie die Mindestvertragslaufzeit. Bei anderen Aktionen von o2 gibt es z.B. drei Monate die einen Gutschrift für die Flatrate oder für 12 Monate eine Gutschrift über die halbe Grundgebühr.
    Nach Abschluß des Aktionszeitraums ist der volle Betrag fällig.


    Nun das sind wohl kaum zufällig so viele Monate wie die Mindestlaufzeit. Es heißt ja auch z.B. beim Genion-Card "Bei Abschluss eines 24-Monats-Vertrages von O2 Germany im Tarif O2 Genion-Card sparen Sie 24 Monate lang 50% der mtl. Grundgebühr im Vergleich zum O2 Genion-Tarif mit mtl. 9,99 Euro" trotzdem ist klar geregelt, daß die GG 4,99 sind und mithin nicht nach passiver Verlängerung 9,99 fällig werden.


    Der Punkt ist doch die AGB sind nicht eindeutig, daher ist meiner Ansicht nach 'die Frage' nur durch eine Auslegung des (jeweils) geschlossenen Vertrages zu entscheiden. Da wäre zum einen mal zu klären wie die Werbung/Broschüren 2003 waren. Da kann es ja noch anders formuliert worden sein. Und zum anderen hat sich o2 bisher so verhalten, daß 1) kein neuer Nachweis für einen RV verlangt wird und 2) bei passiver Verlängerung die kompletten Sonderkonditionen weiter gelten. Das ist ein ziemlich starker Hinweis darauf, das der Vertrag eben genauso intendiert war von o2, so wie er z.B. auch von mir verstanden wird bzw. wurde.


    Inzwischen mag o2 ja seine Meinung geändert haben und dies ggf. auch durch leichte Veränderung der Wortwahl andeuten (was ich, da es nicht explizit in Absetzung zur bisherigen Praxis betont würde, schon sehr unfreundlich finden würde). Aber wie gesagt, das kann nicht relevant sein für einen Vertrag aus 2003.


    Außerdem geht deine Auslegung auch nicht konform mit der Aufforderung von o2. Deiner Ansicht nach würden ja nach 24-Monaten, wenn nicht aktiv verlängert wird, die Sonderkonditionen automatisch wegfallen. Im Ursprungspost heißt es aber zur Aufforderung von o2 :"Heute ist mir ein Schreiben ins Haus geflattert, ich möge O2 bitte bis zum Ende dieses Monats eine gültige Immatrikulationsbescheinigung senden.
    Wenn ich dies nicht täte, so steht da, würden die meine Grundgebühr ab dem 1.4.2006 in den Normaltarif wechseln." Also würde o2 mit Ima-Bescheinigung eine passive Verlängerung mit Sonderkonditionen weiterlaufen lassen. Es wird nicht zur aktiven Verlängerung aufgefordert.


    Darüberhinaus mal zum Verhalten von o2: Wenn die Hotline falsche Auskünfte gibt, dann ist das bei Vorsatz ne Sauerei und schnell im Bereich von arglistiger Täuschung/Betrug. Und bei einem Versehen hat o2 seine vertraglichen Pflichten verletzt, meiner Ansicht nach ein Grund für den Kunden z.B. den Vertrag zum Zeitpunkt an dem o2 eine Änderung vornehmen will zu kündigen bzw. schlicht Schadenersatz zu verlangen.

    Zitat


    Ich denke, ein Vertrag wird unbefristet abgeschlossen, läuft aber über die vereinbarte Mindestlaufzeit, welche sich bei Nicht-Kündigung um einen vereinbarten Zeitraum verlängert...
    Das erklärt ja auch, warum man bei "Verlängerung" die alten Konditionen erhalten kann.


    Hmmm, wie genau das juristisch zu sehen ist, weiß ich nicht. Aber auch in den AGB wird ja wechseln von "Mindestvertragslaufzeit" und "24-Monatsvertrag" gesprochen. Im allgemeinen Verständnis handelt es sich aber für mich um einen 24-Monatsvertrag mit Verlängerungsklausel.



    Zitat

    Original geschrieben von Hightower2004
    Ich kann mich eigentlich nur NoNick anschließen. Es gab die Vergünstigung 24 Monate lang. Punkt! o2 hat etwas gewartet ob eine aktive Verlängerung erfolgt und hat freundlicherweise und ohne anerkennung einer Rechtspflicht den Bonus weiter gewährt. Jetzt fragen sie nach ob der Kunde denn noch Student ist und wenn nicht, wird der Bonus auf die Grundgebühr (der ja sowieso nur für 24 Monate gewährt werden sollte) gestrichen. Wenn man Student ist, kann man sicherlich aktiv verlängern und erneut (auf 24 Monate begrenzten) Bonus erhalten (Jetzt auf Gesprächsgebühren und nicht mehr auf die GG).


    Das sehe ich anders. o2 hat ja nicht darauf hingewiesen, daß sie "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" handeln, sondern vielmehr 'sehr' konkludent gehandelt, wie sie es seit Jahren tun. Mithin durch ihr Handeln die Ausfassung bestätigt, daß die Sonderkonditionen Vertragsbestandteil sind und auch bei einer passiven Verlängerung weiterhin gelten.

    Zitat

    Original geschrieben von bibsurfer
    Was die Widerspruchsklausel angeht, so ist eben zu klären, ob eine Veröffentlichung nicht ausreichend ist, um den Kunden in Kenntnis zu setzen.
    Solche finden ja auch im Netz statt.


    Das reicht ja nicht mal gemäß AGB, Zitat: "Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Leistungsbeschreibungen und der Entgelte werden dem Kunden schriftlich rechtzeitig vor der Änderung mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt und werden wirksam, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung widersprochen hat, sofern O2 den Kunden in der Mitteilung der Änderungen ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen hat."


    Zitat

    Am einleuchtesten finde ich jedoch das Argument von NoNick. Daß nämlich die Sonderkondition auf 24 Monate begrenzt war, und bei Verlängerung somit logischerweise ein neuer Nachweis zu erbringen ist.


    Aber der Vertrag ist sowieso auf 24 Monate begrenzt, von daher sind die Vertragskonditionen nur für die Laufzeit gültig. Aber wenn keine Seite kündigt läuft ja der ursprünglich geschlossene Vertrag neu mit 12 Monaten Laufzeit an/weiter.
    Außer es wird eine neue Vereinbarung über einen geänderten Vertrag getroffen (aktive Verlängerung).
    Außerdem hat o2 nicht mal einen Nachweis gefordert oder angemahnt, und sogar die Hotline auf Nachfrage hat gesagt es wäre keiner nötig (auch wenn das vielleicht nur schwer gerichtsverwertbar bewiesen werden kann).


    Und o2 hat es bisher so gehandhabt, daß eben keine Änderungen bei passiver Verlängerung erfolgen. Daran kann man schon sehen, daß es ursprünglich von o2 auch so vorgesehen war. Das mag ja heute anders sein, aber das kann höchstens für neu abgeschlossene bzw. aktiv verlängerte Verträge relevant sein.
    Nur nebenbei bemerkt gibt es ja einige RV, die genau die gleichen Konditionen wie der Studenten-RV bieten, z.B. BSW-RV mit Zielgruppe Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes. Insofern muß ja wohl auch klar sein, daß die Vergünstigungen keine Almosen oder Förderung sozial schwacher Gruppen sind, sondern ein Marketinginstrument mit verschiedenen Zielgruppen.