Beiträge von mannesmann

    Zitat

    Original geschrieben von flatty
    Also immer ganz ruhig bleiben.


    Naja du und ich können auch ganz ruhig bleiben, denn es ist nicht unser Forum und wir haben nicht den Anfangsverdacht für eine Straftat begründet. Ich wollte nur einmal kurz darauf hinweisen, dass es nicht so klug ist mit solchen Sachen in einem öffentlichen Forum haussieren zu gehen und auch noch wiederholt nachzufragen.


    Dass im Ergebnis eine Strafbarkeit ausscheidet oder dass Verfahren im Sande verläuft/nicht eröffnet wird wegen Geringfügigkeit, mag alles sein, aber bitte gebt doch nicht immer so offen eure Straftaten zu.


    Wenn flatty hier kräftig den Sachverhalt verändert, um zum gewünschten Ergebnis zu kommen, dann könnte man den Sachverhalt auch so verstehen, dass der Kabelanschluss durch die Miete bereits bezahlt wird und dies bigbutler4 gar nicht bekannt war. Dann wäre seine Tat versucht und §265a bestimmt eine Versuchsstrafbarkeit. Also vergessen wir das Thema besser komplett.


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    Original geschrieben von nonofyabiz
    Und jetzt haben wir uns wieder alle lieb...


    So ist es. :)

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    Original geschrieben von bigbutler4
    wie schaut es aus mit den gebühren für den kabelanschluß?


    wir haben momentan keinen angemeldeten (arme studenten-wg) können trotzdem über kabel fernsehen gucken. (ich meine nicht GEZ, sondern den kabelbetreiber, GEZ
    sind wir befreit)


    nicht das ich mich anmelde fürs internet und dann werden kosten vom kabelbetreiber verlangt.


    Das ist schon eine Unverschämtheit, dass ein Unternehmen von dir für eine Leistung Geld verlangt.


    Aber wenn eure "arme Studenten-WG" dann mit dem Studium fertig ist, dann möchtet ihr gerne gut bezahlte Jobs haben. Habt ihr euch schon einmal gefragt, woher die Firmen das Geld nehmen, um eure Akademikergehälter zu bezahlen?


    Zitat

    Original geschrieben von bigbutler4
    könnte ich nur internet schalten und schwarz fernsehen?


    Du kannst § 265a StGB lesen und dann noch einmal über die Frage nachdenken. ;)

    Zitat

    Original geschrieben von ecolo
    ist ja auch nicht allzuweit von Kölle :D


    Roermond und Maasmechelen sind als Wochendausflüge bestens geeignet und wenn man schon dort ist, sollte man die Supermärkte aufsuchen (ich sach nur Dosen ohne Pfand).


    Kölle? War das nicht die Stadt in der die Grüne Pest und Begründer des Dosenpfands mit 16,55 % bei der letzten Ratswahl abgeschnitten hat? ;)

    Aktuell ist es bei BILDmobil (Vodafone) und Congstar überraschenderweise fast so schnell wie bei E+.


    Jetzt ist Sonntagabend und es dürfte kaum Traffic auf den Netzen und Guthabenservern sein. Wenn die CallYa-Kiddies am Montag wieder in die Schule müssen und mit ihrem CallYa Handy posen, dürfte der Guthabenserver wieder in die Knie gezwungen werden. :D


    E+ hat doch schon extra wegen der Kids die Chatlines mit Festnetznummer dicht gemacht. :cool:

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    Original geschrieben von Hauke2
    Gibt bestimmt eine andere Möglichkeit, ist nur die Frage des Preises :P


    Bei opodo.de (vom TE genutzt für die Buchung) gibt es Flüge mit Lufthansa und die machen einen Zwischenstopp in Mexiko City, derzeit war dies der billigste dort verfügbare Flug. Natürlich für ein von mir gewählte Zeit. Zu der Zeit wenn der TE fliegen möchte, können die Preise wieder ganz anders aussehen. Der TE sollte also mal schauen, ob er nicht umbuchen kann auf einen Zwischenstopp außerhalb der US&A.


    Deine Aufteilung wer da ordnungsgemäß und wer da abweichend die Vorwahl (und damit die Stellung der Mailboxkennzahl) definiert, wage ich aber zu bezweifeln. Unter zu Grunde Legung der [URL=http://www.bundesnetzagentur.de/enid/928620c588ac83afdcfe302b1d32a3f4,0/Zuteilungsregeln/Nummernraum_1b5.html]Zuteilungsregeln der Bundesnetzagentur[/URL] weicht T-Mobile ab und die anderen drei Anbieter schalten die Mailboxkennzahl an die korrekte Stelle.



    15, 16 , 17 sind die Dienstekennzahlen nach der Definition der Bundesnetzagentur.



    Bei 16 und 17 folgt eine achtstellige Teilnehmerrufnummer. Diese besteht wieder rum aus einer einstelligen Blockkennung und einer siebenstelligen Endeinrichtungsnummer.


    Beispiel: 0 17 (Dienstkennung) 2 (Teilnehmerrufnummer - Blockkennung) 23456789 (Teilnehmerrufnummer - Endeinrichtungsnummer)


    Insofern sind die 01609-Nummern von T-Mobile und die 0176-Nummern von o2 mit einer achtstelligen Endeinrichtungsnummer auch gegen die Definition der Bundesnetzagentur.



    Bei 15 folgt eine neunstellige Teilnehmerrufnummer. Diese besteht wieder rum aus einer zweistelligen Blockkennung und einer siebenstelligen Endeinrichtungsnummer.


    Beispiel: 0 15 (Dienstkennung) 20 (Teilnehmerrufnummer - Blockkennung) 23456789 (Teilnehmerrufnummer - Endeinrichtungsnummer)


    T-Mobile weicht somit ab, da sie die Mailboxkennzahl zwischen die Blockkennung schieben und diese nicht zwischen Blockkennung und Endeinrichtungsnummer einfügen wie auch bei 16 und 17.



    EDIT: P.S.: 01570 - Mailbox -> 0157099 (und nicht 0157799), aber das war sicher nur ein Tippfehler. Wollte es nur aufgreifen, bevor es noch zu Verwirrungen führt.

    Re: UMTS-Nutzung im Ausland (Roaming) mit nicht-UMTS-SIM?


    Zitat

    Original geschrieben von hjrauscher
    Frage: funktioniert diese nicht-UMTS-SIM denn in ausländischen UMTS-Netzen?


    Ja tadellos, sofern man sie in einem UMTS Gerät betreibt und ein entsprechendes 3G Roamingabkommen geschlossen wurde.