Re: Re: Re: ehevertrag (bitte gebt uns infos...)
Zitat
Original geschrieben von frank_aus_wedau
Eheverträge sind beurkundungspflichtig, weil in der Tat Beratungsbedarf besteht
Wir sind uns doch im Ergebnis einig.
Ich hatte nur einen Anwalt vorgeschlagen, weil die Ehe/der Ehevertrag vermutlich schon geschlossen worden ist. Was soll der Notar jetzt noch beurkunden? 
Jetzt kann man nur noch schauen, ob der Ehevertrag überhaupt auf die Besonderheit des französischen Rechts eingeht oder nicht.
Letzten Endes hätte ich auch einen Hochschullehrer für Internationales Privatrecht als Referenz angegeben können, da hier Probleme auf Grund der französischen Rechtslage vorliegen könnten. Relevant ist doch nur, dass IRGENDEIN juristisch Ausgebildeter (RA, Notar, Prof. jeweils mit richtigem Fachgebiet) sich damit beschäftigen sollte.
Noch dürfte höchstwahrscheinlich ein Konsens mit der Ehefrau möglich sein. In ein paar Jahren könnte das schon ganz anders aussehen.
Zitat
Original geschrieben von frank_aus_wedau
Und zudem: was nützt eine noch so gute Beratung, wenn Jahre oder Jahrzehnte nach Vertragsabschluss der BGH in seiner selbstherrlichen Art alles bisher als Recht geltende auf den Kopf stellt und mit Rückwirkung in die Vertragsfreiheit der Eheleute eingreift?
Dann entscheiden Richter, welche Teile des Ehevertrags "genehm" sind und welche Passagen dagegen keine Anwendung finden. Gegen solchen Irrsinn kann auch der beste Anwalt/Notar nichts ausrichten. :flop:
Darauf kann ich nur Printus zitieren:
Zitat
Original geschrieben von Printus
Da kann ich nur den Kopf schütteln wenn er das so gesagt hat und tatsächlich ernst meinte.
Man schnallt sich auch an wenn man mit dem Auto fährt - obwohl man nicht beabsichtigt einen Unfall zu bauen! Und wozu haben Schiffe Rettungsboote? Warum gibt es Feuerlöscher und Versicherungen? Aha... da plant auch niemand das Unglück, aber jeder sichert sich selbstverständlich für den Fall der Fälle ab.
Wieso sollte ich nicht die Möglichkeit eines Ehevertrages nutzen? Schlechter als ohne Ehevertrag kann ich damit auch durch (BGH) Rechtssprechung nicht da stehen, aber es könnte sein, dass man wesentlich besser mit Ehevertrag da steht. :top:
Im Übrigen hat man auch einen Ehevertrag geschlossen, wenn man diesen gar nicht schriftlich verfasst und beim Notar beurkundet hat. Das ist dann ein Ehevertrag zu gesetzlichen Konditionen (gem. §§1297 ff. BGB) mit jederzeitiger voller Eingriffsmöglichkeit durch den Gesetzgeber (=Politiker). :flop: