Beiträge von mannesmann

    Zitat

    Original geschrieben von HoldaT
    Man verschlechtert einfach die Preise, wäscht die Hände in Unschuld und wäre andersherum bei willkürlichen Preissenkungen/Rechnungskürzungen durch den Kunden doch sicher sehr sehr erbost.


    Mein persönlicher Tip(p): O2 und brand mobil Kunden sollten zukünftig auf die gleiche rechtsbeugende Weise vorgehen und mal sehen wie schnell die Worte: "Sperrung, Inkasso, Gerichtsverfahren, Schufa" in genau dieser Reihenfolge ihre Wirkung entfalten.


    Hier ein Musterschreiben um alles Nötige in die Wege zu leiten:


    "Sehr geehrte Damen und Herren,


    bedingt durch die notwendige gewordenen Wechsel meines Finanzberaters (Schuldnerberatungsstelle) kann ich in Zukunft die Rechnung nicht mehr zu 100 % zahlen und bin gezwungen zum 02. Juni 2008 die Zahlungen einzustellen.


    Sie als Dienstleister sind mir wichtig, weshalb ich Ihnen alternativ folgendes Angebot unterbreiten will, mein exklusives Rabattzahlungsverhalten.


    Die Highlights:


    - bis 31.12.2008 75 % Bezahlung mit schuldbefreiender Wirkung für die ersten 200 Gesprächsminuten pro Monat
    [ab 01.01.2009 können Sie mit einer nur noch 50 % Bezahlung mit schuldbefreiender Wirkung der ersten 100 Gesprächsminuten pro Monat rechnen]


    - Alle weiteren in Rechnung gestellten Geprächsminuten werden nur noch zu 25 % gezahlt mit schuldbefreiender Wirkung


    - Jede SMS wird nur noch zu 25 % gezahlt mit schuldbefreiender Wirkung


    - Jede Gesprächsminute und SMS innerhalb der Community werden nur noch zu 10% gezahlt mit schuldbefreiender Wirkung


    - Sensationell kurze Vertragslaufzeit von nur einem Monat


    Ich möchte es Ihnen so bequem wie möglich machen. Deshalb senden Sie mir bitte bis 30.04.2008 dieses Schreiben mit Ihrem Genehmigungstestat an meine Ihnen bekannte Adresse, wenn Sie mit dem neuen Rabattzahlungsverhalten einverstanden sind. Sollten Sie nicht einverstanden sein, so werde ich das Vertragsverhältnis zum 31.05.2008 beenden.


    Bei einem Wechsel werde ich mein Zahlungsverhalten zum 02.06.2008 bequem und kostenlos in das Rabattzahlungsverhalten umstellen. Bitte beachten Sie, dass es während der Umstellungsphase am 02. Juni 2008 zu temporären Beeinträchtigungen der Rechnungsbegleichung kommen kann.


    Ich freue mich, Sie weiter als meinen Dienstleister nutzen zu können!


    Mit freundlichen Grüßen


    (der) Kunde (ist) König


    P.S.: Wechseln Sie jetzt ohne Aufwand und Kosten in das attraktivste Zahlungsverhalten Deutschlands: Rabattzahlungsverhalten"


    P.S. Ähnlichkeiten mit versandten oder zukünftigen Schreiben der Mobilfunkanbieter sind rein zufällig und nicht beabsichtigt.

    Zitat

    Original geschrieben von Tha Masta
    Die Umschreibung der des Grunbuches kann schon ein paar Monate dauern. Voraussetzung für eine solche Korrektur des Grundbuchs wäre für den Erblasser aber der gültige Erbschein.


    und deswegen, lieber direkt:


    Zitat

    Original geschrieben von Tha Masta
    ist tatsächlich das Nachlassgericht die richtige Anlaufstelle.


    Das Grundbuchamt und der entsprechende Eintrag hilft euch im Zweifel kein Stück weiter!


    Zitat

    Original geschrieben von Tha Masta
    Da aber auch das Aushandeln einer Erbes wenn es schlimm kommt mehrere Monate dauern kann sitzt der der Mieter hier etwas in der Klemme.


    Nö, denn wenn man weiter auf die vom Erblasser mitgeteilte Bankverbindung überweist, sitzt man in überhaupt keiner Klemme!


    Zitat

    Original geschrieben von Tha Masta
    Das Problem ist ja, das u. U. derjenige, der die Miete empfängt überhaupt nicht der spätere Eigentümer ist. Für den Fall kann man dann zwar die Zahlungen wegen ungerechtfertigter Bereicherung zurückverlangen, aber an den korrekten Erblasser muss man auch erstnochmal zahlen.


    Dieses "Pseudoproblem" wird erst zum realen Problem, wenn man die Miete bisher immer Bar beim Erblasser abgeliefert hat und nun nicht weiß wo hin damit. Das ist hier aber augenscheinlich nicht der Fall. Den schwarzen Peter hat die Bank, die muss den "wahren" Erben finden. Der Mieter zahlt so lange mit schuldbefreiender Wirkung auf die alte Bankverbindung wie nicht ein Erbe mit Erbschein(!) auftaucht und von ihm die Zahlung auf eine andere Bankverbindung oder Barzahlung usw. verlangt.


    Zitat

    Original geschrieben von Tha Masta
    Ich würde auch erstaml den Weg zum Grundbuchamt wagen, mit Mietvertrag in der Tasche. Ein berechtigtes Interesse zur EInsicht in das Grundbucht liegt hier garantiert vor.


    Nein, denn der Schuldner der mietvertraglichen Leistung "mangelfreie Wohnung" muss nicht identisch sein mit dem Eigentümer des Hauses, insbesondere da ein Erblasser durch Testament oder/und Erbvertrag aberwitzige Konstruktionen schaffen kann.


    Das Grundbuchamt kann da kein Stück helfen, schließlich hat man als Mieter in aller Regel kein dingliches Recht (Sachenrecht) an dem Grundstück/Haus, sondern nur ein vertragliches Recht (Schuldrecht) an der Wohnung. Oder hat der TE zur Sicherung der ordentlichen Vertragserfüllung ein Grundpfandrecht an dem Grundstück o.ä. erhalten? ;)

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    Original geschrieben von eigs
    Vielleicht ist die SIM Karte nicht inaktiv


    doppelte Verneinung :confused:


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    Original geschrieben von eigs
    was ja vorkommt wenn sie länger nicht aufgeladen wird.


    wohl kaum, denn:


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    Original geschrieben von bica45
    neuen Sim - Karte

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    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Diese Argumentation halte ich daher für äußerst fragwürdig.


    Ich muss es leider so deutlich sagen: totaler Quatsch, damit wäre auch die Berechnung von ankommenden Gesprächen im Roaming nicht möglich. Außerdem ist der vermeintliche unbeteiligte Dritte - der Angerufene - in Wirklichkeit ein Vertragspartner des Netzbetreibers und er hätte sich schuldrechtlich dazu verpflichtet, für die Leistung "Anrufer durchstellen nach Gesprächsannahme" dem Netzbetreiber einen gewissen Betrag zu zahlen. Wo da ein Dritter ohne Mitwirkung sein soll, erschließt sich mir nicht? :confused:


    Entweder es ist ein Aprilscherz oder die Netzbetreiber versuchen nach Redings Vorstoß "ICs auf Festnetzniveau" noch auf Biegen und Brechen ihren Gewinn oben zu halten.

    Was wollt ihr beim Grundbuchamt?


    Wer Eigentümer des Hauses ist, ist für den Mietvertrag erst einmal vollkommen irrelevant! Im Zweifelsfall steht sogar im Grundbuch noch der Verstorbene drin, dann seid ihr keinen Schritt weiter.


    Relevant dagegen ist, wer der Schuldner der Vertragspflicht "Überlassung einer mangelfreien Miewohnung" und Gläubiger des Mietzinses ist. Dies dürfte ohne Zweifel der Verstorbene (Erblasser) gewesen sein. Dessen Rechtsnachfolger (§1922 I BGB) gilt es zu bestimmen, denn dieser ist kraft Gesetz nach dem Tod des Erblassers der Mietvertragspartner geworden.


    Derartige Auskünfte (Rechtsnachfolge) wirst du beim Nachlassgericht/Familiengericht erhalten und kaum beim Grundbuchamt.

    Das einzig ärgerliche bei dem Notfalllader von Pearl ist nur, dass sie den Nokiaadapter mit 2,0 mm Steckeradaptern (den kleinen, neuen) und nicht (zusätzlich) den alten 3,5 mm Steckeradapter ausliefern. Von 3,5 mm auf 2,0 mm gibt es Adapter (CA-44), aber von 2,0 mm auf 3,5 mm gibt es leider keine. :mad:


    Bei Pearl gibt es auch einen Solarlader für 19,90 Euro.


    Beim Solarlader ist aber noch ein Adapter für die 3,5 mm Ladeanschlüsse vorhanden. :top:


    Naja, bei den neuesten Geräten (6500 Classic) ist Nokia endlich auf USB umgestiegen.


    Wofür musste Nokia eigentlich noch diesen Zwischenschritt mit den 2,0 mm Ladern einlegen bevor sie zu USB wechselten? :confused:


    Nokia bietet neben dem sündhaft teuern aber gutem Power Pack DC-1 auch noch einen Batterie Notfall Lader: Extra Power DC-8. Die Geräte von Pearl sind jedoch günstiger und zu dem noch wesentlich vielseitiger einsetzbar.

    Zitat

    Original geschrieben von Juiceplus
    Selbiges Schreiben habe ich auch erhalten, entweder man stimmt bis 30.04.08 der Umstellung (die dann am 02.06.08 stattfinden soll) in den neuen Tarif zu oder der Vertrag wird zum 31.05.08 beendet. Als Grund wurde der "Wechsel eines technischen Dienstleisters" angegeben. ^^


    Pacta sunt servanda gilt anscheinend in der Mobilfunkbranche nur für die eine Seite: für den Kunden im 24 Monatsknebel(kredit)vertrag!


    Wenn der Kunde den technischen Dienstleister (neues Gerät erworben mit neuem Kreditvertrag und altes ist uninteressant) gewechselt hat, kommt er dann auch so einfach aus dem Vertrag heraus?


    Zu mal bei automobile/brandmobil keine Provision gezahlt wurde und der Kunde somit auch kein neues 1 Euro Handy bekommen hat.


    Gehört automobil bzw. brandmobil zufällig debitel (Methode Crash Tarife)? ;)

    Zitat

    Original geschrieben von mario22
    Naja, Vodafone scheint nicht mehr so an zufriedenen Kunden interessiert zu sein.Lest euch mal das hier durch, so erging es mir auch.Nur Gprs , aber kein Umtsempfang und Vodafone läßt mich nicht aus dem Vertrag. :-(


    Tja, jetzt hat Vodafone mal nicht die guten (niedrigen) Frequenzen bekommen und voila schon hat auch Vodafone ein (UMTS) Funklochnetz. :D