Beiträge von mannesmann

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    Original geschrieben von qhluebeck
    ich habe gerade mit herrn kriegel nochmals telefoniert und es wird weiterhin auf den inhalt des schreibens bestanden. man bezieht sich auf 9.4 der agb "kündigung aus wichtigem grund" und verweist darauf,daß man den tarif technisch nicht mehr anbieten kann...


    Was hat ein Tarif mit Technik zu am Hut (ausgenommen bei Homezonetarifmodelle, die allerdings von automobile nicht angeboten wurden)?


    Es geht nicht um die Technik, sondern um die Einnahmen. Die können denn Tarif wirtschaftlich nicht mehr anbieten. Das ist ein klarer Fall von Fehlkalkulation!


    Im Zivilrecht muss man die eingegangen Verträge/Ansprüche erfüllen. Wer das nicht kann, kann entweder verhandeln, um wieder davon wegzukommen oder aber Insolvenz anmelden.


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    Original geschrieben von qhluebeck
    ich werde auf jeden fall dieses meinem anwalt übergeben,da schwammiger die agb nicht sein kann.und man ja auch andere tarife anbietet..zu dem werde ich nun die öffentliche tagespresse um hilfe bitten


    Evtl. könntest du denen anbieten, dass sie dir pauschal einen Schadensersatz zahlen und eine kostenlose Portierung zu congstar ermöglichen. Die Höhe des Schadenersatzes sollte der Differenz zwischen ihren Preisen und den Congstarpreisen entsprechen. Natürlich gilt dies nur noch für die restlichen Monate der 24 monatigen Vertragslaufzeit.


    Beispiel bei angenommener 18 monatiger Restlaufzeit:


    automobil:


    3 Euro * 30 Tage = 90 Euro pro Monat
    für 18 Monate 1620 Euro


    congstar


    Fullflat (inkl. Sprache und SMS) in alle Netze: 104,90 Euro
    für 18 Monate 1888,20 Euro


    Differenz: 268,20 Euro


    Probiere es doch einmal und berichte.


    Ansonsten schick automobil/brandmobil einfach mein Musterschreiben zum Rabattzahlungsverhalten.


    Mal sehen was sie dann sagen. :D

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    Original geschrieben von Tha Masta
    Also mit dem Satz fühle ich mich in der Einschätzung, das du Berufsschüler bist bestätigt. Ich wollte dich damit nicht beleidigen und nehme gerne zur Kenntnis wenn das falsch ist, aber deinen Aussagen nach passt das haargenau.


    Wenn du meinst, dann wird es wohl so sein. Ich glaube nach diesem Thread eher, dass ich ein Trollfütterer bin.


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    Original geschrieben von Tha Masta
    Bei einem Erbvorgang wird niemals eine Auflassungsvormerkung eingetragen? Warum? Eigentlich hast du dir die Antwort schon selber gegeben.


    Was versuchst du mir eigentlich ständig zu unterstellen, wo du noch nicht einmal weißt was ein Erblasser ist? Ich habe lediglich die drei möglichen Antwortalternativen des Grundbuchamtes auf die Anfrage nach dem Eigentümer dargestellt.


    Jetzt noch einmal für Berufsschüler:


    Nachdem der TE die Hürde des berechtigten Interesses erfolgreich überwunden hat, könnte ihm das Grundbuchamt sagen:


    1. Erblasser --> bringt dem TE nichts


    2. Erbe --> bringt ihm zumindest die Adresse/Kontaktperson, allerdings führt es zu keiner Lösung des (möglichen) Problems "Eigentümer ungleich Vermieter"


    3. der unbekannte Dritte/Käufer (bzw. eher wahrscheinlich: nur den Erblasser + Auflassungsvormerkung) --> Problem wie beim Erben


    Zitat

    Original geschrieben von Tha Masta
    Durch das Erbe ist das Grundbuch einfach falsch, der Erbe muss daher einen Grundbuchberichtigungsantrag nach 894 BGB stellen um die Richtigkeit des Grundbuchs wieder herzustellen.


    Allerdings kann ein Erblasser mit seinem Testament nicht nur vererben, sondern auch ganz andere tolle Rechtsfiguren schaffen.


    Dadurch kann es übrigens auch bei einem "Erbvorgang" zu einer Auflassungsvormerkung kommen. Schau mal in die §§ 2147 ff. BGB und dir wird ein Licht aufgehen. ;)

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    Original geschrieben von bastian_S
    Das hat doch nie ein Mensch behauptet. Was mannesmann gesagt hat, war: überweis die Kohle auf dasselbe Konto wie bisher und solange ist alles gut. Und das ist, zumindest für mein Rechtsverständnis, doch auch richtig.


    So ist es!


    Hier wird nur wild spekuliert, was hätte sein können, wenn es denn sein kann, dass ...


    Haltet euch an die Fakten des TE oder mit anderen Worten RTFT.

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    Original geschrieben von Gordovan
    Ein Kaufinteresse kann auch einen berechtigten Grund zur Einsicht darstellen, wenn das Grundbuchamt dann dies nicht so sieht, könnte über einen Notar/Anwalt (der sich dann wahrscheinlich wieder eines Notares bedient) Einsicht genommen werden.


    Ihr bekommt doch auch höchstwahrscheinlich die Auskunft beim Grundbuchamt, aber sie nützt euch nichts! Im Zweifel ist da nur eine Auflassungsvormerkung drin, aber nicht der Erbe oder neue Eigentümer, sondern der Erblasser. Es ist also weniger zielführend beim Grundbuchamt nachzufragen als beim Nachlassgericht.


    Eurer (Miet)Vertragspartner ist ohnehin der Erblasser bzw. seine Erben!


    Aus Neugier wäre so ein Grundbuchauszug natürlich sehr interessant und wie gesagt Auskunft dürftet ihr im obigen Fall höchstwahrscheinlich bekommen, ABER das Ziel des TE wird leichter durch eine Nachfrage beim Nachlassgericht erreicht.


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    Original geschrieben von Siemensanier
    Natürlich hast du in disem Fall so recht. Aber, es muß ja irgendwo einen Grund dafür geben, dass dier vermeindliche Schwiegersohn scheinbar annonym bleiben will. Und wenn mir jemand so kommt, dann würde ich eben von oben herum die Sache aufrollen. Und wie ich schon geschrieben hatte, solte im Grundbuch bereits ein neuer Eigentümer stehen, wird er mir sicherlich bei der Auffindung des richtigen Ansprechpartners behilflich sein. Und somit dem TE ebenfalls behilflich sein.


    Es wäre möglich, dass der Schwiegersohn durch Testament als Testamentsverwalter eingesetzt wurde oder dass die Erbin (Tochter?) geschäftsunfähig ist bzw. betreut wird vom ihrem Mann oder dass die Erbin in Gütergemeinschaft lebt und der Schwiegersohn gem. Ehevertrag die Verwaltung übernimmt.


    Das weißt du alles nicht, auch wenn es höchstwahrscheinlich so ist, dass der windige Schwiegersohn die Hütte schnell versilbern will und das Geld dann durchbringen möchte. Aber auch das ist nur eine Theorie.


    Das sind aber alles wilde Spekulationen und das Nachlassgericht/Familiengericht (bzgl. Erbenstatus UND Güterstand) weiß Rat. Das Grundbuchamt gibt vermutlich nur neue Rätsel auf, bringt den neuen (dubiosen) Käufer in Spiel oder "zaubert" nur den Erblasser als Eigentümer hervor. Vorerst ist aber der Erbe Vertragspartner und den gilt es zu ermitteln.


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    Original geschrieben von Tha Masta
    die ich übrigens auf deiner Seite als sehr unfreundlich empfinde


    sehe ich auch so:


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    Original geschrieben von Tha Masta
    Gähn, hört sich irgendwie so so an, als wärst du gerade in der Berufschule...


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    Original geschrieben von Tha Masta
    1922 sollte ohne jetzt nachzusehen nur die Gesamtrechtsnachfolge eines Erben beschreiben. Was hat das bitte schon damit zu tun, das evtl. entrichtete Mieten an einen unberechtigten NICHTERBEN entrichtet werden? Es muss sich ja nicht zwangsläufig um das gleiche Konto wie das Konto des Erblassers handel. Sprich: Person A stirbt, Person B kommt zu Mieter und sagt "Ich bin Erbe, bitte auf Konto 123 überweisen".
    Da muss man schon sicherstellen, das diese Person Berechtigter ist...


    Hier aber nicht der Fall des TE, daher ist es uninteressant und nur wilde Spekulation! Es geht um einen Ansprechpartner und Mängeleinreden, die geltend gemacht werden sollen.


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    Original geschrieben von Tha Masta
    Juristisch korrekt. Aber überleg mal, in wie viel Prozent aller vermieteten Wohnungen Vermieter und Eigentümer der Wohnung ein und dieselbe Person sind... ohne es genau zu wissen, aber ich vermute, das dürfte im oberen 90% Bereich liegen.


    Es hilft ja nichts, wenn ich immer vom Normalfall ausgehe und der TE dann gerade einer von den anderen 10 % ist.

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    Original geschrieben von hjrauscher
    Und institutionelle Anleger müßen zur Machtausübung nicht die Mehrheit der Aktien besitzten, auch 5-20% reichen "schon" ...


    Klar, z. B. Blackstone haben 4,5 % gereicht, um die Telekom maßgeblich in Interesse von Blackstone (Personalabbau, Dividendenerhöhung, Aufsichtsratposten) zu beeinflussen.


    KPN/E+, Telefonica/o2 und Nokia haben den gleichen inst. Anleger (interessanterweise so jeweils 5-20 %) im Boot neben den Streubesitzern.


    BTT Deswegen könnte es evtl. sein, dass BASE 6 (evtl. über die Telefonicanetze sogar im Roaming) kommt??? (Spekulation)

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    Original geschrieben von hjrauscher
    Nö, weil die Gewinnmarge nicht in für Großaktiönare (die, deren Spitzname auch im Alten Testament als Katastrophe erwähnt wird) ausreicht.


    VEBs haben noch weniger funktioniert. Aber das ist wohl ein anderes Thema, welches kaum in diesen Thread passt.


    Außerdem sind der größte Teil der Aktionäre von Sony, Nokia, Siemens, Motorola, Ericsson & Co. keine "bösen" Großaktionäre, sondern es sind sehr viele Kleinanleger.


    "Böse" Großaktionäre mit beherrschendem Einfluss gibt es in anderen Firmen, da wären beispielsweise Porsche (100 % der stimmberechtigten Aktien/Firmenanteile sind nicht börsennotiert und befinden sich in Familienbesitz), ALDI (ebenso), LIDL (ebenso), IKEA (ebenso), Springer Verlag usw..


    Und jetzt wieder BTT.

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    Original geschrieben von Tha Masta
    Wenn eine Erbe noch verhandelt wird gibt es typischerweise noch keinen Erblasser, sondern maximal einen Nachlassverwalter...


    :confused:


    Wovon redest du da? Ohne Erblasser wird es wohl kaum einen Erbfall geben!


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    Original geschrieben von Tha Masta
    Looll... kannst du dafür auch eine Quelle nennen?


    §1922 I BGB


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    Original geschrieben von Tha Masta
    Auch hier emfehle ich dir, dein Wissen bzgl. einer EINSICHT in das Grundbuch mal zu überarbeiten. Was hat die Einsichtnahme mit dinglichen Rechten oder einem eventuellem Grundpfandrecht zu tun?


    Vielleicht solltest du mal lieber dein Wissen zur deutschen und englischen (LOL) Rechtschreibung überarbeiten. Danach kannst du dich an das Abstraktionsprinzip, das Schuldrecht und das Sachenrecht wagen.


    Zitat

    Original geschrieben von Tha Masta
    Ein Mieter einer Wohnung jedenfalls wird jedenfalls vom Grundbuchamt ohne groß diskutieren zu müssen einen Eigentümer benannt bekommen. Und das im übrigen sofort bei persönlichen Erscheinen oder wenn man ein bisschen geschickt ist auch auf telefonische Anfrage + kurzes Fax. Das ein Mietvertrag kein berechtigtes Interesse sein soll höre ich zum erstenmal und wüsste auch hierfür gerne eine Quelle...


    Was unterstellst du mir da? Ich habe nie gesagt, dass ein Mietvertrag kein berechtigtes Interesse darstellt für eine Auskunft des Grundbuchamtes. Allerdings hilft hier eine Einsicht ins Grundbuch nur bedingt weiter wegen der bereits aufgezählten Gründe.


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    Original geschrieben von Siemensanier
    Und gerade im Immobilienbusiness gehts nichts über die Person die im Grundbuch als Eigentümer steht und dabei ist es ersteinmal sch*** egal welche vertraglichen Verstrickungen da noch bestehen.


    Nur leider hat der TE eine schuldrechtliche (vertragliche) Beziehung zu dem Erblasser und keine dingliche Beziehung zu dem Grundstück und deswegen sind nur die vertraglichen "Verstrickungen" relevant.

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    Original geschrieben von noname85x
    Nachdem ich auf meine Kündigung so ein Standartschreiben von Debitel bekomme habe mit der "Bestätigung" der Kündigung zum JULI 2009, habe ich mich natürlich beschwert, zummal ich zum 30.04.08 gekündigt habe.


    Wenn Zwei das Gleiche tun, ist das noch lange nicht das Selbe.


    Ich empfehle bei solchen Anbietern das neue "Rabattzahlungsverhalten". Das ist die Antwort auf rechtsbeugendes Verhalten eines Dienstleisters.

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    Original geschrieben von Meilow
    Schon heftig per Preisverfall, mehr bringt das Gerät wirklich nicht bei eBay.


    Was glaubt ihr warum Ericsson die Handyproduktion eingestellt hat bzw. ein Handy Joint Venture mit Sony eingegangen ist, Motorola seine Handysparte verkaufen will, Siemens seine Handysparte an BenQ abgestoßen hat und Nokia sein Werk nach Rumänien verlagern (musste)? :eek:

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    Original geschrieben von hamburg-k
    E-Plus belegt häufig die #-Taste mit einer 2. Leitung, so dass die Lautlosfunktion nicht mit der #-Taste funktioniert. So bei meinem ansonsten brandingfreien 6300. Könnte mir vorstellen, dass es beim 6120 genauso ist.


    Das liegt aber an der verwendeten SIM Karte (E+) und nicht an dem BRandingstatus des Gerätes.


    Mit einer "nicht E+"-Karte in einem E+ "gebrandeten" (bei E+ kaum "spürbar") Gerät könntest du stundenlang mit der # Taste spielen und du würdest nicht auf die 2. Leitung wechseln.


    Umgekehrt entfalten gebrandete und von der Konkurrenz gebrandete Geräte mit einer E+ Karte nach Drücken der # Taste auch das 2. Leitung Feature.