Ja, das geht.
Beiträge von Andreas2107
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Richtig. Man ist dann ein Jahr alt geworden und hat das erste Jahr hinter sich. Im Amtsdeutsch heißt das dann: Man hat das erste Lebensjahr vollendet!

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Also, das hier funktioniert:
1. Sofortige Rufnummernmitnahme von Altanbieter bei gleichzeitigem Abschluss eines neuen Vertrages bei Vodafone
2. Rufnummernmitnahme zu einem Wunschtermin von einem Altanbieter bei gleichzeitigem Abschluss eines neuen Vertrages bei Vodafone
3. Nachträgliche Rufnummernmitnahme von einem Altanbieter auf einen bestehenden Vertrag bei Vodafone zum Ende der Laufzeit des Vertrages beim AltanbieterAndere Kombinationen sind bei Vodafone derzeit definitiv nicht möglich!
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Ja, da bin ich mir sogar 110%ig sicher! Steht ja auch in dem InfoDok!

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Zitat
Original geschrieben von Imp-Markus
Es gibt ja immer widersprüchliche Aussagen dazu, wann denn genau der Junge Leute Rabatt ausläuft. Ob am 25ten oder am 26ten Geburtstag.
Naja, es hieß bisher immer, dass er bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres gilt. Nur hast Du das vollendet, wenn Du Deinen 26. Geburtstag feierst. Dein erstes Lebensjahr hast Du ja auch hinter Dir, wenn Du Deinen ersten Geburtstag feierst. Da das aber der deutsche Durchschnittsbüger nicht kapiert, heißt es jetzt, dass es den Jugendrabatt zwischen 18 und 25 Jahren gibt.
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Das ist da nicht erwähnt, weil es sich bei dem erhöhten Jugendrabatt um eine derzeit laufende Promotion handelt.
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Nein. Eine nachträgliche Rufnummernmitnahme ist nur zum Vertragsende des Altanbieters möglich (nicht zu sofort). Nachzulesen ist das im InfoDok 101 auf der ersten Seite im vorletzten Absatz.
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Re: Vodafone "Young"-/"Junge Leute"-Tarife auf Grund Schwerbehinderung?
ZitatOriginal geschrieben von BornToRun
Sind die Young-Tarife auch für Schwerbehinderte nach wie vor möglich? Oder mittlerweile nur noch fallweise je nach Angebot? Oder habe ich das einfach nur falsch im Kopf und das war bei Young-Tarifen noch nie GRUNDSÄTZLICH möglich?
Wenn Du mit "Young-Tarifen" den Junge-Leute-Rabatt meinst: Ja. Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behindung ab 50 bekommen einen Rabatt analog der jungen Leute, jedoch ohne Altersbeschränkung. Das kannst Du nachlesen im InfoDok 534. -
Dann hast Du beim zweiten Mal ja schon wieder einen Unwissenden an der Stippe gehabt. Auf Seite 2 (ganz unten) des oben verlinkten InfoDoks heißt es:
ZitatDer Mindestumsatz entfällt auch, wenn Sie die Vodafone MinutenOption 60, eine Vodafone SMS-Option oder die Vodafone Zuhause Option haben.
Die einfachste Lösung wäre also: 60 Minuten wieder reinbuchen, die 5x5 EUR sollten dennoch gebucht sein. Das kann ja einfach überprüft werden. Wenn nicht, einmalig 25 EUR gutschreiben lassen. -
Ahja, da hat 7mobile ja das gleiche geschrieben wie ich!

Verrätst Du hier mal, was rausgekommen ist? Übrigens gibt es diesen 5-EUR-Rabatt für das Zurückziehen der Kündigung üblicherweise nur fünf Monate. Wenn das so ist, bekommst Du bestimmt eine einmalige Gutschrift aufgrund der Falschberatung. Und die 60 Minuten kannst Du ja auch wieder reinbuchen lassen, dann hast Du wenigstens was von den 5 EUR!
