Ich hab mal Google bemüht und dieses PDF-Dokument gefunden, in dem Du eine Anleitung etc. findest:
Beiträge von Andreas2107
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Re: Opfer einer Drückerattacke - wie ist jetzt zu handeln?
ZitatOriginal geschrieben von spurkie
Ich brauche bitte ganz schnell fundierten Rat, wie man die Sache noch möglichst schmerzfrei wegbiegen und stornieren kann. Immerhin gibt es da ja sowas wie ein Haustürrücktrittsrecht, oder. Wohin also schnell mit dem Widerspruch, bevor der ganze Vorgang dann Richtung Telekom läuft?Wenn es sich um einen LTE-Auftrag mit Portierung handelt, wird die Portierung sowieso erst nach Ende der Zufriedenheitsgarantie (30 Tage) in die Wege geleitet. Am nervenschonensten ist in diesem Fall also (wie bereits vorgeschlagen), das Paket mit der Hardware erst gar nicht anzunehmen, dann wird der Auftrag nämlich storniert und alles ist wieder gut.
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In der Tat etwas unglücklich formuliert. Naja, das Sperren der Karte ist im Prinzip ja auch kostenlos, die neue Karte (also der Kartentausch) wird ja auch in Rechnung gestellt. Und so eine Sperre ist automatisch mit einem Kartentausch verbunden - in der Regel braucht man ja auch ne neue Karte, wenn die alte weg ist.
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Der Vodafone-Diebstahlschutz beinhaltet die Sperrung des Gerätes über die IMEI im deutschen Vodafone-Netz, nicht die Sperrung der SIM-Karte.
Die Sperrung der Karte ist automatisch mit dem Versand einer neuen SIM verbunden und so ein Kartentausch wird mit 25 EUR berechnet.
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Jeder Vodafone-Shop hat die Möglichkeit, über ein Wunschrufnummern-Tool bestimmte Zahlenfolgen herauszusuchen. Wenn eine entsprechende Nummer frei ist, kannst Du sie bekommen für einmalig 9,95 Euro.
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Das wiederum geht nicht, weil ein Downgrade erst nach 12 Monaten möglich ist (gegen 49,95 Euro Wechselgebühr). Und nein, einen Online-Vorteil bekommst Du nur online, nicht im Shop. Daher der Name! :p
Du kannst aber aus Deinem 21,6 SIMonly einen 21,6 Sub machen. Das geht im Shop.
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Du kannst jederzeit von einem SIM-only-Tarif in einen Tarif mit subventionierter Hardware wechseln, bei Datentarifen jedoch nur in Datentarife (also gibt es dazu kein subventioniertes Handy, sondern nur suventionierte Datenhardware, wie z.B. das iPad).
Vodafone-intern spricht man gern mal von drei Monaten, systemtechnisch geht es aber auch sofort.
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Es zählt ja grundsätzlich das geschriebene Wort in den Vertragsunterlagen. Und da wird's korrekt abgedruckt sein.
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Zitat
Original geschrieben von Wicek
Der Studenten-Rabatt wird Ihnen bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres gewährt, entfällt also erst, wenn Sie 31 Jahre werden.Vodafone sollte meine Erklärung oben auch mal lesen!

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Sobald Du 30 wirst, hast Du das 30. Lebensjahr vollendet.
Zur Erklärung:
0 Jahre - 1 Jahre = 1. Lebensjahr
1 Jahre - 2 Jahre = 2. Lebensjahr
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29 Jahre - 30 Jahre = 30. LebensjahrUnd den Studentenrabatt bei Vodafone bekommen Studenten, bis sie das 30. Lebensjahr vollendet haben.
In Deinem Fall würdest Du also einen Monat von dem Rabatt profitieren, bevor er Dir wieder gestrichen wird (weil Du dann das 30. Lebensjahr vollendet hast).
Nun ist es hoffentlich klarer, oder?
