Beiträge von Andreas2107

    1. Deine Shift-Taste hat auch gekündigt
    2. Hört sich Deine Darstellung sehr an, als ob Du unbedingt Recht haben willst und den Fehler nicht bei Dir suchst. Generell ist es so, dass man eine Rechnung bekommt, auf der steht, wann wieviel abgebucht werden soll. Wenn das Konto dann nicht gedeckt ist, ist es nicht wirklich das Problem des Netzbetreibers. Du gehst ja auch nicht in die Kneipe, bestellst fünf Bier und hast dann kein Geld dabei, oder?
    3. Willkommen im TT! :)

    Zitat

    Original geschrieben von einjoe
    Wenn die nicht bestellte Waschmaschine samt Rechnung, nachdem kurz zuvor ein Verkaufsgespräch stattgefunden hat, vor der Tür steht, ist der Aufwand zumindest eine ganze Nummer größer.


    Und das Problem ist wohl eher, daß dieses Gesindel von Callcenter Mitarbeitern aus jedem noch so eindeutigen NEIN ein "ja vielleicht" macht, um auch nur evt die Provision zu bekommen (die sie natürlich brauchen, weil sie in ausbeuterischen halblegalen Beschäftigungsverhältnissen mit erbärmlichen Stundenlöhnen nur mit genügend Abschlüssen/Tarifwechseln ihre Kinder ernähren können)


    Genau das meine ich ja: Wenn man so einen Callcenter-Mitarbeiter an der Strippe hat, kann man auch den roten Knopf auf dem Telefon drücken und muss sich nicht mit dem unterhalten! Es ist doch inzwischen wohl allgemein bekannt, dass diese Anrufe meist zu solchen Problemen führen (können)!

    Dann versuche ich mich mal im orakeln:


    1. Vodafone-Basic kostet als Schubladenkarte das gleiche wie der KombiComfort.
    2. Waren vielleicht 14 Tage Widerrufsrecht gemeint?
    3. Hat die Frau Mama vielleicht nicht so ganz genau zugehört?
    4. War das wahrscheinlich die Kundenrückgewinnung. Veranlasste Wechsel usw. werden dann i.d.R. einige Tage später im System erfasst
    5. insofern abwarten und vom Widerrufsrecht Gebrauch machen (14 Tage)


    Nur müsste man dazu die genaueren Umstände wissen. Ist die Kündigung nun aufgehoben? Hat sich der Vertrag verlängert?

    Im Prinzip reicht dafür ein Gang zur nächsten Polizeidienststelle, denn Beleidigung ist nach § 185 StGB ein Straftatbestand. Es wird nur schwer sein, einen entsprechenden Nachweis zu führen, da in diesem Fall wohl Aussage gegen Aussage stehen wird.


    Insofern ist wohl ein Schreiben an O2 angebracht, dann gibt es als "Schmerzensgeld" sicherlich immerhin eine kleine Gutschrift! ;)


    Ist Deine Shift-Taste übrigens defekt? :D