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Ooops, verlesen. Mea culpa, Linea! 
Die VVL ist dann mit Neulaufzeit, jedoch werden für die verbleibenden Monate je 20 Euro in den kommenden Monaten berechnet. Verlängerst Du also z.B. sieben Monate vorher, werden Dir in den nächsen sieben Monaen jeweils 20 Euro in Rechnung gestellt.
Ahja, und ein Tarifwechsel ist hierbei nur in einen gleichwertigen oder höheren Tarif möglich.
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Das geht auch im Shop, Linea! 
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Eine "MobileInternet Flat 3" gibt es nicht. Da vermute ich mal eher, dass das Komma im Tarifnamen "MobileInternet Flat 3,6" als Ende der Variable interpretiert wurde - den Tarif hast Du ja gebucht, wenn Du eigentlich die MobileInternet Flat 21,6 hast. Verrückt! 
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Keine Angst. Vodafone bekommt es nur seit gut zwei Jahren nicht auf die Reihe, die Aktivierungssystem entsprechend anzupassen. Will der Händler die MobileInternet Flat 21,6 verkaufen, muss er nämlich im Aktivierungssystem die MobileInternet Flat 3,6 buchen. Bucht er die MobileInternet Flat 21,6 (die der Kunde ja eigentlich haben will), erhält er die MobileInternet Flat 50,0 - und genau das war hier eingangs der Fehler.
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Das einzige, das bei Vodafone kostenlos ist, ist die Hotline. Ein Kartentausch auf Nano-SIM wird mit 25,00 Euro berechnet - es sei denn, Du hast einen netten Kundenbetreuer am Telefon.
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Du könntst die VF-Rufnummer aber zu Provider X und dann wieder zurück zu VF portieren. Etwas aufwändig und teuer, funktioniert aber! :top:
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Doof formuliert, in der Tat. Aber der Vodafone-Vorteil wird zur Hauptkarte dazu gebucht und dessen Laufzeit verlängert sich dann auch.
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Doch, bei beiden Verträgen verlängert sich die Laufzeit ab dem Tag der Buchung des Vodafone-Vorteils um 24 Monate.
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Richtig. Hier ist das Formular notwendig. Einfach so geht nicht, das eine ist eine juristische Person, das andere eine natürliche - also auf im richtigen Leben zwei unterschiedliche Leute.
Und denke an die Legitimationspapiere im Anhang des Formulars! Wenn Du also alles auf die GmbH übernehmen willst, lege einen Handelsregisterauszug und die Kopie Deines Personalausweises dazu (sofern Du den der im Handelsregister eingetragene Geschäftsführer bist).
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Die Vertragsübernahme IST sogar erforderlich, damit das Abrechnungssystem auch den gleichen Kunden identifiziert. Denn erst durch diese Verknüpfung beider Verträge (wenn es sich um zwei Mobilfunkverträge handelt, müssen die sogar unter einer Kundennummer laufen) taucht der Rabatt auf der Rechnung auf!
Oder anders: Im Abrechnungssystem kann gar kein Vorteil für zwei verschiedene Kunden eingerichtet werden. Und "Max Mustermann" ist ein anderer Kunde als "Max Mustermann GmbH".