:top: Es wird offenbar so "eingehend geprüft", dass selbst ich gebührenfrei bleibe. Hatte das Standardschreiben heute gleich doppelt :confused: in der Post.
Besten Dank an die Pioniere in der Angelegenheit!
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:top: Es wird offenbar so "eingehend geprüft", dass selbst ich gebührenfrei bleibe. Hatte das Standardschreiben heute gleich doppelt :confused: in der Post.
Besten Dank an die Pioniere in der Angelegenheit!
ZitatOriginal geschrieben von Briefzusteller
Habe heute auch meine Xtra Card mit 135€ Guthaben per Email gekündigt.
Orginalkündigung und Kopie des Ausweisses als PDF Datei angehängt.
Hoffe es klappt alles
Klappt nicht oder zumindest nicht mehr:
ZitatWir zahlen Ihnen das restliche Guthaben aus - brauchen dafür jedoch noch - die originale T-Mobile Karte (SIM-Karte). Bitte senden Sie Ihre Unterlagen per Post an T-Mobile, Postfach 30 04 48, 53184 Bonn.
Schade.
Schwamm drüber!
Habe nur zurückgestänkert. Deinen ":cool:"-Smiley fand ich in dem Kontext reichlich unpassend und gerade Newbies gegenüber etwas herablassend:
Es ging um Garantieleistungen und da kann der Vertragspartner eben offenbar sehr wohl auf die OVP bestehen.
War nicht böse gemeint. *die Hand reich*
Re: Re: Re: Re: Re: Bewahrt Ihr Originalverpackungen von Elektrogeräten auf?
ZitatOriginal geschrieben von SuperGG
Ich behaupte immer noch (würde mich aber gern widerlegen lassen!), dass die OVP bei Garantieleistungen durchaus verlangt werden kann.
ZitatOriginal geschrieben von TMausHB
Klick hier, hier, und hier, oder vielleicht auch mal hier.
:cool:
Sag mal, liest Du überhaupt ansatzweise, was Du zitierst? Aus Deiner eigenen Quelle:
ZitatAnders ist dies wiederum bei den Garantien, die freiwillig vom Garantiegeber, sei es der Hersteller oder Verkäufer, gegeben werden. Da diese in ihrer inhaltlichen Gestaltung frei sind und zusätzlich neben den gesetzlichen Ansprüchen bestehen, können Garantieansprüche von zusätzlichen Bedingungen abhängig gemacht werden, beispielsweise dem Vorhandensein einer Originalverpackung.
Ich schäme mich mit meinen unter zehn Beiträgen ja fast, das zu sagen: Bitte mehr Sorgfalt: Garantie und Gewährleistung sind nicht inhaltsgleich!
Re: Re: Re: Bewahrt Ihr Originalverpackungen von Elektrogeräten auf?
ZitatOriginal geschrieben von TMausHB
Siehe auch hier: Klickklack!
Danke dafür.
Ich weiß nicht, ob es dem OP tatsächlich um Garantie oder nur um Gewährleistung oder FAG ging, doch dieser Artikel bezieht sich IMO nicht auf eine freiwillige Gewährleistung.
Ich behaupte immer noch (würde mich aber gern widerlegen lassen!), dass die OVP bei Garantieleistungen durchaus verlangt werden kann.
Re: Bewahrt Ihr Originalverpackungen von Elektrogeräten auf?
ZitatOriginal geschrieben von TMausHB
Eine Pflicht, die Originalverpackungen aufzubewahren, gibts ja nicht, also Garantieansprüchen usw. bleiben ja vom Vorhandensein oder eben Nichtvorhandensein der OVP unberührt...Tobias
Quelle? AFAIK sind Garantieleistungen (nicht zu verwechseln mit Gewährleistung) freiwillig. Und da kann drinne stehen, dass im Garantiefall die OVP zu Pferd mit lustigem Hut beim Kundendienst präsentiert werden muss. Lasse mich aber gern berichtigen.
Habe die eMail ebenfalls erhalten.
Zusätzlich auf meine nüchterne Beschwerde gab es eine Mail, in der zugesagt wurde, "die Homepage zukünftig den Realitäten entsprechend anzupassen" und eine weitere, in welcher eingeräumt wurde, dass eine "unvorhergesehene Situation" (=Fehler) eingetreten sei.
Verhältnismäßig ehrlich, aber ohne ein W810i bleibt ein sehr schaler Nachgeschmack: Für einen der Netzbetreiber in Deutschland insgesamt eine überaus peinliche Aktion.
Danke für Deine Antwort. Ich hatte bisher ohne mir groß Gedanken zu machen um die Auszahlung des Guthabens gebeten. Nun werde ich explizit das Wort "Kündigung" benutzen und auf die Unrechtmäßigkeit der Forderung hinweisen.
Es geht übrigens um kein allzu großes Vermögen. Ich werde berichten, wie die Sache ausgegangen ist.
Hallo zusammen,
ich versuche, mir das Guthaben einer deaktivierten Prepaid-SIM (T-D1 Netz) auszahlen zu lassen. Der Provider (Alphatel) hat nun mitgeteilt, dass zusätzlich zu SIM und Ausweiskopie (beide bereits eingegangen) noch "eine Kopie des von mir unterschriebenen Prepaid-Mobilfunkauftrages" benötigt wird.
Ist das rechtens oder Schikane? Ich bezweifle, dass der hier noch auftaucht. Nach Suche im Forum und Querlesen dieses Threads scheint mir Alphatels Vorgehensweise zumindest unkonventionell. Andere Netzbetreiber/Provider geben sich ja offenbar mit SIM und Ausweiskopie zufrieden.
Was tun? Gibt's Tipps?
Vielen Dank an die Community für diesen Tipp!
In FL und KI gibt es noch ausreichend Geräte aus der Aktion. FL hatte vor dem Shop entsprechende Werbung ausgestellt (CeBit Angebote), KI war/tat völlig ahnungslos, man wollte mir aber leider nix mehr herausrücken. Bin wohl zu guter Kunde.
So long...