denke das der Vertrag noch läuft, nur Telogic seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Hier gilt es im Falle von Schadensersatz zu prüfen, ob dies schuldhaft passiert oder nicht.
Beiträge von radarfalle
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SMS kam eben bei mir. Habe auch bestellt. :top:
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Somit bin ich froh, dass ich noch portiert habe und sich somit der Schaden (25€ IPZ) durch das Startguthaben beim neuen Anbieter kompensiert worden ist. Hoffe das Telogic noch ordentlich eins drauf bekommt, weil sie die Auszahlung von Restguthaben über Wochen nicht durchgeführt haben.
Schlussfolgerung: Halte niemals deutlich mehr als 25€ Guthaben bei einem Anbieter vor.
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Ganz schön unverschämt was O2 hier schreibt!
Bei mir verschlechtert sich alles (bisher alter Genion mit Gutschrift auf Grundpreis):
kein 10/10 Takt
keine Home- und City Zone mit DEUTLICH billigeren Gesprächen z.B. 3 Cent vs. 15 Cent und erheblich billigere Auslandstarife
keine kostenlose Rufumleitung im O2 Netz
SMS deutlich teurer
Grundpreis neu 5€ statt 0€:flop:
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Das war ja irgendwie klar. Vermutlich haben bis jetzt sehr viele schon portiert und der Strom der 25€ Zahlungen ist versiegt. Nun kann man wieder in die Insolvenz gehen. Schon komisch.
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Hier sind noch ein paar Infos zu der 24/7 Bewegungsprofilerstellung von Telefonica:
Finde das schon sehr frech und Datenschutzrechtlich bedenklich, dass hiermit Geld gemacht werden soll.
Zitat:
"By being able to measure real behaviour, in near real-time, 24/7, 365 days a year, we can show the actual impact on society, therefore enabling businesses and local government to make better decisions.We have 309 million customers across the world (looked after by 285,000 employees) giving us real data on an incredibly large sample of our society".
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Gibt es denn mittlerweile Erfolgsmeldungen von Kunden, die versucht haben hier eine Dauergutschrift von 5€ zu bekommen, um die 5€ Mehrpreis für die FN Nummer auszugleichen? Oder sonstige Goodies?
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Zitat
Original geschrieben von cithrix
Denk dran, dass die eine Kopie deines Personalausweises haben wollen, sonst gibt EM deine Nummer nicht frei.
Kopien von Personalausweisen erstellen ist unzulässig und illegal!
Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Personalausweis_(Deutschland)"Kopierverbot [Bearbeiten]
In vielen Fällen wird im Privatbereich von Institutionen eine Fotokopie des Personalausweises zur Überprüfung der Identität verlangt (beispielsweise für eine Schufa-Auskunft). Dies stellt im Vergleich zu anderen Verfahren (beispielsweise Postident oder persönlichem Erscheinen) ein einfaches, weit verbreitetes Verfahren dar (wenn auch einer nicht beglaubigten Fotokopie letztlich wenig Beweiskraft zukommt).
Die Bundesrepublik Deutschland behält sich vor, auch das Anfertigen von Kopien zu reglementieren. In § 14 PAuswG findet sich dazu eine klarstellende Regelung:
„Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus dem Ausweis oder mithilfe des Ausweises darf ausschließlich erfolgen durch
zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden nach Maßgabe der §§ 15 bis 17,
öffentliche Stellen und nichtöffentliche Stellen nach Maßgabe der §§ 18 bis 20.“
Diese Vorschriften umfassen Grenzkontrollen, Fahndung, Strafverfolgung und -vollstreckung (§ 15), Verknüpfungsverbot (§ 16) sowie Identitätsfeststellung und Echtheitsprüfung (§ 17), die §§ 18 und 19 betreffen den elektronischen Identitätsnachweis (eID). § 20 gibt dem Inhaber das Recht, seinen Ausweis bei öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen zur Legitimation einzusetzen und beschränkt den automatisierten Abruf personenbezogener Daten bei elektronischer Nutzung.
In der amtlichen Begründung wird hierzu ausgeführt:[27]
„§ 14 stellt klar, dass die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus oder mithilfe des Ausweises künftig nur über die dafür vorgesehenen Wege erfolgen darf. Dies sind für nichtöffentliche und öffentliche Stellen der elektronische Identitätsnachweis und für zur hoheitlichen Identitätsfeststellung berechtigte Behörden der Abruf der elektronisch gespeicherten Daten einschließlich der biometrischen Daten. Weitere Verfahren, so etwa über die opto-elektronische Erfassung (das Scannen) von Ausweisdaten oder den maschinenlesbaren Bereich sollen ausdrücklich ausgeschlossen werden. Die Begrifflichkeiten der Vorschrift knüpfen an die Legaldefinitionen in den §§ 2 und 3 BDSG an. Der Behördenbegriff ist in § 2 Abs. 2 legaldefiniert.“Damit wird eine generelle Erlaubnis zur Nutzung von Kopien im nicht-öffentlichen Bereich verneint."
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und über welchen Anbieter machen die es jetzt? Sipgate mit 01579?
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So ist es. Ein Schutzbrief kostet z.B. bei der HUK24 nur 6€ i.V.m. mit der KFZ Versicherung.
Habe gelesen, das die Mercedes Bank etwa 300.000 VISA Karten herausgegeben hat. Bin mal gespannt wie viele Leute bereit sind jetzt 29€ zu zahlen, zumal es selbst bei den Hausbanken oft deutlich günstigere Angebote gibt. Die Versicherungen sind selbst bei der "Gold" Karte nichts wert. Wer braucht schon eine Mietwagen Vollkasko mit 500€ SB. So eine Versicherung wäre gerade für Schäden unter 500€ sinnvoll, da z.B. in Spanien bei den Vollkasko Versicherungen meistens Glas, Reifen und Unterboden nicht versichert sind und nur gegen Aufpreis von 5-10€ pro Tag versichert wird.