Beiträge von Jimmythebob

    Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Darauf kommt es doch nicht an. Entscheidend ist der Wille der Vertragsparteien, wie viele Wochen Urlaub der vereinbarte, in Werktagen bezifferte Urlaub entsprechen soll.


    Warum das? Das BUrlG spricht auch nicht von Wochen, sondern von der Anzahl an "Werktagen".

    Da aber auch Sonntags gearbeitet wird, sehe ich die Vereinbarung von "Werktagen" nicht so eindeutig. Der Sonntag ist nämlich niemals ein Werktag, auch nicht wenn an diesem Tag gearbeitet wird. Also kann sich der AN nach dieser Auslegung nie eine Woche frei nehmen. Das kann jedoch nicht gewollt sein. Also müssen Werktage als Arbeitstage verstanden werden. ;)

    Das finde ich auch seltsam. Wenn vereinbart ist, dass der AN 5 Tage/ Woche arbeitet, kann es nicht richtig sein, dass er 6 "Werktage" Urlaub nehmen muss. Nach dieser Lesart könnte der AN z.B. niemals an einem Sonntag frei nehmen, weil Sonntage keine Werktage sind und sich sein Urlaubsanspruch eben nur auf "Werktage" bezieht. Der Urlaubsanspruch muss m.E. so auszulegen sein, dass er sich pauschal auf "Arbeitstage" bezieht, auch wenn von "Werktagen" die Rede ist. Alles andere macht keinen Sinn.


    Smartshopper: Doch, vorliegend ist das so. Der Feiertag vermindert nicht die wöchentliche Arbietszeit, das hat Phonefux unter Verweis auf den Kommentar doch dargelegt. Etwas anderes gilt nur, wenn aus dem Schichtplan hervorgeht, dass der AN an dem Feiertag eingeteilt war.

    Zitat

    Original geschrieben von CK-187
    Kann u.U. auch daran liegen das erst morgen entschieden wird ob das gemacht wird oder nicht ;)


    Die Planungen sind aber seit dem Wochenende bekannt, die Zustimmung des Parlaments wird sicher kommen. Wenn nicht, gehen die Banken eben pleite, was das Geld nicht nur zu 6%, sondern zu 100% vernichtet.Wenn die Leute in Panik verfallen würden, dann also bereits heute und nicht erst morgen.

    Von "gerne" sprach doch niemand. Aber 6% sind jetzt auch nicht der Untergang des Abendlandes und der Grund für drohende Armut. Die Börsen und Bankkunden sehen das wohl genauso, große Kursverluste und Panik bleiben jedenfalls bislang aus. Beantworte doch bitte noch die Frage, wann es in den letzten 100 Jahren in Europa solch eine Beteiligung von Bankkunden an Verlusten gegeben hat.

    Das hilft doch schonmal weiter und von "Stegreif" hat ja niemand gesprochen. ;)


    Das Ergebnis, dass der AN schlechter gestellt ist als ein vergleichbarer AN mit einer Arbeitsverpflichtung von Montag bis Freitag, stammt das von dir, oder steht das auch im Kommentar? Hast du vielleicht mal eine Fußnote? Ist diese Schlechterstellung dann von der Rspr. abgesegnet oder muss sie irgendwie ausgeglichen werden? Mehr Urlaubstage als der gesetzliche Mindesturlaub dürfte ja so gut wie jeder AN in Deutschland haben, das kann also kein echter Ausgleich sein.
    Wenn das tatsächlich so ist, kann man Arbeitgebern ja nur raten eine wöchentliche Arbeitszeit von 5 Werktagen a 8 Stunden zu vereinbaren. Fällt dann z.B. ein Dienstag auf einen Feiertag, muss der AN eben am Samstag ran. Das kann es doch irgendwie nicht sein und ist m.E. eine Umgehung von § 2 Abs. 1 EntgFG, der ja Weiterzahlung des Lohns an einem Feiertag vorsieht.