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Original geschrieben von thomasGr
Quark, sowas kam im letzten Jahrhundert viele Male vor. Nur obrigkeitshörige, staatsgläubige Naivlinge sind durch die Aktion jetzt überrascht.
Wo denn?
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Original geschrieben von thomasGr
Und die Hartgeld-Leser (wo genau diese Vorgehensweise seit Jahren angekündigt wurde) wurden ja immer als Verschwörungstheoretiker gebrandmarkt.
Nach diesen "Experten" hätten wir ja schon vor 5 Jahren die DM wiederhaben müssen. Irgendwann findet halt auch mal ein blindes Huhn ein Korn.
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Wohin willst du dein Geld denn bringen? Vor 10 Jahren hätte niemand gedacht, dass so etwas in Europa drohen könnte, warum sollte es also in den USA, Schweiz oder sonstwo sicherer sein? Im Übrigen ist es ja nicht so, als dass 6% die Leute jetzt so sehr treffen, als dass sie von heute auf morgen vor dem Nichts stünden. Ich gehe daher nicht davon aus, dass sich ab heute in Europa Panik und ein Bank-Run ausbreiten wird.
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Original geschrieben von thomasGr
Enteignung: "Als Enteignung bezeichnet man juristisch den Entzug des Eigentums an einer unbeweglichen oder beweglichen Sache durch den Staat, im Rahmen der Gesetze und gegen eine Entschädigung." (Quelle wikipedia).
=> Entzug eines Teils des Bankguthabens = Enteignung
Welche Entschädigung bekommen denn die Bankkunden?
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Ein Anwalt wird dir aber klipp und klar sagen können, ob du einen Urlaubsanspruch hast oder nicht. Das Problem ist sicher nicht so exotisch, als dass es da keine Urteile oder entsprechende Literaturmeinungen zu geben wird. Außerdem wird er deinen Chef sicher nicht verklagen, wenn du das nicht willst, keine Angst.
Ich kenne mich mit Arbeitsrecht nicht aus, sorry.
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Warum lässt du dich nicht einfach mal von einem Anwalt beraten?
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Original geschrieben von Timba69
Äh unabsichtlich? Das bezieht sich doch ganz klar auf Frage der Verursachung des MB, da solltest du 474936483976 Einträge in deiner "Literatur" finden?
Wie kann denn ein MB "unabsichtlich verursacht" werden? Im Übrigen ist "Absicht" ein Begriff aus dem Strafrecht, wo man bei manchen Tatbeständen die verschiedenen Vorsatzformen (vom Eventualvorsatz bis eben zur Absicht) unterscheiden muss. Im Zivilrecht wird dieser Begriff im Grunde nicht verwendet, weil es auf die verschiedenen Vorsatzformen nicht ankommt.
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Original geschrieben von Timba69
Scheinbar ist dir das, wie dem TE, nicht klar. Einen MB losschicken bedeutet nicht: Huh, jetzt wird die Partei gegenüber aber zucken und das machen, was ich sage.
Ganz im Gegenteil. Und immer dann, wenn eine Reaktion von der Gegenseite kommt, mit Ausnahme der Anerkennung und Zahlung, wird es teuer(er).
Wenn die Gegenseite also auf dem Widerspruchsformular "Anspruch besteht nicht" ankreuzt wird es teuer? Wie kommst du denn darauf? Nenne mir doch mal die Anspruchsgrundlage für einen angeblichen Anspruch in diesem Fall. So ein Blödsinn. Rechtsanwaltskosten (nur die können ja gemeint sein) sind nur ein erstattbarer Schaden, wenn die Inanspruchnahme "erforderlich und zweckmäßig" war. Das kannst du in jedem Palandt unter § 249 BGB nachlesen, falls du es vergessen haben solltest. Dort wirst du auch finden, dass dies in einfach gelagerten Fällen (und das Kreuzchen machen im entsprechenden Feld wird ein solcher sein) nur der Fall ist, wenn der Geschädigte "geschäftlich ungewandt" ist. Wie wir aber alle von dir wissen, sind bei VF ja viele "Justiziare eingepreist", so dass man wohl kaum von einer solchen Ungewandtheit sprechen kann, oder?
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Original geschrieben von Timba69
So einfach ist das. Da brauchst auch nicht zu schreiben, das es dir "zu krude" ist; Praxiserfahrung, ganz einfach und das soll der TE auch verstehen.
Welche Praxis soll das sein? In Deutschland sicher nicht.
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Original geschrieben von Timba69
Halte mich aber mit weiteren Tipps zurück.
Ich denke auch, besser ist das. 
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Original geschrieben von Timba69
Bist du wirklich der Meinung, ein MB erschreckt jemand, der der Meinung ist, im Recht zu sein?
Oder gar eine Firma, wo Anwälte eingepreist sind? Nicht dein Ernst.
Jemand, der meint im Recht zu sein, wird auch nicht durch eine Klage erschreckt. Insofern verstehe ich deinen Einwand nicht. Da ändern auch die eingepreisten (?) Anwälte nichts dran.
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Absolut. Mit doluc directus 1. Grades würde ich sagen. Das wird also ganz schön teuer. 
Timba: Die Beantragung eines MB ist grundsätzlich die schnellste und günstigste Möglichkeit, um einen Anspruch durchzusetzen. Da ändern auch deine ganzen "hätte, wäre, wenn" nichts.
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Ich wage sogar zu behaupten, dass der TE bei der Beantragung des MB vorsätztlich und somit mit der höchsten Form des Verschuldens gehandelt hat. Und jetzt? 
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Original geschrieben von Timba69
Deswegen sagte ich ja, ohne zusätzliche Informationen kann man dazu nix sagen.
Nö, das sagst du nicht. Du sagtest:
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Original geschrieben von Timba69
Vor allem, weil VF definitiv widersprechen wird.
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Original geschrieben von Timba69
Oder es wird festgestellt, das der TE schuldhaft bei der Beantragung des MB/VB gehandelt hat. Und dann? Wird es teuer.
Quatsch. Die Kosten bleiben gleich, egal ob der Anspruch "schuldhaft" falsch behauptet wurde oder nicht.