Es gilt der allgemeine Gerichtsstand des § 17 ZPO, also der Sitz von VF.
Beiträge von Jimmythebob
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Original geschrieben von CK-187
Das Problem wurde ja schon vor längerer Zeit erkannt und es wurde versucht was dagegen zu unternehmen. Ist fehl geschlagen und sitzt jetzt (ob leider oder zum glück bleibt jedem selbst überlassen) im Rollstuhl
Spielst du auf das Attentat gegen Schäuble an? :confused: -
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Original geschrieben von A1234
Also dass dieses Callcenter ins Ausland ausgelagert wird ist sehr unwahrscheinlich, da die örtliche Nähe gegeben sein muss
Dieses Argument überzeugt bei einem Callcenter zumindest auf den ersten Blick nicht.
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Original geschrieben von thomasGr
Eine risikolose Anlage kann nicht derart im Zins divergieren.
Nein? Wieso bekomme ich dann bei einem handelsüblichen Sparbuch 0,5% Zinsen und auf einem Tagesgeldkonto (bis vor kurzem) 3,5%? Warum wird das Guthaben auf meinem Girokonto nicht verzinst? Der Zins bestimmt sich eben nicht (nur) danach, wie hoch das Verlustrisiko ist. Die Wirklichkeit ist etwas komplexer. -
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Original geschrieben von AngelEye
Die das Rückwirkungsverbot beinhaltende Rechtsstaatlichkeit ist inzwischen genauso kodifiziert und deshalb geltendes Gesetzesrecht. Der Vertrauenstatbestand besteht nicht darin, dass sich die Politik nicht ändert, sondern dass die Politik an die (einst selbst gesetzten) Grenzen des Rechts achtet.
Nochmal: welche Rückwirkung? -
Richtig. Wofür dann die Liste? :confused:
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Außerdem richtet sich die Einordnung der Zwangsabgabe in "Enteignung" oder "Steuer" nicht nach deutschem Recht. Die genannten Merkmale spielen also überhaupt keine Rolle.
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Und was hat das mit dem Internet zu tun? Oder meinst du mit Notfall, dass zunächst ein Notfall der beschriebenen Art eintritt (z.B. akute Vergiftung) und dann zusätzlich zu allem Überfluss das Internet ausfällt, so dass du die Nr. der Giftnotzentrale nicht googlen kannst? Also quasi 2 unwahrscheinliche "Notfälle" auf einmal?
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Original geschrieben von Action Andy
Was macht man, wenn der Anbieter einfach nicht auszahlt und sich tod stellt?
Wirksam in Verzug setzen und dann Mahnbescheid beantragen oder klagen. Manchmal hilt auch ein weiteres Forderungsschreiben von einem Anwalt. Aber mehr Möglichkeiten bleiben da nicht. -
Re: Die wichtigsten Informationen für den Notfall
ZitatOriginal geschrieben von Ness
Gibt es vielleicht ein nützliches "urbanes Survival-Buch"?Das gibt es: http://www.amazon.de/Ich-bin-d…TF8&qid=1363682810&sr=1-1