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Was denn jetzt? Behinderung oder Tötung? 
Nochmal, es ist möglich, dass jemand, der einen anderen Menschen auf den Kopf tritt, diesen jedoch nur verletzen aber keinesfalls töten möchte. Für einen Tötungsvorsatz braucht man daher noch andere Indizien (z.B. die Art des Schuhwerks, die Wucht des Trittes, die Häufigkeit u.v.m.). Das sehe nicht nur ich so, sondern auch die Rechtssprechung und die juristische Literatur. Alles andere wäre m.E. auch lebensfremd. Wir haben in Deutschland eben (zum Glück) kein Tatstrafrecht (Diebstahl = Hand ab), sondern ein Schuldstrafrecht (erfolgt der Diebstahl, weil ich sonst verhungert wäre = Hand dran). Die persönliche Schuld muss also immer ermittelt werden.
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Das ist doch vollkommen egal. Du unterstellst, dass jeder Tritt gegen den Kopf in Tötungsabsicht erfolgt. Diese Unterstellung halte ich für lebensfremd.
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Verstehe nicht, was daran absurd sein soll. Könntest du dein Argument etwas verdeutlichen?
Es ist durchaus vorstellbar, dass A den B leicht ins Gesicht tritt und nur vorhat, ihn zu verletzen, aber nicht zu töten. Das sollte doch einleuchtend sein, oder?
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Das kann man so pauschal nicht sagen. Ich kann jemanden auch leicht treten um ihn zwar zu verletzen aber nicht zu töten.
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Find ich nicht. Es gibt auch vertragliche Rücksichtnahmepflichten. Dazu gehört es eben auch, dem Vermieter im zumutbaren Rahmen zu ermöglichen, die Mietsache ohne Probleme unmittelbar nach Ablauf der Mietzeit weiterzuvermieten. Dazu sind Wohnungsbesichtigungen eben nötig.
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Das ist natürlich richtig. Meine Ausführungen bezogen sich auf die objektiven Tatbestandsmerkmale (Tritte ins Gesicht). Von einem gemeinsamen Tatentschluss gehe ich jetzt mal aus, sonst hätten wir ja gar keine Mittäterschaft. Mir kam es darauf an darauf hinzuweisen, dass es bei einer "gemeinschaftlichen" Begehung (Zitat: wrywindfall), also Mittäterschaft, egal ist, wer den einzelnen Tatbeitrag konkret leistet. Dieser wird zugerechnet.
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Zitat
Original geschrieben von wrywindfall
Hier haben mehrere Täter im Rausch gemeinschaftlich jemanden schwer verletzt, der an den Folgen verstorben ist. Die einzelnen Anteile werden schwer nachweisbar sein, also wird es nur geringe Strafmaße geben.
Das empfinde ich auch als unbefriedigend, aber so ist nun mal unser Strafrecht, oder es muss geändert werden.
Das ist so nicht ganz richtig. Bei gemeinschaftlicher Tatbegehung sind die Handlungen eines Täters (z.B. Tritt gegen den Kopf) den Mittätern zuzurechnen (§ 25 Abs. 2 StGB). Es reicht also nachzuweisen, dass ein solcher Tritt geschehen ist. Von wem genau aus der Gruppe er verübt wurde, ist hingegen irrelevant.
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Zitat
Original geschrieben von Nokia6233
Wenn ich genau weiß, ich werde für den Rest meines Lebens hinter Gittern gesperrt, sobald ich jemanden umbringe, dann würde ich mir solch eine Tat wohl ganz genau überlegen und es ggf. bei einer Ohrfeige belassen. Aber schon alleine aus dem Hintergrund, dass die Leute ohne nachzudenken einfach handeln spricht doch schon Bände.
Genau das ist eben nicht der Fall, wie z.B. das Beispiel USA zeigt. Trotz drohender Todesstrafe ist die Mordrate nicht niedriger als in Europa.
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Du wirfst hier so viel durcheinander, langsam wird es zu müßig. Parteibehauptungen haben nichts mit Sachverständigen oder Inaugenscheinname zu tun, das ist eine Sache der Beweisaufnahme. Der Richter muss sich i.R.v. § 286 ZPO selbstverständlich an die rechtlichen Beweisregeln halten und kann nicht nach Gutsherrenart und Bauchgefühl entscheiden, wie du es hier offensichtlich machst. Und was haben die Stichworte haftungsausfüllende und haftungsbegründende Kausalität hiermit zu tun? Merkst du nicht, dass du dich langsam lächerlich machst? Und den letzten Absatz hast du auch irgendwo abgeschrieben, gell 
edit: Wusste ich doch, dass das hier nicht nach dir klingt:
Zitat
Original geschrieben von Timba69
Der Beweis gilt nur dann als vollständig erbracht, wenn die in Rede stehende beweisführende Partei den Richter von der Richtigkeit der in Rede stehenden strittigen Tatsachenbehauptung überzeugen kann. Das Regelmaß des Beweises ist dabei immer (Grundsatz!) die persönliche Überzeugung des Richters im vollen Maße.
Eine Wahrscheinlichkeit (in welchen Umfange auch immer) reicht hier nicht aus.
Man beachte die (natürlich rein zufällige) Übereinstimmung mit dem Wikipedia-Artikel zum Thema "Beweis", nachdem lediglich ein paar Wörter umformuliert wurden:
Zitat
Original geschrieben von Wikipedia
Ein Beweis ist erbracht, wenn der Beweisführer den Richter von der Richtigkeit der strittigen Tatsachenbehauptung überzeugt. Das Regelbeweismaß ist dabei die volle persönliche Überzeugung des Richters. Lediglich eine überwiegende Wahrscheinlichkeit würde hierfür prinzipiell nicht ausreichen.
http://de.wikipedia.org/wiki/B…ttel_nach_deutschem_Recht

PS: Ich denke damit ist endgültig alles gesagt zum Thema. Ich werde in diesem Thread nicht mehr mit dir diskutieren. Entspannten Sonntag noch.
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Was ein Quatsch. Informiere dich nochmal über die allgemeinen Beweisregeln, Parteibehauptungen und die Voraussetzungen der richterlichen Überzeugung (§ 286 ZPO).
Dass du außerdem die Email des Verkäufers als "Beweis" für deine Ansicht heranziehst, ist schon reichlich albern.
Zuletzt: Aus meinen Ausführungen spricht weniger Frust, als eher großes Unverständnis, warum immer wieder Leute mit juristischem Halbwissen in Foren die Pferde verrückt machen müssen. Da stichst du leider immer wieder hervor.