Oder nach Hamburg. Von Düsseldorf aus in 3 Stunden zu erreichen (wenn man schnell fährt
) und Karneval gibt's da auch nicht.
Beiträge von Jimmythebob
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Original geschrieben von caoz
ich habe viele Jahre ehrenamtlich gearbeitet, und zwar mit Kindern und Jugendlichen. Auch habe ich selber Gruppen gegründet, die ehrenamtlich tätig waren. Mir währe es nie in den Sinn gekommen, jemanden nach seinem polizeilichen Führungszeugnis zu fragen,
Das geht so lange gut, wie nichts passiert. Passiert doch etwas und es stellt sich heraus, dass du als Organisator vorbestrafte Pädophile in deiner Kindergruppe hast arbeiten lassen, fragt sich der Rest der Welt, warum du dir nicht wenigstens hast das Führungszeugnis zeigen lassen. Und zwar zu Recht. -
Richtig, "je nachdem". Ohne genaue Kenntnis hier einen Vertragsschluss zu verneinen, ist da ziemlich gewagt.
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Wenn ich als Hort Meier Sachen bestelle und sie mir ins Büro liefern lasse, muss das Gegenüber also ein Vollidiot sein, wenn er davon ausgeht, dass ich als Privatperson handele? :confused:
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Wie will man hier ohne Kenntnisse der Umstände feststellen, dass kein Vertrag zwischen Mitarbeiter und Lieferanten zustande gekomme ist? Dies richtet sich schließlich immer nach dem objektiven Empfängerhorizont, ein subjektives Wollen des Mitarbeiter ist da völlig unbeachtlich.
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Original geschrieben von Felsen2000
2. Sondern es ging darum, dass ein schlechter Mensch - und sei es auch ein Verbrecher- kein ANSPRUCH auf ehrenamtliche Hilfe oder ähnliches hätte. Und dieses Argument ist leider mit dem GG nicht in Übereinstimmung zu bringen. Selbstverständlich hat JEDER (auch Verbrecher) bei uns zunächst einen prinzipiellen Anspruch auf soziale Leistungen.
Sozialleistungen und ehrenamtliche Hilfe sind aber etwas völlig unterschiedliches. Natürlich hat auch ein Verbrecher Anspruch auf Sozialleistungen, Anspruch auf ehrenamtliche Hilfe durch Vereine, etc. hat er aber nicht.
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Hab ich jetzt ein Sonderkündigungsrecht?

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Zitat
Original geschrieben von stanglwirt
Und wenn man die Firma "H.K.L.M. GmbH" verklagen will, muss man diese erstmal in Verzug gesetzt haben. Wenn alles an H.K.L.M. Friseur geschickt worden ist (Rechnung, Mahnungen), würde ich mal nicht davon ausgehen, dass sich die Firma in Verzug befindet.
Man kann verklagen, wen man will. Ob jemand vorher in Verzug war oder nicht, spielt nur für der Kostenentscheidung eine Rolle.
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Zitat
Original geschrieben von Timba69
Sofort Widerspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegen, ansonsten ist die Forderung tituliert und kann nur noch in Ausnahmefällen (Arglist) angefechtet werden.
"Arglist" bedeutet "Vorsatz". Was sollte denn hier bei Vorsatz angefechtet (sic!) werden?Im Übrigen gibt es natürlich auch gegen rechtskräftige Titel Rechtsbehelfe, z.B. die Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO).
ZitatOriginal geschrieben von Timba69
Allerdings ist der Mahnbescheid rechtskräftig zugestellt worden, da ja scheinbar nicht widersprochen wurde.
Ob der MB "rechtskräftig", der Jurist sagt hier "wirksam" zugestellt wurde, hat absolut gar nichts damit zu tun, ob dagegen Widerspruch eingelegt wurde.ZitatOriginal geschrieben von Timba69
Da sollte der Mitarbeiter sich gefasst machen, einem möglichen Anfangsverdacht in einer bestimmten Richtung zu unterliegen.....wenn der Vorgesetzte das nicht lustig findet und das Vertrauensverhältnis erschüttert ist.
Was deutest du denn hier an? Ist es strafbar Sachen zu bestellen und als Adresse die Firmenanschrift anzugeben? Das wäre mir neu. :confused: -
Jetzt, wo der Vollstreckungsbescheid in der Welt ist, ist das Kind eh schon in den Brunnen gefallen. Warum hat der Mitarbeiter denn nicht viel früher reagiert? Ich würde schleunigst die 200 € zahlen, sonst steht nämlich bald der Gerichtsvollzieher vor der Tür. Das ist nicht nur unangenehm, sondern macht die Sache noch teurer!