ZitatOriginal geschrieben von Hackman99
Ich habe letztens einen Vertrag unterschrieben, wo keine monatliche Gebühren standen. Auch keine AGB's vom Netzbetreiber. Ein Blatt mit Tarifname + meine Daten + Datum + Unterschrift.
Das Blatt war von Vodafone bzw war für Vodafone.
Aber gilt diese "einseitige Vertragsanfrage" (ist es ja doch, oder?) nicht so, dass wenn ich dann später den Vertrag mit SIM's und alles andere erhalte, ich innerhalb der Wiederrufsfrist reagieren muss, wenn was nicht korrekt ist?
Wenn ich nicht innerhalb dieser gemeckert habe, habe ich den Vertrag akzeptiert.
Ist das nicht so?
Die Vertragskonditionen können sich auch aus einem Preisverzeichnis ergeben, dass durch Bezug in dem unterschriebenen Formular Vertragsbestandteil wird. Unterzeichnest du also ein Formular, auf dem steht, dass du einen "Vodafone Red" abschließt, so gelten die Konditionen des Vodafone Red".
VF muss sich während der gesamten Vertragslaufzeit an die vereinbarten Konditionen, z.B. "Vodafone Red" halten und nicht nur während der Widerrufsfrist. Nur diese Konditionen hast du akzeptiert. Möchte VF mehr, müssen sie beweisen, dass du diesem"Mehr" auch zugestimmt hast, wobei bloßem Schweigen i.d.R. kein Erklärungswert zukommt.
edit: bei deinem Riesterbeispiel ist es ja genau andersrum. Hier möchte der Kunde etwas von der Versicherung, nämlich die Zahlung der 10000€. Nun muss also der Kunde beweisen, dass mit der Versicherung ein Vertrag zu den vom Kunden behaupteten Konditionen zustande gekommen ist. Gelingt ihm das, hat er einen Anspruch gegen die Versicherung.