Beiträge von Jimmythebob

    @ Bielefelder: Mit deiner Meinung, dass Art. 5 jedermann ein Recht gibt, sich kostenlos (oder zumindest im Rahmen seiner individuellen finanziellen Möglichkeiten) aus beliebigen Quellen zu unterrichten, stehst du ziemlich alleine da.


    Das Recht sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu informieren, ist in allererster Linie ein Abwehrrecht gegen den Staat. Dieser darf das "sich-informieren-dürfen" des Konsumenten nicht verhindern. Also nicht durch rechtlich angeordnete oder faktisch verhängte staatliche Abschneidung, Behinderung, Lenkung, Registrierung o.ä.


    Selbstverständlich verpflichtet Art. 5 den Staat nicht, seine eigenen Steuern, Gebühren, etc. so zu gestalten, dass Abonnement-Gebühren der freien Wirtschaft von jedermann gezahlt werden können. Das ist wegen des vielfältigen Angebots an kostenpflichtigen Informationsquellen ja auch gar nicht möglich.


    Wer kein Geld hat ist von der GEZ-Gebühr befreit und kann so kostenlos den öffentlichen Rundfunk "konsumieren". Wer, wie in deinem Beispiel, kein Geld hat um beides zu bezahlen, kann eine der vielen öffentlichen Bibliotheken besuchen und dort ebenfalls kostenlos alle möglichen Zeitungen lesen.

    Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Du hast mich falsch verstanden. Ich meine ja gar nicht, dass der volle Beitrag fällig werden sollte. Gefordert wird aber ja, dass sie weiterhin vollständig befreit sein sollten ("Taube und Blinde werden zur Kasse gebeten...").


    Ach so, ich hatte deinen Beitrag so verstanden, dass es künftig keine Unterscheidung gegen sollte, da Behinderte ja "vollständig am Leben teilnehmen". Das der Behindertenbeauftragte nicht möchte, dass sein Klientel künftig Gebühren zahlt ist doch klar, würde er etwas anderes Fordern, hätte er seinen Job missverstanden. Der ADAC wird sich ja auch nie für eine PKW-Maut einsetzen, auch wenn es dafür durchaus gute Gründe gäbe.


    @Bielfelder: deine "Argumente" hier sind echt zu köstlich. :D

    Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Wer taubstumm ist, wird mit Untertiteln fernsehen und gerade bei den öffentlich-rechtlichen sind mittlerweile die meisten Sendungen untertitelt, Tendenz steigend. Warum sollten sie jetzt nicht dafür zahlen?


    Du sagst es doch selber, "die meisten" Sendungen sind untertitelt, aber eben nicht alle. Da dieses Angebot in der Vergangenheit ausgebaut wurde, wurde die generelle Beitragsbefreiung zu Gunsten eines ermäßigten Satzes aufgehoben. Wenn in Zukunft alle Sendungen barrierefrei gesendet werden, wird sicher bei der nächsten Reform auch von Sehbehinderten der volle Beitrag zu zahlen sein.

    Zitat

    Original geschrieben von Bielefelder
    Ich schicke dann also einen Verrechnungsscheck. da muß ich mir aber erst Schecks von meiner Sparkasse holen. Überweisen werde ich nicht und eine Einzugsermäßigung bekommt der Drecksladen auch keine :mad:


    Diese kleine Querulantenlösung wird auch nicht funktionieren, da das Übersenden eines Schecks keine Erfüllung im Sinne von § 362 BGB darstellt. Das Anbieten eines Schecks ist vielmehr eine Zahlung erfüllungshalber (§ 364 Abs. 2 BGB), was bedeutet, dass Erfüllung nur dann eintritt, wenn der Gläubiger diese Leistung akzeptiert und den Scheck einlöst. Tut die GEZ das nicht, bist du deiner Zahlungspflicht nicht nachgekommen mit den üblichen Folgen.