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Re: Re: Re: Re: Hausbesuche
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Original geschrieben von Arminius
Die Menschen sollen im Sinne der politischen und wirtschaftlichen Eliten "gebildet" werden. Und das machen die GEZ-Anstalten ganz hervorragend, muss man neidlos anerkennen.
Genau, das erkennt man z.B. darin, dass es auf den ÖR (im Gegensatz zu RTL, VOX & Co.) nie kritischen Journalismus bzgl. der politischen und wirtschaftlichen Eliten gibt, gell? 
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Selbst das wäre bei einem Unternehmer unbeachtlich. Das Widerrufsrecht kann nicht ausgeschlossen werden.
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Wenn er es nicht annimmt, befindet er sich in Annahmeverzug. Das hat für dich die gleiche rechtliche Wirkung, als wenn er es angenommen hätte.
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Original geschrieben von Nokia6233
Wenn dann musst du schon aufführen, was genau daran verfassungswidrig ist.
Selbst das wird nichts bringen. Ein Gesetz ist so lange verfassungsmäßig, bis das BVerfG es verfassungswidrig erklärt.
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Original geschrieben von Nokiahandyfan
Wer ist denn für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten zuständig?
§§ 35 ff. OWiG.
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Das Widerrufsrecht besteht auch bei defekter Ware.
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Nein, die Klausel ist unwirksam, da sie im Ergebis eine starre Frist enthält ("auf jeden Fall renovieren bei Auszug"). Der Hinweis, dass es sich um eine ausgehandelte Individualvereinbarung handelt ist nur ein untauglicher Versuch, die Anwendung der AGB-Vorschriften (§§ 305 ff. BGB) zu umgehen.
PS: Es sei denn, die Klausel wurde wirklich erntlich zur Disposition gestellt, wovon ich jetzt mal nicht ausgehe, da sonst der TE nicht fragen würde.
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Original geschrieben von Buzzwords
Gibt es Klauseln hierzu?
Wenn nicht, heißt das: Du bist verpflichtet, die Wohnung zu streichen.
Eben nicht. Grundsätzlich ist der Vermieter dazu verpflichtet, die Wohnung während der Mietzeit im vertragsgemäßen Zustand zu erhalten (§ 535 Abs. 1 BGB). Insbesondere sind Abnutzungen durch den Gebrauch der Wohnung mit der Miete abgegolten (§ 538 BGB).
Soll von diesem gesetzlichen Grundsatz abgewichen werden, bedarf es dazu einer (wirksamen) Vereinbarung im Mietvertrag. Fehlt diese, bleibt es bei der gesetzlichen Vorgabe --> der Vermieter muss renovieren.
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Ja, warum sollte die Haftpflicht denn nicht zahlen? :confused:
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Deine dahingerotze Anfrage lässt aber auch wirklich keine ernste Antworten zu.