Du verstehst es nicht.
fluege.de hat mit einer Storno-Versicherung geworben. Dieses Recht ist jedoch allein genehmigten Versicherungen vorbehalten (§4 VAG). Das allein reicht schon aus, um das Geschäftsgebaren von Unister zu unterbinden. Dass auch andere Geschäftsmodelle angeblich Versicherungscharakter haben können, spielt daher für den vorliegenden Fall gar keine Rolle. Das VAG habe ich bereits erläutert, da du darauf nicht eingegangen bist gehe ich davon aus dass auch du von der grundsätzlichen Sinnhaftigkeit überzeugt bist. Dann muss man als Staat das VAG aber auch durchsetzen dürfen.
Dass nun die Versicherungssteuer zufällig den gleichen Steuersatz hat wie die Umsatzsteuer, ist aber auch schon die einzige Gemeinsamkeit. Beide haben, z.B. was die Absetzbarkeit angeht, ganz andere Voraussetzungen, es ist also noch nicht einmal gesagt, dass dem Staat kein Schaden entstanden ist.
Zudem: Nur weil ich eine Steuer zahle und dafür eine andere nicht, führt dies doch nicht dazu, dass ich kein Steuervergehen begehe. Sonst versauf ich meinen Gewinn als Unternehmer demnächst einfach und zahle statt der Einkommenssteuer einfach Branntweinsteuer. Kann sich ja dann keiner beschweren, oder? Seltsame Rechtsauffassung.
Was Wulff und die Vorgehensweise von Ermittlungsbehörden angeht, hier driftest du wieder völlig in Nebenkriegsschauplätze ab. Daher nur so viel: Zu behaupten Wullf ist nur wegen angeblich nicht gezahlter 400€ zurückgetreten und die Medien-und Ermittlungskampagne wäre viel tam-tam um nichts gewesen, ist absurd. Zur Gedächtnisauffrischung empfehle ich den Wikipedia Artikel zur Wulff-Affäre (http://de.wikipedia.org/wiki/Wulff-Aff%C3%A4re).
Und was deine Relativierung von Ermittlungsarbeiten angeht: ob diese gerechtfertigt waren oder nicht, entscheidet ausschließlich ein Gericht. Wenn du Statistiken darüber hast, dass die meisten Durchsuchungen rechtswidrig sind, lege sie offen. Bis dahin gehe ich davon aus, dass rechtswidrige Durchsuchungen (und damit sind auch Verstöße gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gemeint) die Ausnahme sind.