Beiträge von Jimmythebob

    Frank: du hast wirklich eine bemerkenswerte Tendenz, auf Argumente gar nicht erst einzugehen, bzw. wenn du merkst, dass deine Argumente im konkreten Einzelfall Mumpitz sind, sie einfach auf die (nicht nachprüfbare) Allgemeinheit zu beziehen. So kann man sich natürlich aus jeder Diskussion rauswurschteln.


    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Wenn ich bemängele, dass keine Statistiken existieren und Du daraus liest, ich hätte welche, möchte ich meine im vorhergehenden Beitrag geäußerte Bitte erweitern:


    1. Erst lesen,
    2. dann denken und
    3. erst danach schreiben.


    Oder 4.: Nicht mit Hätte-Wäre-ist-bestimmt-so jonglieren, wenn man seine Behauptungen in keiner Weise belegen kann.


    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Im übrigen läge mir nichts ferner, als eine fragwürdige Tatsachenbehauptung. Wenn ich mir allerdings die Wertung erlaube, dass ich das Maß der Rechtsunkenntnis in Polizeikreisen (völlig unabhängig von der causa Unister) für erschreckend halte, mag das so wohl nicht zu beanstanden sein.


    Du behauptest, dass es häufig so sei, dass sich von den"medial bekannt gewordenen Fällen [..] am Ende (wenn überhaupt) nur ein Bruchteil des Vorwurfs bestätigt." Das ist eine Tatsachenbehauptung (und keine Meinung!) für die du keine Belege hast.
    Deine Meinung über fehlende Rechtskenntnisse in Polizeikreisen ist dir hingegen unbenommen, allerdings hat diese im vorliegende Fall keine Bedeutung, da Durchsuchungen und Haftbeschlüsse richterlich angeordnet werden müssen. Die Polizei führt sie nur aus. Dann müsstest du also den Richtern fehlende Rechtskenntnis vorwerfen.

    Du verstehst es nicht.
    fluege.de hat mit einer Storno-Versicherung geworben. Dieses Recht ist jedoch allein genehmigten Versicherungen vorbehalten (§4 VAG). Das allein reicht schon aus, um das Geschäftsgebaren von Unister zu unterbinden. Dass auch andere Geschäftsmodelle angeblich Versicherungscharakter haben können, spielt daher für den vorliegenden Fall gar keine Rolle. Das VAG habe ich bereits erläutert, da du darauf nicht eingegangen bist gehe ich davon aus dass auch du von der grundsätzlichen Sinnhaftigkeit überzeugt bist. Dann muss man als Staat das VAG aber auch durchsetzen dürfen.


    Dass nun die Versicherungssteuer zufällig den gleichen Steuersatz hat wie die Umsatzsteuer, ist aber auch schon die einzige Gemeinsamkeit. Beide haben, z.B. was die Absetzbarkeit angeht, ganz andere Voraussetzungen, es ist also noch nicht einmal gesagt, dass dem Staat kein Schaden entstanden ist.
    Zudem: Nur weil ich eine Steuer zahle und dafür eine andere nicht, führt dies doch nicht dazu, dass ich kein Steuervergehen begehe. Sonst versauf ich meinen Gewinn als Unternehmer demnächst einfach und zahle statt der Einkommenssteuer einfach Branntweinsteuer. Kann sich ja dann keiner beschweren, oder? Seltsame Rechtsauffassung.


    Was Wulff und die Vorgehensweise von Ermittlungsbehörden angeht, hier driftest du wieder völlig in Nebenkriegsschauplätze ab. Daher nur so viel: Zu behaupten Wullf ist nur wegen angeblich nicht gezahlter 400€ zurückgetreten und die Medien-und Ermittlungskampagne wäre viel tam-tam um nichts gewesen, ist absurd. Zur Gedächtnisauffrischung empfehle ich den Wikipedia Artikel zur Wulff-Affäre (http://de.wikipedia.org/wiki/Wulff-Aff%C3%A4re).
    Und was deine Relativierung von Ermittlungsarbeiten angeht: ob diese gerechtfertigt waren oder nicht, entscheidet ausschließlich ein Gericht. Wenn du Statistiken darüber hast, dass die meisten Durchsuchungen rechtswidrig sind, lege sie offen. Bis dahin gehe ich davon aus, dass rechtswidrige Durchsuchungen (und damit sind auch Verstöße gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gemeint) die Ausnahme sind.

    Irgendwie rufen deine Postings immer den Wunsch nach Gegenspruch in mir auf. Ich kenne dich nicht persönlich und hoffe in Anbetracht der Adventszeit, dass du dies auch nicht persönlich nehmen wirst.


    Aber deine in der Großzahl arrogant-polemisch gefärbten Postings möchte ich einfach ungern stehen lassen.


    Du möchtest erfahren, was wirklich hinter den Maßnahmen gegen fluege.de steckt. Ich werde es dir gerne erklären, es ergibt sich aber eigentlich auch aus dem verlinkten Text:


    fluege.de hat u.a. gegen das Versicherungsaufsichtsgesetz verstoßen.


    Hintergrund ist, dass der Staat das Aufsichtsrecht über Versicherungen hat. Im Interesse der Versicherten soll nicht jedes Internet-Startup-Unternehmen auf die Idee kommen, munter Versicherungen anzubieten, die nicht abgesichert sind, deren finanzielle Situation völlig unklar ist und bei welchen das für den Versicherungsfall benötigte Vermögen im Insolvenzfall einfach weg ist. M.E. eine durchaus sinnvolle Maßnahme für den Versicherungssektor.


    Was die Seriosität des Spiegels oder Garantieverlängerungen mit dem aktuellen Fall zu tun haben, wirst du vielleicht noch erläutern.

    Es ist ein bisschen unfair, dass diese ganzen Negativmeldungen zu fluege.de (vgl. u.a. den Link von autares zu illegalen Versicherungsangeboten und Steuerhinterziehungen) unter dem Thread zu flugladen.de steht. Dieser hat mit Unister nämlich nichts zu tun.


    Das sollte ein User, der sich über flugladen.de informieren will, wissen. ;)

    Die allgemeinen Auslegungsregeln gelten auch im Arbeitsrecht, aber du hast natürlich Recht, dass der TE, um Rechtssicherheit zu erlangen, besser noch einmal kündigen sollte.


    Da laut Arbeitsvertrag die Kündigung in der Probezeit mit 14 Tagen Kündigungsfrist zum 15. Oder 30. zu erfolgen hat, muss die (neue) Kündigung also spätestens am 15.12. beim Arbeitgeber eingegangen sein. Wobei hier noch zu bemerken ist, dass der 30.12. ein Sonntag ist und somit die Kündigung sogar erst mit Ende des 31.12. wirksam ist (§ 193 BGB).

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Eine Kündigung zum 30./31.12. ist jedenfalls nicht erfolgt und daher auch keine Option, die es (bisher) zu diskutieren lohnt.


    Das ist in dieser Pauschalität sicher falsch. Willenserklärungen sind nach §§133, 157 BGB auszulegen. Auf den bloßen Wortlaut alleine kommt es also nicht an.


    Wenn der TE somit am 3.12 kündigt und diese Kündigung fälschlicherweise als zum 17.12. für wirksam erachtet, macht dies nicht die gesamte Kündigung zunichte.


    Diese ist vielmehr so auszulegen, als das der Kündigende offenbar unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen wollte, vorliegend also zum 30.12.


    edit: Der 17.12. wäre ohnehin falsch. Bei Abgabe der Kündigung am 03.12. ist Fristbeginn gem. 187 Abs. 1 BGB der darauf folgende Tag, also der 04.12. Fristende ist sodann der Ende des 14. Tages (§ 188 Abs. 1 BGB), also der 18.12. um 24 Uhr.