ZitatOriginal geschrieben von HHFD
Wirkliche informelle Grundversorgung kann man auch mit 10 Mio. EUR sicherstellen
Wie soll solche eine "Grundversorgung" aussehen? Eine Videotextseite, die stündlich aktualisiert wird? :confused:
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ZitatOriginal geschrieben von HHFD
Wirkliche informelle Grundversorgung kann man auch mit 10 Mio. EUR sicherstellen
Wie soll solche eine "Grundversorgung" aussehen? Eine Videotextseite, die stündlich aktualisiert wird? :confused:
Ob die Bearbeitungsgebühren "verkehrsüblich" sind oder nicht, spielt doch gar keine Rolle (nur zur Info: bei Expedia fallen diese nicht an). Der spingende Punkt ist, dass dem Kunden nach der Flugsuche ein Preis vorgegaukelt wird, der einfach nicht eingehalten wird. Dieses Geschäftsgebahren hat der BGH für rechtswidrig erklärt.
Das aufdringliche Gebahren mit den Versicherungen ist dann nur das i-Tüpfelchen.
M.E. haben Fluege.de und ähnliche Vermittler gar keine Daseinsberechtigung. Zur Flugsuche nutzt man eine Meta-Suchmaschine und bucht schließlich bei der jeweiligen Fluggesellschaft. Das ist logischerweise niemals teurer als ein Ticket bei fluege.de, flugladen.de und wie sie alle heißen.
Fluege.de ist immer noch höchst unseriös.
Ich habe gerade mal eine Probebuchung für 24.12. von DUS nach TXL durchgeführt.
Fluege.de wirbt mit € 47,04. Soweit so gut. In der Angabemaske wird dann nach allerhand unnötigen Versicherungen gefragt, klickt man "nein" an, erscheint ein rotes Fenster mit der Aufschrift "Warnung" und Erklärungen, warum die Versicherung doch ganz doll nötig ist.
Der Hammer kommt dann aber zum Schluss. Trotz des BGH-Urteils, dass von Anfang an Endpreise angezeigt werden müssen, erscheinen nun klein unten noch Zusatzgebühren von EUR 14,93 ("Service-Fee") und EUR 9,23 für die Zahlung mit Kreditkarte. Andere Zahklunsgweisen werden nicht angeboten. Diese 9,23 kann man allerdings sparen, wenn man gleichzeitig die fluege.de-Mastercard beantragt. Ja ne, is klar. Gesamtkosten also mind. € 71,20 statt der beworbenen EUR 47,04.
Übrigens, bucht man den Flug bei Air Berlin direkt, kostet er EUR 49,72 inkl. aller Gebühren...
Gleiches Spiel bei einem LH-Flug: fluege.de EUR 83,14; Lufthansa.de EUR 59...
Ist fluege.de und flugladen.de das selbe?
Übrigens, selbst wenn der Sitz in Holland sein sollte, gilt trotzdem deutsches Recht, da das Angbeot auf den deutschen Markt ausgerichtet ist. (Art. 6 Rom I-VO).
edit: fluege.de hat übrigens nicht grade einen tollen Ruf: http://www.welt.de/wirtschaft/…ck-Imperiums-Unister.html
Nigeria Conecction, Phishing, gefälschte Überweisungsträger... Junge, Junge, man könnte ja meinen da draußen sind nur Betrüger und die eigene Kontonummer ist die sensibelste Information, die man nur herausgeben kann.
Der TE möchte etwas verkaufen, und der Käufer eine Anzahlung leisten, damit die Sache nicht wegkommt. Das ist wirklich höchst verdächtig. Besser ich lösche nachher auch mein Ebay-Konto, da bekommt schließlich auch jeder Käufer einfach so meine Kontonummer. Ist zwar bereits 250 mal gut gegangen, aber man weiß ja nie.
Dass man Lastschriften problemlos zurückholen kann und Phishing am falschen Namen des Überweisenden erkennt, ist selbstverständlich auch keine Beruhigung.
Die Rechtsordnung hat ja auch gar nicht den Anspruch, bis ins kleinste Detail perfekt zu sein. Sie soll nur mit möglichst abstrakten Vorschriften den Einzelfall regeln.
Hier besteht jedoch überhaupt kein Regelungsbedarf, weil der Erbe nicht nur die Zahlungspflicht erbt, sondern auch das Recht die Leistung zu den vereinbarten Konditionen in Anspruch zu nehmen. Dass im Mobilfunksektor generell die Preise mit der Zeit sinken und der Erbe somit keinen unmittelbaren Vorteil haben muss, ist ja eine Besonderheit im Telekommunikationssektor. In den allermeisten Dauerschuldverhältnissen dürften die Preise mit Zeit eher steigen (Miete, Strom, Gas, Mitgliedsgebühren, etc.), so dass die Regelung durchaus Sinn macht.
Der Gesetzgeber muss jetzt nicht zig Ausnahmen (Mobilfunksektor) und Ausnahmen von den Ausnahmen (Mobilfunksektor mit Handyerwerb) einfügen. Das würde nicht nur das Rechtssystem weiter aufblähen, sondern wäre auch völlig unnötig. Der Erbe ist ja durch die Begrenzung der Verbindlichkeiten auf den Nachlass hinreichend geschützt.
Sehe ich auch so. Ein Monatsgehalt ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, am Monatsende fällig. Vorliegend also erst morgen. Ist doch klar, dass es dann noch nicht auf dem Konto ist.
ZitatOriginal geschrieben von Sliders
Beispiel: Uni-Wlan. Ist verschlüsselt, aber ab und zu kriege ich App-Benachrichtigung auf mein Handy, dass jemand "schnüffelt".
Wie meinst du das? Von wem ist die Nachricht und was steht drin? :confused:
Richtig. Stirbt ein Kind der Erblasserin, erbt nicht etwa deren verwitweter Ehepartner, sondern die Kinder, sprich die Enkel der Erblasserin. § 1924 Abs. 3 BGB
Das ist ja auch konsequent, da die Erblasserin mit den Schwiegersohn gar nicht verwandt ist, sondern nur verschwägert.
Will man solch ein Ergebnis vermeiden, empfiehlt es sich ein Testament zu machen.
Als ich mich einloggte erschien ein Banner, und als ich dann 300 Kapseln in den Warenkorb gelegt hatte, wurde der Schäumer automatisch hinzugefügt.