Beiträge von Jimmythebob

    Arbeitest du zufällig in der Versicherungsbranche? So ließe sich zumindest deine idyllische Beschreibung der Versicherungswirtschaft erklären.


    Etwas objektiver betrachtet sieht es allerdings so aus, dass es den Gesellschaften (und um die geht es hier) nicht auf Solidarität, sondern einzig und allein auf Gewinnmaximierung ankommt. Ich kann Stanglwirts Frage nach etwas mehr Service daher sehr gut nachvollziehen.

    Zitat

    Original geschrieben von reflection Ich meine die Konsequenz wäre ja den Vertrag zeitnah zum Abschluss direkt zu kündigen um später den Zeitpunkt bloß nicht zu verpassen.
    Und das ist egtl nicht das was die Betreiber wollen können...


    Nein, die Betreiber wollen so einen Fall, wie bei dir. Nämlich dass man die Kündigung vergisst und der Vertrag automatisch verlängert wird.


    Bist du Anfänger im Bereich Laufzeitverträge? Dass Verträge 24 Monate Laufzeit haben und drei Monate vor Ende schriftlich gekündigt werden müssen, ist gehört nämlich zum 1x1 des Mobilfunks. ;)

    Wenn in der Anmeldung nichts anderes vereinbart wurde, trägt der Teilnehmer auch das Risiko, wenn er plötzlich doch nicht am Trainingslager teilnimmt. Anders ausgedrückt: der Verein hat Recht!


    Wenn du eine Urlaubsreise nicht antrittst, weil du dir dein Bein brichst, bekommst du auch nichts zurück, sofern kein flexibler Tarif gewählt wurde.

    Die Miete darf einseitig höchstens auf die ortsübliche Vergleichsmiete angehoben werden und gleichzeitig höchstens 20%. Dafür muss sie zudem seit mind. 15 Monaten unverändert sein.


    Für diese Mieterhöhung gelten außerdem strenge Formvorschriften (§ 558b BGB). Dieser Erhöhung muss der Mieter zudem grundsätzlich zustimmen, dann gilt die neue Miete ab dem dritten Monat nach Zugang des Schreibens. Tut er dies nicht, muss der Vermieter auf Zustimmung klagen, was entsprechend länger dauert.


    Wie du siehst, ist es alles andere als einfach, die Miete so mir nichts, dir nichts zu erhöhen. Euer Vermieter möchte es sich gerne leicht machen und durch eine Zustimmung dieses ganzen Vorschriften umgehen.


    Ich würde einer solchen Erhöhung ohne jegliche modernisierenden Maßnahmen an der Mietsache im Gegenzug unter gar keinen Umständen zustimmen. Dies gilt erst Recht, wenn ich in absehbarer Zeit ausziehen möchte und ich daher auf kein Kuschelverhältnis zum Vermieter angewiesen bin.


    Wenn die Hausgesellschaft meint, die Miete erhöhen zu müssen, dass soll sie den gesetzlichen Weg über § 558 BGB gehen und erstmal darlegen, dass die übliche Miete tatsächlich höher ist. Ansonsten gilt nämlich auch im Mietrecht: pacta sunt servanda.