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Wie lange ich Mitglied bin o.ä. wollte niemand wissen, dieses "Angebot" wurde auf Nachfrage gemacht, bevor ich meine Karte gezeigt hatte.
ZitatOriginal geschrieben von knickepitten
Mit zivilrechtlichen Grundsätzen kommst Du im Steuerrecht oftmals nicht weit...
Das sieht die Rechtsprechung anders.
§ 133 BGB ist auch im öffentlichen Recht anzuwenden (vgl. nur BVerwG NJW 76, 304; BVerwG 41, 306; uvm.).
ZitatOriginal geschrieben von knickepitten
Aussetzung der Vollziehung wird nicht ausgelegt oder umgedeutet. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.
Das sehe ich anders:
§ 133 BGB (analog)
Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.
Die Formulierung
"Ich bitte darum, die 1480,00 Euro bis zu einer erneuten Festsetzung nicht zahlen zu müssen."
ist doch Recht eindeutig. Ich verstehe nicht, wie du darauf kommst, dass
"eine solche unbestimmte Formulierung nicht in einen Antrag auf Aussetzung/Aufhebung der Vollziehung umgedeutet werden [würde]".?
Anerkannt wofür? :confused:
§ 3 stellt auf den Werktag ab. Werktage sind Mo-Sa (S. § 3 BUrlG). Bei einer 6 Tage Woche wären also 48 Stunden/Woche möglich.
edit: stimmt, der TE arbeitet ja 5 Tage/Woche. Dann ist es wieder unwirksam. ![]()
Wenn du es ganz genau machen willst, schreib nicht "widerspreche", da es ja eben juristisch kein "Widerspruch" ist. Ich gehe zudem davon aus, dass deine Werbungskosten über 1000€ liegen, oder?
mws55: Behörden benutzen "fernmündlich" noch immer.
Das ArbZG geht übrigens von einer 6-Tage Woche aus, von daher gilt das Gesagte nicht; 42,5 Stunden wären also doch wirksam.
Bei der Berechnung der Ausgleichszeiten werden Sonn-, Feier, und Krankheitstage nicht berücksichtigt. Urlaubstage bis zur Höhe des gesetzlichen Mindesturlaubs von 24 Werktagen ebenfalls nicht.
Z.B. im Markengesetz.
Eine Alternative wäre, dass das fehlerhafte Produkt Teil eines Rechtsstreits wird, das Image des Herstellers leidet und am Ende die Gefahr eines Produktrückrufes steht. Insofern sehe ich bei einer solch unkomplizierten Lösung durchaus auch einen Vorteil für den Hersteller.