Beiträge von Jimmythebob

    Zitat

    Original geschrieben von Gag Halfrunt


    Streik ist kein Grundrecht. Es ist eine vom Gesetzgeber anerkanntes Arbeitskampfmaßnahme. Und Arbeitskampfmaßnahmen (allgemein) werden vom Grundgesetz gebilligt bzw. geschützt. Und genau das steht auch in dem Text drin, den du da zitiert hast. Ich frage mich gerade, ob du die fett markierten Sätze überhaupt verstanden hast.


    Daraus leiten dann viele vereinfacht ab, dass Streik ein Grundrecht sei. Dem ist aber nicht so, das ist ein nicht zulässiger Umkehrschluss. Aber mit Umkehrschlüssen haben ja viele Menschen so ihre Probleme.


    Dein Ernst? OK, nochmal zu Erläuterung:


    Das BAG sagt: Arbeitskampfmaßnahmen = Grundrecht (sind wir soweit beisammen?)
    Es sagt weiter: Dazu (zu den Arbeitskampfmaßnahmen!) gehört auch der Streik


    Ergo: Streik = Grundrecht


    Das hat auch nichts mit einem Umkehrschluss zu tun. :confused:


    Sorry, du wirfst hier einiges durcheinander mit einer, mit Verlaub, kruden Argumentation.
    Wie bereits öfters erwähnt hier, ist Streik ein Grundrecht, das seine Rechtsgrundlage in Art. 9 GG hat. Das kannst du zwar bestreiten, ändert aber nichts an der jahrelangen Rechtsprechung des BVerfG und BAG, vgl. nur [URL=http://lexetius.com/2007,2237 ]BAG, Urteil vom 19. 6. 2007 [/URL]. Ich zitiere daraus:


    "Das Doppelgrundrecht des Art. 9 Abs. 3 GG schützt zum einen [...]. Der Schutz erstreckt sich auf alle koalitionsspezifischen Verhaltensweisen und umfasst insbesondere die Tarifautonomie, die im Zentrum der den Koalitionen eingeräumten Möglichkeiten zur Verfolgung ihrer Zwecke steht [...]. Die Wahl der Mittel, mit denen die Koalitionen die Regelung der Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge zu erreichen versuchen und die sie hierzu für geeignet halten, überlässt Art. 9 Abs. 3 GG grundsätzlich ihnen selbst. Dementsprechend schützt das Grundrecht als koalitionsmäßige Betätigung auch Arbeitskampfmaßnahmen, die auf den Abschluss von Tarifverträgen gerichtet sind. Sie werden jedenfalls insoweit von der Koalitionsfreiheit erfasst, als sie erforderlich sind, um eine funktionierende Tarifautonomie sicherzustellen. Dazu gehört auch der Streik. Er ist als Arbeitskampfmittel grundsätzlich verfassungsrechtlich gewährleistet (BVerfG 4. Juli 1995 - 1 BvF 2/86 ua. - aaO; 10. September 2004 - 1 BvR 1191/03 - aaO). "


    Zur weiteren Lektüre empfehle dich die angegebenen Urteile des BVerfG. Ich denke, wir können die Diskussion damit beenden.


    Dass man auch Grundrechte ohne Gesetzesvorbehalt nicht schrankenlos ausüben darf, dürfte klar sein (insofern beziehe ich mich auf dein Beispiel des streikenden Arztes). Grundrechte sind nämlich immer gegeneinander abzuwägen, sog. praktische Konkordanz. So ist beispielsweise auch die Religionsfreiheit ohne Gesetzesvorbehalt gewährleistet (Art. 4 Abs. 1 GG), trotzdem darf natürlich eine religiöse Gemeinschaft nicht einfach Menschenopfer erbringen, mit dem Verweis, dass das Strafrecht für sie nicht gelte. Das Grundrecht auf Leben ist in diesem Fall einfach höher zu werten als die Religionsfreiheit, gleiches gilt für dein Beispiel des Streikrechts.

    Die Pegida-"Spaziergänge" sind natürlich ebenfalls angemeldet, den Behörden ist es ja relativ egal, ob der Veranstalter seine Demos "Sparziergänge", "Ostermärsche" oder sonstwie nennt, das Versammlungsgesetz macht da keinen Unterschied. Es muss also einen anderen Grund geben. :confused:


    Vielleicht liegt es daran, dass man bei einer Demonstration gemeinhin für oder gegen eine bestimmte Sache demonstriert. Pegida ist ja relativ themenlos, die Demos beschränken sich ja auf das Schwenken der Deutschlandfahne, grölen von "Lügenpresse" oder das gemeinsame Singen der Nationalhymne.

    Zitat

    Original geschrieben von beesdo77
    Nach meinen Informationen findet seit diesem Montag auch wieder in Duisburg ein Spaziergang statt. Geh einfach hin und sei es auch zur Gegendemo oder nur als Passant. Jedenfalls bekommst du so ein eigenes Bild wer radikal, gewalttätig und intolerant ist.


    Was ist eigentlich der Grund, dass ihr das Ganze lieber "Spaziergang", als ganz herkömmlich "Demonstration" nennt, was es ja de facto ist?

    Zitat

    Original geschrieben von Gag Halfrunt
    Tja, wenn diejenigen, die sich hierüber aufregen wüssten, dass schon seit Jahren die Bewegungsdaten der Mobiltelefone anonymisiert u.a. für die Ermittlung von Verkehrsströmen genutzt werden... ;)


    Das macht es ja nicht besser, oder?