Ach so, das kann ich ja nicht wissen. Welchen Wert gibst du denn deinen vorhandenen Meilen in Euro?? Meilen dazu zu kaufen lohnt sich überhaupt nicht, schon gar nicht für Eco-Flüge innereuropäisch. Die Rate ist viel zu schlecht. Dann buche lieber den Flug für 300€ und sammle weiter Meilen, bis du irgendwann genug hast.
Beiträge von Jimmythebob
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Verstehe ich nicht. Um einen Prämienflug zu buchen logst du dich auf deiner M&M-Seite ein, dort wo du auch siehst, wie viele Meilen du hast. Dann gibst du die Flugdaten ein und erhälst sodann eine Übersicht der buchbaren Flüge. Preise stehen da überhaupt nicht, nur Meilenwerte und die Zusatzkosten für Steuern und Gebühren (diese sind aber innereuropäisch niemals 700 Euro).
Oder kann man neuerdings auch bei regulären Flügen einen Teil des Preises mit Meilen zahlen? :confused:
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Eben nicht. Läuft es nämlich dann zukünftig schlecht für den eigenen Klub stürmt man einfach das Spielfeld oder zündet ein paar Bengalos und schwupps gibt es ein Wiederholungspiel, da diese Eingriffe geeignet sind, das Ergebnis des Spiels zu beeinflussen. Ein Spieler wird rassistisch oder anderweitig beleidigt, sei es durch einen anderen Spieler oder durch Fans, schwupps Wiederholungsspiel, da nicht auszuschließen ist, dass durch die Beleidigung die Spielfähigkeit des Spielers und damit das Spiel insgesamt negativ beeinflusst wird.
Es muss dabei bleiben, dass allein der Schiedsrichter entscheidet, ob das Spiel noch regelkonform und ohne ernsthafte Gefahr für Zuschauer und Spieler zu Ende zu spielen ist. Dies hat der Schiedsrichter vorliegend positiv entschieden, obwohl er durch die angeblich todesängtlichen Berliner Spieler körperlich angegriffen wurde. Aus genau diesen Gründen (nämlich "Wehret den Angängen") wird Hertha auch der nächsten Instanz keinen Erfolg haben.
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Zitat
Original geschrieben von frank_aus_wedau
:confused:Jurist ist keine geschützte Berufsbezeichnung.
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Warum "Akademiker"? Wer von denen hat denn einen Universitätsabschluss? Jurist kann sich jeder nennen, der schonmal ein BGB in der Hand hatte und für ein "4 jähriges Studium von irgendwas" reicht es, einfach eingeschrieben zu sein.
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ZitatAlles anzeigen
Original geschrieben von frank_aus_wedau
Glücklicherweise sieht auch der Datenschutzbeauftragte auf Bundesebene das anders (vgl. vorstehenden Link):"Wenn Sie ihrem Auskunftsersuchen eine (geschwärzte) Ausweiskopie beifügen, erhalten Sie die Auskunft möglicherweise schneller. Falls Sie das nicht möchten, die Auskunftei aber dennoch eine Kopie verlangt, wenden Sie sich bitte an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde."
Mit David gegen Goliath hat es wenig gemein, wenn man nicht an jedem Unfug teilnimmt, den die Masse vormacht. Ich habe im übrigen noch nie erlebt, dass ein Gericht zm Nachweisr der Aktivlegitimation eines Klägers eine Ausweikopie verlangt und bei Nichtvorlage die Klage abweist. Ideen haben manche ...

Frank
Ich meine nicht das Gericht, sondern die Auskunftdatei. Im Übrigen sieht das auch der Bundesdatenschutzbeauftragte (dessen Meinung ohnehin rechtlich völlig irrelevant ist) nicht ausdrücklich anders. Wie er schreibt, sollst du dich in diesem Fall an deinen zuständen Landesdatenschutzbeauftragten wenden. Von denen bekommst du dann eine weitere Meinung und bist immer noch nicht weiter. Hobbies haben manche...
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Peinlich hoch 10. Meiner Ansicht nach haben diese Leute alle einen schwerwiegenden Minderwertigkeitskomplex.
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Selbstverständlich kann die Auskunftsdatei dir die geforderten Informationen verweigern, bis du deine Aktivlegitimation hinreichend dargelegt hast.
Wenn du dich davor scheust, Kopien deiner Ausweispapiere der Nachfrage beizulegen, kannst du selbstverständlich auch direkt den Klageweg wählen. In diesem Fall trägst du aber die Anwalts- und Gerichtskosten selber, da die Auskunftsdatei keinen Anlass zur Klage gegeben hat.
PS: Das Bild eines leicht querulanten Davids, der das Recht auf seiner Seite hat und tapfer gegen Goliath kämpft, gefällt dir ganz gut, oder?
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Klar, geht bestimmt gut. Hat bei Teldafax ja auch super geklappt.
Danke, dass du sich extra für diese wichtige Nachricht angemeldet hast.

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Habt ihr den gleichen Vermieter? Du musst deinem auf jeden Fall Bescheid geben, es ist seine Aufgabe dort für Ruhe zu sorgen. Notfalls mit einer Kündigung. Gleichzeitig Miete mindern für die Nächte, an denen du nicht schlafen kannst. Einen Beratungstermin bei der Polizei wahrnehmen, halte ich auch für nicht verkehrt.